Treppenlifte: Mobilität über Stockwerke
Von: Kompetenzzentrum Marktüberwachung - Regierung von Oberbayern, Gewerbeaufsicht & AP5 - LGL
In diesem Beitrag finden Sie
- Auswahl eines Produktes - Beratung
- Genehmigung
- Gesetzliche Anforderungen
- CE-Kennzeichnung
- Typenschild - Herstellerinformationen
- Service- und Schnelldienst-Rufnummer
- Herstellerunterlagen
- Bedienungsanleitung
- Wartung und Betrieb
- Besonderheiten
- Tipps
- Bezuschussung
Auswahl eines Produktes - Beratung
Lassen Sie sich auf jeden Fall durch Fachfirmen beraten, da jeder Treppenfahrstuhl individuell an die Gegebenheiten der jeweiligen Treppe (Steigung, ggf. Radius der Wendelung etc.) angepasst werden muss. Für bestimmte Anwendungen oder Personengruppen, z.B. kleinwüchsige Menschen, können ggf. trotz Einhalten der Standards Gefahren vorhanden sein. Stimmen Sie deshalb die Anforderungen für Ihren Einsatzzweck mit dem Hersteller ab. Er ist verpflichtet, für jeden Einsatzzweck ein sicheres Produkt zu konstruieren. Sowohl für den bestimmungsgemäßen Einsatz wie auch für einen vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlgebrauch.
Kompetente Fachfirmen können Sie auch dahingehend beraten, ob nicht ein
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Treppenschrägaufzug (für eine geradläufige Treppe) in Frage kommt, oder ein
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Treppensenkrechtaufzug
im Einzelfall die bessere Lösung wäre.
Gehen Sie sicher und lassen Sie sich von mindestens zwei bis drei verschiedenen Anbietern beraten, um sich dann für die sinnvollste und wirtschaftlichste Lösung entscheiden zu können.
Von einer Selbstmontage ist abzuraten. Da fundiertes Fachwissen für die mechanischen und elektrotechnischen Tätigkeiten erforderlich ist, sollte der Zusammenbau stets durch eine Fachfirma erfolgen.
Genehmigung
Alle oben angesprochenen Fahrstuhlarten müssen durch die Baubehörden (dies sind in Bayern die Landratsämter, bzw. in den kreisfreien Städten die Stadtverwaltungen) vorab genehmigt werden, wenn sie in einem Haus oder Außenbereich mit mehr als einer Wohnpartei installiert werden sollen und durch den Einbau nicht nur der Nutzer z. B. durch eine Verengung des Treppenhauses betroffen ist.
So ist z. B. der Treppenlift in einem Einfamilienhaus genehmigungsfrei; im Treppenhaus eines Zwei- oder Mehrfamilienhauses aber genehmigungspflichtig. Nehmen Sie im Zweifelsfall Kontakt mit der zuständigen Baubehörde auf, dort werden Sie gerne und kompetent informiert.
Gesetzliche Anforderungen
Zu Ihrer Sicherheit wurden seitens des Gesetzgebers Vorschriften (Produktsicherheitsgesetz in Verbindung mit der Maschinenverordnung / 9. ProdSV); Maschinenrichtlinie 2006/42/EG) erlasssen, denen die Treppenfahrstühle als Mindestanforderungen genügen müssen. Der einschlägige Stand der Technik ist in der europäischen Norm DIN EN 81-40 beschrieben.
CE-Kennzeichnung
Der Hersteller bestätigt die Übereinstimmung mit diesen Anforderungen durch das Anbringen der CE -Kennzeichnung auf dem Typenschild des Fahrstuhls.
Typenschild - Herstellerinformationen
Auf jedem Treppenfahrstuhl muss ein Typenschild befestigt sein, dem folgende Angaben zu entnehmen sind :
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Name und Anschrift des Herstellers
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Bezeichnung des Fahrstuhls
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Bezeichnung der Baureihe oder des Typs
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Serien-Nummer
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Baujahr
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zulässige Maximalbelastung
Service- und Schnelldienst-Rufnummer
In den meisten Fällen ist auf dem Typenschild auch eine Service- und Schnelldienstrufnummer angegeben. Wenn dies nicht der Fall ist, stellen Sie bitte sicher, dass Ihnen diese Info-Nummern ausgehändigt werden.
Um im Notfall schnell Hilfe herbeirufen zu können, sollten Sie diese Rufnummern am Aufzug anbringen.
Herstellerunterlagen
Den mitgelieferten Herstellerunterlagen muss eine Konformitätserklärung beigelegt sein. Mit dieser Erklärung wird die Übereinstimmung des Treppenfahrstuhles mit den gesetzlichen Vorschriften (Richtlinien und Normen) durch den Hersteller schriftlich bestätigt. Aus dieser Erklärung können Sie entnehmen, ob und welchen Stand der Technik der Hersteller herangezogen hat.
Bedienungsanleitung
Genauso wichtig ist die Betriebsanleitung, die für jedermann verständlich und in deutscher Sprache abgefasst sein muss. Zur Vervollständigung der erforderlichen Unterlagen gehört abschließend noch die Dokumentation, in welcher der Hersteller u. a. die technischen und elektronischen Details der Anlage beschreibt.
Wartung und Betrieb
Die großen Stromausfälle der vergangenen Monate haben gezeigt, dass auch moderne Industrienationen nicht gegen Stromausfälle gefeit sind.
Damit Sie auch bei einem Stromausfall "mobil" bleiben, werden Treppenfahrstühle in der Regel mit Akkus betrieben. Stellen Sie bitte sicher, dass diese in ausreichenden Abständen im Hinblick auf Ihre Leistungsfähigkeit und Kapazität überprüft werden.
Die Betriebssicherheit eines Aufzugs ist nicht zuletzt eng mit der Mechanik verknüpft; die notwendige Wartung sollte im Betrieb nicht zu kurz kommen, denn schließlich sitzt niemand gerne auf einem "Schleudersitz ".
Überlassen Sie die Wartung der Anlage am besten einer Fachfirma; ein Wartungsvertrag schützt vor Vergesslichkeit und den damit verbundenen unliebsamen Überraschungen.
Besonderheiten
Muss eine Stockwerkshöhe von mehr als drei Metern überwunden werden, geht der Gesetzgeber von einer erhöhten Gefährdung für den Benutzer aus. Diese Fahrstühle benötigen eine Baumusterprüfung durch eine "Benannte Stelle" (z. B. TÜV) und damit auch eine dementsprechende Bescheinigung.
Weiterhin müssen diese Fahrstühle regelmäßig wiederkehrend durch eine "zugelassene Überwachungsstelle" (TÜV, Dekra, u.a.) auf ihren ordnungsgemäßen Zustand sowie auf die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen hin überprüft werden. Diese Prüfungen übernimmt bei Stockwerkshöhen die kleiner als drei Meter sind, die Fachfirma im Rahmen des Wartungsvertrages.
Tipps
Treppenfahrstühle erhöhen die Lebensqualität; sie können aber bei unsachgemäßem Gebrauch auch gefährlich sein und Verletzungen verursachen, deshalb:
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Stellen Sie keine anlagefremden Gegenstände in den Betriebsbereich (Quetsch- und Schergefahren)! Transportieren Sie keine Gegenstände oder Haustiere!
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Rufen Sie bei Störungen immer die Fachfirma!
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Nehmen Sie nie selbst am Fahrstuhl Reparaturen oder Änderungen vor!
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Fahren Sie zum Abschluss der Nutzung wieder in die Parkposition, um z.B. den Rettungsweg nicht einzuengen bzw. um die Akkus zu laden.
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Der Fahrstuhl ist kein Spielzeug, lassen Sie also bitte keine Kinder unbeaufsichtigt mit der Anlage fahren! Sichern Sie gegen unbefugtes Betreiben nach erfolgter Nutzung.
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Lesen Sie vor Gebrauch die Ratschläge und Hinweise in der Bedienungsanleitung genau durch. Die Erfahrung zeigt, dass es von Vorteil ist, in periodischen Abständen die Anleitung wieder zu studieren!
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Beachten Sie in Ihrem eigenen Sicherheitsinteresse die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsintervalle!
Bezuschussung
Bislang bezuschussen die Krankenversicherungsträger und gegebenenfalls auch die Sozialämter auf Antrag die Beschaffungskosten unter bestimmten Voraussetzungen. Es ist jedoch unbedingt notwendig, dass Sie diese Anträge vor der Erteilung eines Einbauauftrages bei diesen Institutionen stellen, da die Anspruchsberechtigung sonst entfällt.
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