
Radon in Gebäuden – Gesundheitsschutz zu Hause und am Arbeitsplatz
Wir halten uns den überwiegenden Teil des Tages in Innenräumen auf – egal ob am Arbeitsplatz oder in den eigenen vier Wänden. Bestehen hier über längere Zeit erhöhte Radonkonzentrationen, können diese Lungenkrebs begünstigen. Daher ist es wichtig, an den Radonschutz zu denken. So kann man sich selbst und Dritte schützen.
In diesem Beitrag finden Sie
- Entstehung und Vorkommen
- Radon in Innenräumen
- Wirkung auf den Menschen
- Radon messen
- Radon im Gesetz – Pflichten zum Radonschutz
- Zusatzschutz in Radon-Vorsorgegebieten
Entstehung und Vorkommen
Radon ist ein radioaktives Edelgas, das überall natürlich vorkommt. Es ist farb-, geruch- und geschmacklos.
Radon entsteht im Boden durch den radioaktiven Zerfall von Uran, das ebenfalls überall natürlich vorkommt. Da Radon ein Gas ist, kann es sich leicht gelöst in Wasser oder mit der Luft im Boden ausbreiten. So gelangt Radon ins Freie oder kann in Gebäude eindringen. Im Freien verdünnt sich Radon schnell mit der Außenluft. Daher ist die Radonkonzentration hier meist niedrig.
Radon in Innenräumen
In Innenräumen kann die Radonkonzentration höher sein. Dabei wird die Radonkonzentration außer vom Untergrund vor allem vom baulichen Zustand des Gebäudes beeinflusst. Entscheidend ist dabei der Gebäudebereich mit Erdkontakt. Hier kann Radon über Fugen, Spalten und Risse sowie entlang von Kabel- und Rohrdurchführungen ins Innere gelangen. Dabei gilt:
Leben und arbeiten wir für längere Zeit in Räumen mit erhöhter Radonkonzentration, kann dies Lungenkrebs begünstigen.
Wirkung auf den Menschen
Die gesundheitliche Wirkung geht weniger vom Radon selbst aus als von seinen kurzlebigen, ebenfalls radioaktiven Zerfallsprodukten. Diese binden sich in der Luft an Partikel, zum Beispiel Staub. Beim Einatmen gelangen diese in die Lunge, wo die Folgeprodukte energiereiche Strahlung aussenden. So kann das unmittelbar umgebende Lungengewebe geschädigt werden. Werden die Zerfallsprodukte über einen längeren Zeitraum und in erhöhtem Maße eingeatmet, nimmt die Wahrscheinlichkeit zu, an Lungenkrebs zu erkranken.
Radon messen
Klarheit über die Radonkonzentration schafft nur eine Messung. Mit sogenannten Exposimetern kann einfach und kostengünstig gemessen werden. Diese kleinen Messdosen werden über ein Jahr aufgestellt, um auch jahreszeitliche Schwankungen zu berücksichtigen. Das Ergebnis ist der Jahresmittelwert der Radonkonzentration. Dieser wird mit dem gesetzlichen Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft (Bq/m3) verglichen.
Qualitätsgesicherte Ergebnisse liefern Exposimeter von anerkannten Stellen. Das Bundesamt für Strahlenschutz führt eine Liste mit diesen Anbietern.
Radon im Gesetz – Pflichten zum Radonschutz
Seit Anfang 2019 gelten in Deutschland mit dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) rechtliche Regelungen zum Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen und in Aufenthaltsräumen. Im Zentrum steht hierbei der Schutz der Gesundheit.
Referenzwert
Wichtig ist der gesetzliche Referenzwert. Er beträgt 300 Becquerel pro Kubikmeter Luft und gilt für Arbeitsplätze und Aufenthaltsräume. Wird der Referenzwert an Arbeitsplätzen überschritten, müssen Radon-Schutzmaßnamen umgesetzt werden. Zu Hause sind diese freiwillig, jedoch stets empfehlenswert.
Basisschutz beim Neubau
Daneben muss bei allen Neubauten ein Basisschutz vor Radon umgesetzt werden. Dieser gilt als erfüllt, wenn die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlichen Maßnahmen zum Feuchteschutz eingehalten werden.
Zusatzschutz in Radon-Vorsorgegebieten

Die Bundesländer legen Radon-Vorsorgegebiete fest. Da hier die Wahrscheinlichkeit für erhöhte Radonkonzentrationen in Innenräumen größer ist, gelten zusätzliche Pflichten zum Schutz vor Radon. Diese betreffen Arbeitgeber und Bauherren.
Radonschutz an Arbeitsplätzen
Für Arbeitgeber besteht eine Messpflicht an allen Arbeitsplätzen im Erd- und Kellergeschoss. Verglichen werden die Messergebnisse stets mit dem Referenzwert. Wird der Referenzwert überschritten, müssen Radon-Schutzmaßnahmen durchgeführt werden.
Radon-Schutzmaßnahmen beim Neubau
Ziel beim Neubau ist, den Eintritt von Radon von vornherein so gering wie möglich zu halten. So muss beim Neubau zusätzlich zum Basisschutz eine weitere Radon-Schutzmaßnahme umgesetzt werden. Dafür gibt es verschiedene Radon-Schutzmaßnahmen.
Weitere Informationen zu Radon, Radonmessung und Radon-Schutzmaßnahmen finden Sie auf den folgenden Internetseiten:
Externe Links:
- Bayer. Landesamt für Umwelt (LfU Bayern): Radon in Gebäuden
- Erklärfilm des LfU Bayern: Radioaktivität zu Hause
- Flyer des LfU Bayern: Radon in Gebäuden
-
UmweltWissen des LfU Bayern: Radon in Gebäuden
- Planungshilfe des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft
- Bundesamt für Strahlenschutz: Radon
- Bundesamt für Strahlenschutz: Anerkannte Stellen
VIS-Artikel:
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Bildnachweis:
(Radonhaus) © Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Radon-Fachstelle
(Pflichten beim Radonschutz) © Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Radon-Fachstelle
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