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Vorteile des selbstständigen Beweisverfahrens im Zivilprozess

Von: Verbraucherzentrale Bayern e.V.

Welche Vor- und Nachteile hat das selbstständige Beweisverfahren gegenüber einer Klageerhebung? Der folgende Überblick erklärt, worauf es ankommt und was zu beachten ist.

In diesem Beitrag finden Sie:

  • Selbstständiges Beweisverfahren bei Werkverträgen
  • Nachteile eines außergerichtlichen Gutachtens
  • Geringere Kosten und Verjährungshemmung

Selbstständiges Beweisverfahren bei Werkverträgen

Die Einleitung eines sogenannten selbstständigen Beweisverfahrens kann in manchen Fällen Vorteile gegenüber einer sofortigen Klageerhebung mit sich bringen. Gerade bei Werkverträgen, beispielsweise Bauwerkverträgen, kommen solche Verfahren häufig vor, wenn die Vertragsparteien darüber streiten, ob eine Arbeit mangelhaft ausgeführt wurde oder nicht. In solchen Fällen muss in der Regel ein Sachverständigengutachten zur Klärung in Auftrag gegeben werden.

Nachteile eines außergerichtlichen Gutachtens

Allerdings kann es Nachteile haben, wenn eine der Parteien außergerichtlich einen Gutachter oder eine Gutachterin beauftragt.Ein solches Gutachten kann von der Gegenseite im Rahmen eines Gerichtsverfahrens als Parteigutachten abgetan werden und hat keinen oder nur einen geringen Beweiswert. Dies liegt daran, dass ein privat in Auftrag gegebenes Gutachten gesetzlich einem Parteivortrag gleichgesetzt wird, der für das Gericht nicht bindend ist. Die dabei oft entstandenen hohen Kosten für das Gutachten rechnen sich in einem solchen Fall nicht.
Gerichtliche Gutachten sind im Gegensatz hierzu für beide Streitparteien bindend. Ein gerichtliches Gutachten kann eigentlich erst nach Klageerhebung im Rahmen der Beweisaufnahme eingeholt werden. Das selbstständige Beweisverfahren bietet die Möglichkeit, diese Beweisaufnahme vorweg zu nehmen, noch bevor eine Klage erhoben wird.

Geringere Kosten und Verjährungshemmung

Der Vorteil des selbstständigen Beweisverfahrens ist, dass häufig ein anschließendes streitiges Verfahren gar nicht mehr nötig ist, wenn die Parteien das Ergebnis des Gutachters bzw. der Gutachterin akzeptieren. Da bei dieser Verfahrensart zunächst geringere Gerichts- und Anwaltsgebühren anfallen, können hierdurch folglich auch Kosten eingespart werden.
Zusätzlich wird durch die Einleitung des selbstständigen Beweisverfahrens zum einen die Verjährung gehemmt und zum anderen beginnt sie nach Durchführung des Verfahrens wieder von neuem zu laufen. Dies kann wichtig sein, wenn Verjährungsfristen abzulaufen drohen.

Mehr zum Thema:

  • Der Zivilprozess
  • Wissenswertes zum Werkvertrag
  • Handwerkerrechnungen
  • Beweismittel

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Stand: 24.10.2024
Autor: Redaktion VZ - Verbraucherzentrale Bayern
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