Der Zivilprozess - Einführung und Übersicht
Wenn im Streitfall eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, bleibt nur der Gang zum Gericht, um seine Rechte durchzusetzen.
Doch nicht immer muss vor Gericht auch geklagt werden:
- In manchen Fällen sieht die Zivilprozessordnung vor, dass zunächst eine außergerichtliche Streitschlichtung bei einer zugelassenen Schlichtungsstelle stattfinden muss, bevor das Gericht angerufen wird.
Eine weitere Möglichkeit, zunächst ohne Klage seine Rechte wahrzunehmen besteht in
-
der Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens oder
Kommen diese Verfahrensarten nicht in Betracht oder bieten sie sich aus anderen Gründen nicht an, so muss Klage erhoben werden (s. Klageverfahren).
Die örtliche Zuständigkeit des Gerichts bestimmt sich meistens nach dem Gerichtsstand der Person, gegen die die Klage gerichtet wird. Für einzelne bestimmte Klagen gibt es aber auch besondere Gerichtsstände. Ob in der ersten Instanz das Amtsgericht oder das Landgericht zuständig ist, richtet sich nach dem Streitgegenstand und dem Streitwert.
In der Verhandlung wird das Beweisverfahren mit Hilfe von Beweismitteln durchgeführt.
Das Gericht wird den Rechtsstreit dann am Ende durch ein Urteil entscheiden oder die Parteien schließen einen Vergleich (s. Vollstreckungstitel).
Je nachdem, wie hoch der Streitwert ist oder ob dem Verfahren eine besondere Bedeutung zukommt, kann ein Urteil mit den Rechtsmitteln der Berufung oder der Revision angegriffen werden. Ein Rechtsmittel ist ein Rechtsbehelf, der die Nachprüfung einer gerichtlichen Entscheidung durch eines höhere Gerichts zur Folge hat.
Weigert sich der Beklagte dann immer noch dem Urteil Folge zu leisten oder seinen Verpflichtungen aus dem geschlossenen Vergleich nachzukommen, so wird der Kläger versuchen, seine Rechte im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen.
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