Ein Fitnessstudiobetreiber kann das Recht des Kunden, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, nicht durch allgemeine Geschäftsbedingungen von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig machen. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Damit darf z.B. von einem Kunden, der das Trainingsangebot aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr nutzen kann, kein qualifiziertes ärztliches Attest verlangt werden. Eine Erstlaufzeit von 24 Monaten hält das Gericht für zulässig, so dass dadurch die ordentliche Kündigung (ohne wichtigen Grund) ausgeschlossen werden kann.
Laut eines aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) dürfen Reisende einen passenden Flug selber buchen, wenn der Rückflug vom Veranstalter kurzfristig 10 Stunden nach vorne verlegt wird. Voraussetzung ist, dass der Veranstalter innerhalb einer Frist nicht selbst handelt, wenn er die Vorverlegung des Flugs "bewusst verursacht" hat und als unvermeidlich darstellt.
Ist Ihnen das auch schon passiert? Anrufer geben sich als Anwälte, Mitarbeiter von Behörden, Gerichten oder als Verbraucherzentrale aus. Es wird vorgegaukelt, man sei in eine Gewinnspielfalle getappt und hätte 850 Euro Schulden. Der (angebliche) Verbraucherschützer könne aber helfen. Man müsse nur für 14 Monate ein Abo für eine Zeitschrift abschließen, dafür müssten die Kontodaten abgeglichen werden. Spätestens an diesem Punkt heißt es aufzupassen, so die Bayerische Verbraucherministerin Merk und die Verbraucherzentrale Bayern.
Wer als Verbraucher Ärger bei Bestellungen im Internet hat und sich mit seinem Vertragspartner nicht einigt, kann sich ab 2. April unter www.online-schlichter.de an die Online-Schlichtungsstelle beim Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz wenden. Das Verfahren ist kostenlos.
Wer seinen Sommerurlaub frühzeitig bucht (vielfach bis Ende März), wird für diese Entscheidung oft mit Vergünstigungen gelockt. Die Verbraucherzentrale Bayern (VZ) rät, vor allzu schnellen Zugriffen vor allem im Hinblick auf den Frühbucherrabatt sollten Preise und Leistungsumfang sorgfältig verglichen werden.
Der Europäische Gerichtshof hat richtungsweisend zugunsten der Verbraucher entschieden: Wenn der Reiseveranstalter zahlungsunfähig wird und deshalb die Reise nicht durchgeführt wird, hat man einen Anspruch auf Erstattung des gezahlten Reisepreises, obwohl der Reiseveranstalter die von den Reisenden gezahlten Gelder in von vornherein betrügerischer Absicht in voller Höhe zweckfremd verwendet hat und eine Durchführung der Reise nie geplant war.
Wichtige Neuerungen im Telekommunikationsrecht verbessern den Verbraucherschutz. Zum einen müssen künftig telefonische Warteschleifen kostenfrei sein, allerdings in den nächsten zwölf Monaten erst mal nur die ersten zwei Minuten (Übergangsfrist). Zum andern kann bei einem Umzug der alte Vertrag mitgenommen werden, falls die Leistung am neuen Wohnort verfügbar ist. Daneben gibt es noch weitere kleine Verbesserungen, z.B. die allgemein verbindliche Preisansagepflicht bei Call-by-Call-Gesprächen.
Annulierung von Flügen, Landeverbote - auf vielen innereuropäischen Strecken kam es in den letzten Tagen zu Ausfällen und Verpätungen. Die Vorfeld-Mitarbeiter des Frankfurter Flughafens setzen ihren Streik möglicherweise fort. Die Verbraucherzentrale Bayern (VZ Bayern) informiert über die Rechte der betroffenen Fluggäste.
Das Berliner Kammergericht hat Air Berlin und Ryanair untersagt, im Internet mit irreführenden Flugpreisen zu werben. Air Berlin muss zukünftig die Preise inklusive Steuern, Gebühren und Kerosinzuschlägen ausweisen. Ryanair wurde dazu verurteilt, auch die Bearbeitungsgebühr für die Ticketzahlung in den Flugpreis einzurechnen. Damit gaben die Richter zwei Klagen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) statt.
Ein Eisenbahnverkehrsunternehmen ist aufgrund eines Personenbeförderungsvertrags verpflichtet, die Beförderung so durchzuführen, dass der Fahrgast keinen Schaden erleidet. Dies betrifft auch das Benützen der Bahnanlagen wie z.B. Bahnsteige. So hat das oberste deutsche Zivilgericht, der Bundesgerichtshof (BGH), entschieden. Reisende der Deutschen Bahn können daher Schadensersatz verlangen, wenn sie auf dem eisglatten Bahnsteig ausrutschen und sich verletzen.
Laut einer Meldung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sind 40 Prozent des Reisepreises als Anzahlung für die Buchung einer Pauschalreise zu viel. Den Restbetrag bis 45 Tage vor Reiseantritt zu verlangen, ist ebenfalls unangemessen. Dies hat das Landgericht Leipzig in einer Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Urlaubstours GmbH (Az. 08 O 3545/10) entschieden.