Online-Shopping: Vorsicht bei Import von Billigprodukten aus dem Ausland
Billige Produkte aus dem außereuropäischen Ausland sind immer häufiger beim Onlineeinkauf zu finden - selbst auf deutschsprachigen Seiten. Verbraucher sollten vorsichtig sein: Es gibt keinen Anspruch auf Gewährleistung und durch den Zoll können zusätzliche Kosten entstehen.
In diesem Beitrag finden Sie
- Deutschsprachige Internetseiten mit Produkten aus Drittstaaten
- Zollprüfung außereuropäischer Päckchen
- Rücksendung oder Vernichtung der Produkte
- Zusätzliche Einfuhrkosten und fehlende Gewährleistung
- Tipp für Verbraucher
Der Kauf eines Produkts findet heutzutage immer seltener im Laden um die Ecke statt. Mithilfe des Internets erhält der Verbraucher, dank der Globalisierung, eine schier unendliche Angebotspalette für den gesuchten Artikel. Und da der Preis ein wichtiges Kaufkriterium darstellt, landet in vielen Fällen ein vergleichsweise günstiges Produkt im virtuellen Einkaufskorb.
Deutschsprachige Internetseiten mit Produkten aus Drittstaaten
Doch hier fangen die Probleme mitunter an. Der Kunde befindet sich zumeist zwar auf einer deutschsprachigen Internetseite - doch nicht alles, was in deutscher Sprache angeboten wird, kommt auch aus Deutschland oder Europa. Oft stecken hinter den Internetanbietern Unternehmen aus dem asiatischen Raum und damit aus sogenannten Drittstaaten.

Zoll prüft Inhalt außereuropäischer Päckchen
Bei einer Internet-Bestellung aus einem außereuropäischen Land erfolgt immer zuerst eine zollamtliche Abfertigung. Die Zollbeamten sind hier, trotz des Brief- und Postgeheimnisses, befugt, das Päckchen öffnen zu lassen und den Inhalt zu begutachten. Denn Produkte müssen verschiedene Anforderungen erfüllen, um in den europäischen Markt eingeführt werden zu dürfen. Handelt es sich z. B. um eine LED-Lampe, muss diese formalen Anforderungen genügen, wie z.B. die Angabe der Herstelleradresse oder des CE-Kennzeichens, das quasi den Reisepass für Europa darstellt. Die Lampe muss aber auch produktspezifischen, technischen Vorgaben entsprechen.
Bei Mangel: Rücksendung oder Vernichtung der Produkte
Besteht bei der Begutachtung durch den Zoll der Verdacht des Vorhandenseins eines Mangels, wird die Gewerbeaufsicht hinzugezogen. Liegen tatsächlich formelle oder technische Mängel an dem Produkt vor, so werden die Produkte nicht für die Einfuhr freigegeben. In der Regel bleibt für den Einführer dann nur die Möglichkeit, das Produkt vernichten zu lassen oder zurück an den Absender zu schicken. Ärgerlich ist es allemal, da der Einführer mindestens einmal zum Zollamt muss, das Produkt jedoch nicht erhält und später auch nicht klar ist, ob die Kosten für die Bestellung wieder durch den Internetanbieter erstattet werden.
Zusätzliche Einfuhrkosten und fehlende Gewährleistung
Bei einer Bestellung aus einem Drittstaat sollte man ebenfalls bedenken, dass für den Importeur je nach Warenwert Einfuhrabgaben fällig werden. Ab einem Warenwert von 22 € (inkl. Versandkosten) ist eine Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen, die sich am bestehenden Mehrwertsteuersatz orientiert. Ab einen Warenwert von 150 € muss zusätzlich ein Zollbetrag beglichen werden, der aus dem Zollwert der Ware und dem produktspezifischen Zollsatz berechnet wird.
Weitere Nachteile bei einer Einfuhr aus einem Land außerhalb Europas sind natürlich die fehlende Gewährleistung oder die unter Umständen kürzere Lebensdauer des Produktes. Dies ist zumeist auch der Grund für den Preisunterschied.
Tipp für Verbraucher: Über Zollbestimmungen informieren
Es ist daher in den meisten Fällen von einer Bestellung auf dem außereuropäischen Markt abzuraten bzw. eine gewisse Sorgfalt beim Kauf walten zu lassen. Nicht alles, was auf den ersten Blick günstig erscheint ist es auch. Vor einer Bestellung im Internet lohnt es daher, sich über die Einfuhr, die Anforderungen an ein Produkt sowie etwaige Verbote und Beschränkungen zu informieren, z. B. auf der Internetseite des Zolls.
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Bildnachweis:
(Zöllnerin füllt Dokumente aus) © Zoll
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