Unerwünschte Werbung per SMS
Die Zahl der Smartphone-Besitzer in Deutschland nimmt ständig zu. Das Versenden von SMS (short message service) wird zunehmend von sogenannten Instant Messaging Diensten wie WhatsApp und Instagramm abgelöst. Diese Dienste ermöglichen nicht nur den Austausch von Textnachrichten, sondern auch von Foto, Videos, etc.
Trotzdem ist die Werbung per SMS durch unseriöse Unternehmen nicht aus der Mode gekommen.f
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Die Masche
Unseriöse Anbieter nutzen weiterhin das massenhafte Versenden von SMS wie:
Allein die Liebe zählt! Jemand den Du kennst möchte Dir was Wichtiges sagen. Ruf ' einfach 0900-8... an und gib folgenden Love-Code 656... ein.
Nur wer durch die folgenden Leerzeilen bis zum Ende der Nachricht weiter klickt, findet noch den Hinweis "E1.86/M".
Es gibt darüber hinaus auch unerwünschte SMS-Nachrichten, in denen ein angeblicher Gewinn angepriesen wird. Dem Verbraucher wird darin vorgetäuscht, dass er als Glückspilz ausgelost wurde und nun bei einem namhaften Unternehmen 500 Euro gewonnen hätte.
Klickt der Verbraucher auf den Link, landet er auf einer Webseite, auf der er seine persönlichen Daten für den Gewinn eintragen soll. So werden sensible, persönliche oder finanzielle Daten vom Verbraucher erlangt, um diese wiederrum für Spam-Mails zu verwenden.
Wenn eine solche Werbe-SMS ohne Einwilligung bzw. ohne laufende Geschäftsbeziehung versendet wird, so handelt es sich um eine weitere Erscheinungsform belästigender Werbung, wie unerwünschte Telefax-, Telefon- und E-Mail-Werbung. Solche Werbung ist wettbewerbswidrig und damit unzulässig. Der Betroffene hat gegen den Versender einen Unterlassungsanspruch.
Wie kommen die Versender an eine Handy-Nummer?
Diese Frage ist leicht zu beantworten, wenn die Handy-Nummer in öffentlichen Verzeichnissen abgedruckt ist, wie beispielsweise im Telefonbuch. Aber auch wer seine Mobilfunknummer bei sog. Free-SMS-Diensten im Internet angibt oder von einem gewerblichen Anbieter Klingeltöne und Bilder bezieht, ist häufig nicht davor gefeit, dass seine Nummer weitergegeben wird. Meist befinden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Unternehmen (höchst problematische) Klauseln, dass sich der Kunde mit der Weitergabe seiner Daten zu Werbezwecken einverstanden erklärt. Aber auch wer eine Kleinanzeige unter Nennung der Handy-Nummer aufgibt, muss damit rechnen, unerwünschte SMS zu erhalten. Letztlich ist es auch möglich, mittels spezieller Software Mobilfunkrufnummern per Zufallsgenerator zu erzeugen, an die dann - in der Hoffnung, dass sich hinter den Nummern auch tatsächlich Anschlüsse verbergen - Werbe-SMS versendet werden.
Wie kann man den Versender ermitteln?
Dies ist meist schwierig bis unmöglich. Wenn die SMS nicht über Absenderkennung verfügt, lässt sich der Versender nicht ermitteln.
Was tun, wenn auf eine teure Service-Nummer hingewiesen wird?
Wird in der SMS auf ein Telefonmehrwertdienst hingewiesen, so steht dem Betroffenen ein Auskunftsanspruch zu.
Es besteht die Möglichkeit, über die Suchmaschine auf der Homepage der Bundesnetzagentur selbst herauszufinden, wer hinter einer 0900er oder 118xx Nummer steckt.
Bei einer 0137er Nummer kann man zumindest herausfinden, welcher Netzbetreiber die Rufnummerngasse belegt hat.
Telefonisch erhält man die Informationen von der Bundesnetzagentur unter der Rufnummer 0661/9730-290 .
Bei 0137er Nummern kann der Anspruch (zum Beispiel gegen die Telekom als Netzbetreiber) auf Mitteilung des Namens und der zustellungsfähigen Anschrift des Inhabers dieser Nummer auf § 13a Unterlassungsklagegesetz (UklaG) gestützt werden. Der Netzbetreiber teilt aber nur seinen Vertragspartner mit, der nicht unbedingt mit dem eigentlichen Diensteanbieter identisch sein muss. Häufig sind die entsprechenden Rufnummern mehrfach "untervermietet", so dass es im Einzelfall schwierig sein kann, sich durch die Kette von Anbietern hindurchzufragen.
Wenn man bei der Servicenummer angerufen hat, muss man dann die Gebühren bezahlen?
Der Gesetzgeber hat die Rechtsvorschriften im Telekommunikationsbereich zum Schutze des Verbrauchers verschärft. Zwischenzeitlich müssen fast alle Dienste bei der Rufnummernbewerbung gemäß § 66a TKG den Preis angeben (0900er-Premium-Dienste, 118xx-Auskunftsdienste, 0137er-Massenverkehrsdienste, 0180er-Service-Dienste, 012xx- sprachgestützte und nicht sprachgestützte neuartige Dienste, Premium-SMS und Kurzwahlnummern im Mobilfunk).
Eine Preisansagepflicht bei einer Sprachverbindung besteht bei Premium-Diensten, bei Auskunftsdiensten ab 2 Euro/Minute und bei zeitunabhängigem Tarif, bei 0137er Nummern nach Inanspruchnahme des Dienstes, bei den sprachgestützten 012xx Nummern ab 2 Euro/Minute und bei zeitunabhängigem Tarif und bei Kurzwahlnummern im Mobilfunk ab 2 Euro/Minute und bei zeitunabhängigem Tarif.
Für Premium-Dienste (0900) gilt eine Preishöchstgrenze von 3 Euro/Minute bzw. 30 Euro bei zeitunabhängigem Tarif. Bei zeitabhängigem Tarif muss spätestens nach 60 Minuten eine Verbindungstrennung erfolgen.
Bei Service-Diensten (0180) muss vom Anbieter die Preishöchstgrenze von 14 Cent/Minute aus dem Festnetz bzw. 42 Cent/Minute aus den Mobilfunknetzen beachtet werden. Bei zeitunabhängiger Tarifierung gilt eine Höchstgrenze von 20 Cent aus dem Festnetz.
Bei Verstößen gegen die Preisansagepflicht, die Preisanzeigepflicht, Preishöchstgrenzen und Verbindungstrennung entfällt die Zahlungspflicht gemäß § 66g TKG.
Tipps
- Wer eine unerwünschte SMS mit Hinweis auf eine 0900er Nummer oder einen anderen Mehrwertdienst erhält, sollte auf keinen Fall die Nummer anrufen.
- Beim Vertrag mit dem Mobilfunkanbieter und überall dort, wo die Angabe der Handy-Nummer verlangt wird das Kleingedruckte durchlesen und evtl. enthaltene Klauseln über die Weitergabe der Daten zur Werbenutzung streichen.
- Die Handy-Nummer nicht in öffentlichen Verzeichnissen und Telefonbüchern veröffentlichen. Vorsicht auch bei Kleinanzeigen!
- Bei Verstößen gegen die Preisansagepflicht, die Preisanzeigepflicht, Preishöchstgrenzen und Verbindungstrennung die Bundesnetzagentur unter Verwendung des Formblatts informieren!
Bei 0137er-Nummern den Netzbetreiber. Dort bestehen Möglichkeiten, Sanktionen gegen unseriöse Anbieter zu verhängen.
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