Gefahren-Piktogramme nach GHS-Verordnung (CLP)
Weltweit gab es bisher unterschiedliche Systeme für die Kennzeichnung von chemischen Stoffen und Gemischen. Und unterschiedliche Behandlung gleicher Produkte in verschiedenen Ländern.
Die GHS-Verordnung (globally harmonized system) vereinheitlicht dies nun. Sie leitet einen enorm weitreichenden Umbruch im Chemikalienrecht ein.
In diesem Beitrag finden Sie
Gefahren-Piktogramme sind die wichtigsten und am meisten ins Auge springenden Teile der Kennzeichnung von gefährlichen chemischen Stoffen und Gemischen.
Leider bedeutet aber das Fehlen eines Gefahren-Piktogramms nicht automatisch, dass keine Gefährdung besteht. Beachten Sie daher immer alle Hinweise auf dem Kennzeichnungsschild. Es können auf dem Schild auch gefährliche Stoffe aufgeführt sein, die wegen ihrer geringen Anteile nicht zu einer umfangreichen Kennzeichnungspflicht führen, z. B. sensibilisierende Stoffe, die Allergien auslösen können. Dies soll Personen die Auswahl erleichtern, die schon sensibilisiert sind und keinesfalls mit solchen Stoffen in Berührung kommen sollten.
Was bedeuten die Gefahren-Piktogramme?
Piktogramm | Bezeichnung | Eigenschaften |
---|---|---|
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explodierende Bombe | explosiv |
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Flamme | entzündbar |
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Flamme über einem Kreis | oxidierend |
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Gasflasche | Gase unter Druck |
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Ätzwirkung | auf Metalle korrosiv wirkend |
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Totenkopf mit gekreuzten Knochen | akut toxisch mit entsprechender Gefahrenkategorie |
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Ätzwirkung | hautätzend, schwer augenschädigend |
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Ausrufezeichen | Sammelzeichen für akut toxisch, reizend, sensibilisierend, narkotisierend mit entsprechenden Gefahrenkategorien |
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Gesundheitsgefahr | Sammelzeichen für sensibilisierend, keimzellmutagen, krebserzeugend, fortpflanzungstoxisch, akut toxisch, chronisch toxisch, aspirationstoxisch mit entsprechenden Gefahrenkategorien |
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Umwelt | wassergefährdend mit entsprechenden Kategorien |
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Ausrufezeichen | Ozonschicht schädigend mit entsprechender Gefahrenkategorie |
Alte Gefahrensymbole
(Nur noch für den Abverkauf von Gemischen, die vor dem 1.6.2015 gekennzeichnet wurden gültig)
In der folgenden Tabelle sind die Gefahrensymbole des früheren Chemikalienrechts abgebildet.
Sie dürfen nur auf Gebinde von Gemischen, die vor dem 01.06.2015 etikettiert wurden, angebracht werden.
Symbol | Bedeutung | Wirkungen | Vorsichtsmaßnahmen |
---|---|---|---|
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E explosionsgefährlich |
explodieren durch Schlag, Reibung, Funkenbildung, Feuer oder durch Hitzeentwicklung |
anmeldepflichtig, nicht reiben, stoßen, Feuer-, Wärmeentwicklung meiden |
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O brandfördernd |
bei Mischung mit brennbaren Stoffen entstehen explosionsgefährliche Gemische |
nicht mit brennbaren Stoffen mischen, Reibung meiden, sauber aufbewahren |
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F+ hochentzündlich |
brennen und bilden mit Luft explosionsfähige Gemische |
von offenen Flammen und Wärmequellen fernhalten, Flaschen und andere Behälter immer schließen |
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F leichtentzündlich |
brennen und bilden mit Luft explosionsfähige Gemische |
von offenen Flammen und Wärmequellen fernhalten, Flaschen und andere Behälter immer schließen |
Für die Gefahren- bezeichnung "entzündlich" |
entzündlich |
brennen und bilden mit Luft explosionsfähige Gemische |
von offenen Flammen und Wärmequellen fernhalten, Flaschen und andere Behälter immer schließen |
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T+ sehr giftig |
führen in geringen Mengen zu schweren gesundheitlichen Schäden oder zum Tode |
nicht einatmen, berühren, verschlucken, bei Vergiftungen Arzt aufsuchen |
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T giftig |
führen in geringen Mengen zu schweren gesundheitlichen Schäden oder zum Tode |
nicht einatmen, berühren, verschlucken, bei Vergiftungen Arzt aufsuchen |
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Xn gesundheitsschädlich |
führen in größeren Mengen zu gesundheitlichen Schäden oder zum Tode |
nicht einatmen, berühren, verschlucken, bei Vergiftungen Arzt aufsuchen |
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C ätzend |
zerstören Haut- und Körpergewebe, irreparable Augenschäden sind möglich |
Berührung mit Haut und Augen meiden, Schutzbrille und Handschuhe |
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Xi reizend |
führen bei Berührung mit Haut oder Augen zu Entzündungen und reizen die Atemwege |
nicht einatmen, nicht berühren, Kontakt mit den Augen vermeiden |
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N umweltgefährlich |
sind für Wasser- oder Bodenorganismen giftig und können Ökosysteme schädigen |
nur im Sondermüll entsorgen, keinesfalls in die Umwelt gelangen lassen |
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Spezielle Kennzeichnung asbesthaltiger Zubereitungen und Erzeugnisse gemäß GefStoffV |
ACHTUNG ENTHÄLT ASBEST |
Das für asbesthaltige Gemische und Erzeugnisse vorgesehene Warnzeichen ist ein Sonderzeichen und gehört streng genommen nicht zu den Gefahrensymbolen nach Gefahrstoffverordnung.
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