Gefährlicher Tonerstaub durch Laserdrucker?
Von: Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Bayer - Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
In diesem Beitrag finden Sie
- Situation
- Aktuelle Risikobewertung
- Prävention
Situation
Die Diskussion um mögliche Gefährdungen durch Tonerstaubemissionen aus Laserdrucker und Fotokopierern ist nicht neu. Seit etwa dem Jahr 2000 gab es wiederholt Pressemeldungen über mögliche Gesundheitsgefahren beim Betrieb von diesen Büromaschinen. Zwischenzeitlich existieren zu diesem Thema schon viele Publikationen und Untersuchungen, die zu unterschiedlichen, zum Teil konträren Schlussfolgerungen kommen.
Nach bisheriger wissenschaftlich allgemein anerkannter gesundheitlicher Bewertung ist ein besonders hervorgehobenes Gefahrenpotenzial für die menschliche Gesundheit durch den Betrieb dieser Büromaschinen aber nicht zu unterstellen.
Aktuelle Risikobewertung
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat im Jahr 2008 eine gesundheitliche Bewertung möglicher Risiken durch Emissionen aus Laserdruckern vorgenommen (Bewertung Nr. 014/2008 vom 31. März 2008, vgl. unter http://www.bfr.bund.de/cd/11029 ) und ist dabei zusammenfassend zu dem Ergebnis gekommen, „dass gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die Exposition gegenüber Emissionen aus Büromaschinen nicht ausgeschlossen werden können. Die Prävalenz für das Auftreten gesundheitlicher Beeinträchtigungen schätzt das BfR als gering ein. Schwerwiegende Gesundheitsschäden sind nach den Daten, die dem BfR vorliegen, von Ärzten nicht beobachtet worden“:
Anzumerken ist, dass bei dieser Bewertung gesundheitliche Beeinträchtigungen schon dann nicht mehr völlig ausgeschlossen werden, wenn Betroffene plausibel über das Auftreten von Symptomen im Zusammenhang mit einer gegebenen Exposition berichten. Tatsächlich betraf dies bei den Emissionen aus Büromaschinen aber nur einen kleinen Teil der insgesamt beurteilten Fälle. In keinem Fall war die mitgeteilte Gesundheitsstörung als schwerwiegend einzustufen.
Im Vergleich zur großen Zahl an benutzten Laserdrucker und Kopierern betreffen alle bisherigen selbstberichteten Gesundheitsstörungen nur einen kleinen Teil der Bevölkerung (1,1 Verdachtsfälle auf 10.000 Exponierte). Möglicherweise reagieren besonders empfindliche Personen mit Beschwerden, die dem „Sick-Building-Syndrom“ ähneln. Ein eindeutiger Zusammenhang zwischen den Gesundheitsstörungen und den Emissionen aus den Büromaschinen kann aus der bisherigen Datenlage nicht hergestellt werden. Das BfR verweist dazu auf weiteren Forschungsbedarf.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat dazu im Rahmen ihrer Forschungsförderung das Projekt „Untersuchung möglicher gesundheitlicher Gefährdungen durch Drucker und Kopierer-Emissionen“ initiert. Das Projekt wurde im Jahre 2013 abgeschlossen. Im Rahmen der Studie wurden freiwillige Probanden unter definierten Bedingungen gegenüber Laserdruckeremissionen exponiert. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass „die Ergebnisse nicht dafür sprechen, dass die Exposition gegenüber hohen Laserdruckeremissionen einen objektivierbaren, den berichteten Erkrankungen entsprechenden Krankheitsprozess auf den Weg bringt.“
Ebenso hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eine Abschätzung des Risikos durch Tonerstäube vorgenommen. Danach resultieren aus Tonerstaub und Emissionen von Druckern und Kopierern generell keine relevanten Risiken, die an gewöhnlichen Büroarbeitsplätzen zu berücksichtigen wären (siehe Veröffentlichung der BAuA: Tonerstaub und Emissionen von Druckern und Kopierern am Arbeitsplatz). Auch für Servicetechniker und Beschäftigte in Recyclingbetrieben lässt sich die Belastung durch geeignete Schutzmaßnahmen auf das derzeit akzeptable Niveau reduzieren. (Auf den u.a. Schutzleitfaden 260 der BAuA wird verwiesen).
Prävention
Für den sicheren Umgang mit Laserdrucker und Kopierer wird durch das BfR empfohlen:
-
Geräte zu verwenden, die den Standard des Umweltzeichens „Blauer Engel“ einhalten
(vgl. http://www.blauer-engel.de unter „Bürogeräte mit Druckfunktion, RAL-UZ 171) -
Die Empfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zum Umgang mit Druckern, inklusive ihrer Wartung, sowie zur Anschaffung neuer Geräte, zur nachträglichen Ausrüstung vorhandener Geräte und zu den Anforderungen an den Aufstellungsort sind zu berücksichtigen:
- Energiesparlampen
- Bundestintitut für Risikobewertung (BfR): Gesundheitliche Beschwerden durch Toner
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): Tonerstaub
- Deutscher Bundestag: Drucksache (16/11935) vom 12.02.2009
- Bundestags-Drucksache 19/23457 Schutz vor ultrafeinen Partikeln durch Druckeremissionen vom 15.10.2020
- Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA): Sichere Laserdrucker und Kopierer
-
Bayer. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit:
Gefährliche Stoffe aus Kopierern und Laserdruckern? - Bayerische Gewerbeaufsicht
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