Bayerisches Staatsministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz

ADI-Wert

Von:
Dr. Klaus Mahlmeister - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Dr. Helmut Wachter - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Der ADI-Wert („Acceptable Daily Intake“, duldbare tägliche Aufnahmemenge“) beschreibt die Menge eines Stoffes pro Kilogramm Körpergewicht, die ein Mensch lebenslang täglich mit der Nahrung aufnehmen kann, ohne dass eine Gesundheitsschädigung zu erwarten ist.
Ausgangspunkt für die Ableitung sind in der Regel toxikologische Untersuchungen an Tieren. Dabei wird die Dosis ermittelt, die im Tierversuch keine bzw. keine gesundheitsschädliche Wirkung zeigt. Dieser Wert, der so genannte NO(A)EL-Wert (No Observed (Adverse) Effekt Level) wird durch einen Sicherheitsfaktor geteilt. Damit ergibt sich der ADI-Wert.

Der Sicherheitsfaktor berücksichtigt verschiedene Unwägbarkeiten:

  • Übertragung von Tierversuchen auf den Menschen (Faktor 10)
  • Individuelle Unterschiede (Faktor 10)

Der ADI-Wert wird festgelegt von verschiedenen internationalen Expertengremien, wie z. B.:

  • Wissenschaftlichen Gremien der EFSA (European Food Safety Authority)
  • Die Ernährungs- und Gesundheitsorganisation der Vereinten Nationen. (FAO/WHO)
  • Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)

Mehr zum Thema

Wenn Sie individuelle Auskünfte im Bereich Ernährung und Lebensmittelsicherheit wünschen, finden Sie hier eine Liste an Anlaufstellen.