Ihr gutes Recht beim Einkaufen - Checkliste
Ob Brötchen oder Fernseher, Gemüse oder Autokauf, auf dem Markt, im Laden oder online – Menschen konsumieren täglich und gehen automatisch, meist unbewusst, Verträge ein.
Wir haben wichtige Tipps für verschiedene Situationen zusammengestellt.
In diesem Beitrag finden Sie
Vor dem Kauf
- Achten Sie schon vor dem Kauf in Anzeigen, Prospekten, Beilagen und Werbung generell auf eine genaue Produktbeschreibung (Material, Leistungswerte, Energieverbrauch u.a.) sowie den Gesamtpreis mit allem Zubehör und Zusatzkosten.
- Berücksichtigen Sie Vergleichstests seriöser Prüfinstitute und Verbrauchermagazine, z. B. Stiftung Warentest oder Öko-Test.
- Nicht jede Form der Werbung ist erlaubt! Seien Sie wachsam bei Werbeaussagen, Labels und Kennzeichnung.
Im Geschäft
- Prüfen Sie das Angebot vor dem Kauf in Ruhe und lassen Sie sich dabei nicht unter Zeitdruck setzen.
- Überlegen Sie sich vorher, was Sie brauchen oder suchen und was Sie sich finanziell leisten können oder wollen.
- Fragen Sie nach, wenn Sie eine Produktbeschreibung nicht verstehen. Das gilt ebenfalls für Gebrauchsanweisungen.
- Achten Sie auf den Preis, aber auch auf die Folgekosten wie z. B. Energie- und Wasserverbrauch sowie für Kosten für Nachlieferungen und Verbrauchsmaterialien (z. B. Druckerpatronen). Holen Sie dazu Informationen ein. Hinterfragen Sie den Sinn und Nutzen von Zusatzangeboten, z. B. Versicherungen.
- Entgegen der weit verbreiteten Meinung haben Sie keinen Anspruch darauf, die Ware zu dem Preis zu bekommen, der beispielsweise im Prospekt angegeben wurde. Diese Preisangaben sind keine verbindlichen Angebote an einen einzelnen Käufer, sondern Informationen für alle Interessenten und eine Grundlage für Preisverhandlungen. Wenn Sie mit dem tatsächlichen Preis nicht einverstanden sind, lehnen Sie den Kauf ab und der Vertrag kommt nicht zustande.
- Überprüfen Sie die Ware schon im Geschäft auf erkennbare Mängel oder Beschädigungen. Weisen Sie sofort darauf hin und verweigern Sie gegebenenfalls die Entgegennahme. Sie haben als Verbraucher das Recht auf mangelfreie Neuware.
Mängel nach dem Kauf
- Reklamieren Sie beim Händler, wenn Sie zu Hause feststellen, dass die Ware fehlerhaft ist. In dem Fall greift die gesetzliche Haftung für Sachmängel, auch als Gewährleistung bezeichnet. Sie besagt, dass der Händler für die mangelhafte Sache verantwortlich ist und nachbessern oder Ersatz leisten muss. Dafür gilt eine Frist von bis zu zwei Jahren nach dem Kauf.
- In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf oder der Lieferung ist es für Kunden einfacher, bei Mängeln zu ihrem Recht zu kommen. Bis dahin gilt die gesetzliche Vermutung, dass die Ware bereits mangelhaft war, als sie gekauft oder geliefert wurde. Als Käufer müssen Sie beweisen, dass tatsächlich ein Mangel vorliegt. Wenn der Händler Ihnen nicht nachweisen kann, dass die Ware beim Kauf in Ordnung war und Sie den Schaden später selbst verursacht haben, haftet er und muss den Mangel beheben oder Ersatz liefern. Eine neuere Entscheidung des Bundesgerichtshofes hat die Rechte der Verbraucher in diesem Punkt gestärkt (BGH-Urteil VIII ZR 103/15, http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=76174&linked=pm).
- Ist das halbe Jahr vorbei, müssen Sie als Kunde nachweisen, dass der Mangel bereits bei Erhalt der Ware bestanden hat. Das ist nicht immer einfach und kann rechtliche Auseinandersetzungen mit dem Händler nach sich ziehen.
- Beachten Sie: Mangelfreie Ware muss der Verkäufer nicht zurücknehmen oder umtauschen, denn ein juristisch verbrieftes Recht auf Umtausch gibt es nicht. Jedoch ermöglichen viele Händler ihren Kunden den Umtausch als freiwillige Leistung. In ihrem Ermessen liegt, wie sie den Umtausch gestalten und abwickeln.
Im Internet
Immer häufiger bestellen Verbraucher Waren im Internet. Das ist praktisch und unkompliziert, aber man sollte die Vor- und Nachteile kennen und die folgenden Tipps beherzigen:
- Nehmen Sie den Händler unter die Lupe. Prüfen Sie das Impressum auf Vollständigkeit (Name der Firma, Rechtsform des Unternehmens, verantwortliche Person, vollständige Postadresse und nicht nur ein Postfach, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) sowie die angebotenen Kontaktmöglichkeiten (Ansprechpartner, Telefonnummern, E-Mail-Adressen). Machen Sie im Zweifel einen Testanruf.
- Achten Sie auf Gütesiegel oder Zertifikate für empfehlenswerte und geprüfte Online-Shops.
- Lesen Sie die Produktbeschreibung und beachten Sie die Versand- und Lieferbedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen).
- Achten Sie bei der Bestellung auf eine sichere Datenübertragung (ssl-Protokoll, im Browser zu erkennen an dem https://www... oder dem Schlosssymbol) und ein sicheres Passwort.
- Wählen Sie eine sichere Art der Bezahlung, z.B. gegen Rechnung oder per Einzugsermächtigung.
- Im Geschäft können Sie das Produkt anschauen, in die Hand nehmen und sogar ausprobieren. Bei Bestellungen im Internet oder Katalog haben Sie diese Möglichkeit erst, wenn Sie die Ware erhalten. Bis dahin müssen Sie den Fotos und der Beschreibung des Händlers vertrauen. Um diese Situation anzugleichen, hat der Gesetzgeber für den Bereich des Fernabsatzes besondere Informationspflichten und eine Widerrufsmöglichkeit geschaffen.
Widerruf
- Das Widerrufsrecht ist bei kommerziellen Anbietern Pflicht. Bevor der Kaufvertrag abgeschlossen wird, muss der Verkäufer Sie über den Widerruf belehren und Ihnen mitteilen, bis wann und an wen Sie ihn richten können. Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Erhalt der Ware.
- Füllen Sie das Muster für den Widerruf aus, das der Ware beigefügt sein oder im Internet heruntergeladen werden kann oder Ihnen per E-Mail zugestellt wird. Begründen müssen Sie den Widerruf nicht. Legen Sie die Widerrufserklärung der Rücksendung bei, eine kommentarlose Rücksendung reicht als Widerruf nicht aus.
- Im Falle eines Mangels haben Sie wie beim Kauf im Geschäft das übliche Gewährleistungsrecht.
Die Gewährleistung setzt einen Mangel voraus, der bis zu zwei Jahre lang nach Erhalt der Ware geltend gemacht werden kann.
Kinder als Käufer und Zielgruppe
Kinder sind immer öfter Ziel von Werbung. Ihre mangelnde Erfahrung im Umgang mit Geld soll ausgenutzt werden. Hier sind die Eltern gefragt. Sie können sich und ihre Kinder vor hohen Kosten oder unnötigen Konsumausgaben schützen, wenn Sie folgende Tipps beachten:
- Medienkompetenz beginnt bei der ersten Nutzung von Fernseher, Mobiltelefon oder Computer. Reden Sie mit Ihrem Kind über Vor- und Nachteile dieser Medien, über mögliche Gefahren und üben Sie einen verantwortungsbewussten Umgang.
- Sprechen Sie über die Lieblingsseiten Ihrer Kinder und über andere geeignete Seiten im Internet sowie über Werbung, z. B. für Spiele, Kleidung, Musik oder Filme. Reden Sie auch über Geld, die Kosten und die Folgen, die entstehen können, wenn Ihr Kind ungefragt etwas bestellt oder herunterlädt, z. B. bei illegalen Downloads.
- Für die Geschäftsfähigkeit von Kindern gelten die gleichen Regeln wie für den Einkauf im Geschäft vor Ort. Daher können Minderjährige im Internet Verträge nicht wirksam abschließen. Das geht nur mit Genehmigung der Eltern. Erteilen sie keine, ist der Kaufvertrag unwirksam.
- VIS-Artikel
• Grundlagen des Marktes und beim Einkauf: http://www.vis.bayern.de/recht/grundlagen/index.htm
• Lockvogelangebote: Ware bereits ausverkauft! http://www.vis.bayern.de/recht/werbung/lockvogelangebote.htm
• Falsche Werbung mit Testurteilen: http://www.vis.bayern.de/recht/werbung/falsche_testsiegel.htm
• Packungsgrößen und Füllmengen bei Lebensmitteln: http://www.vis.bayern.de/recht/werbung/fuellmengen.htm • Kennzeichnung von Lebensmitteln: http://www.vis.bayern.de/ernaehrung/lebensmittelsicherheit/kennzeichnung/index.htm
• Zustandekommen von Verträgen: http://www.vis.bayern.de/recht/grundlagen/vertraege_allgemein/zustandekommen.htm
• Allgemeines zum Kaufvertrag: http://www.vis.bayern.de/recht/handel/kaufvertrag/kaufvertrag.htm
• Der Umtausch von Waren: http://www.vis.bayern.de/recht/handel/kaufvertrag/umtausch.htm
• Gewährleistung (Haftung für Sachmängel beim Kauf): http://www.vis.bayern.de/recht/handel/kaufvertrag/sachmaengelhaftung.htm
• Kaufverträge, besondere Vertragsarten und Vertriebswege: http://www.vis.bayern.de/recht/handel/index.htm
• Einkaufen per Internet: http://www.vis.bayern.de/recht/handel/vertriebswege/onlinekauf.htm
• Gütesiegel für Online-Shops: http://www.vis.bayern.de/daten_medien/medien/guetesiegel_internet.htm
• Widerrufsrecht: http://www.vis.bayern.de/recht/grundlagen/vertraege_allgemein/vrrl_widerrufsrecht.htm
• Geschäftsfähigkeit: http://www.vis.bayern.de/recht/grundlagen/vertraege_allgemein/geschaeftsfaehigkeit.htm
• Medienkompetenz für Kinder und Jugendliche: http://www.vis.bayern.de/daten_medien/projekte/index.htm
- Externe Links
Verbraucherzentrale Bayern: Einkauf http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/Einkauf
Verbesserungen für Verbraucher bei der Sachmängelhaftung (Gewährleistung): http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/mangel-beweisen
Gebrauchsanleitung unklar? Fragen Sie den Händler: http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/anleitung-nicht-zu-verstehen
Illegale Downloads im Internet: Haften Eltern für ihre Kinder?:
http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/bei-downloads-nicht-fuer-kinder-haften
VerbraucherService Bayern: http://www.verbraucherservice-bayern.de/themen/verbraucherrecht/
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Passwörter
https://www.bsi-fuer-buerger.de/BSIFB/DE/Empfehlungen/Passwoerter/passwoerter.html
Klicksafe.de – Die EU-Initiative für mehr Sicherheit im Netz:
http://www.klicksafe.de/service/aktuelles/news/detail/bgh-urteil-zur-elternhaftung-bei-illegalem-musiktausch-der-kinder/
Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.
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