Cadmium in Kunststoffprodukten; Gefahr für Mensch und Umwelt?
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Vorschriften
In der REACH-Verordnung Anhang XVII ist ein Verbot des Inverkehrbringens für bestimmte cadmiumhaltige Produkte genannt, wenn bei Ihnen der Cadmium-Gehalt größer als 100 mg/kg (0,01 Massen-%) ist. Am wichtigsten sind die Beschränkungen in Kunststoffprodukten, weil solche Erzeugnisse in großen Stückzahlen verkauft werden.
Hierbei wird unterschieden,
- ob Cadmium zur Einfärbung bestimmter Stoffe und Gemische (z. B. als Cadmiumsulfid oder –selenid) verwendet wurde.
- oder ob Cadmium als Stabilisierungsmittel (z. B. Cadmiumstearat) für bestimmte Gemische oder Erzeugnisse aus Vinylchloridpolymeren oder - copolymeren verwendet wurde.
Der Zusatz als Farbstoff ist in fast allen Arten von Kunststoffen beschränkt, während die Zumischung als Stabilisator 13 Warengruppen aus Vinylchlorid(co)polymeren (z. B. PVC) betrifft. Unter anderem Verpackungsmaterial, Bekleidung, Büro- und Schulbedarf, Kunstleder und Kabelisolierungen.
Für Spielzeug ist in der "Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug" ein Grenzwert bezüglich der Aufnahme von Cadmium aus Spielzeug bei einem Kontakt des Spielzeugs mit dem Mund oder nach einem Verschlucken festgelegt. Die Einhaltung dieses Grenzwerts wird vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) mit den Migrationsverfahren gemäß der Norm EN 71 Teil 3 überprüft.
Zur Vorauswahl, bei welchen Proben bzw. Probenteilen mit höheren Gehalten an Cadmium oder anderen Schwermetallen zu rechnen ist, dient die mobile Röntgenfluoreszenzanalyse.
Gefährdung durch Cadmium
Cadmium ist ein Schwermetall, das bereits in relativ niedriger Dosierung die menschliche Gesundheit schädigen kann. Zwar kommt Cadmium in der Nahrung und allgemein in der Umwelt in sehr geringen Konzentrationen vor, es reichert sich aber in der Nahrungskette und auch im menschlichen Organismus, vor allem in den Nieren, an. Cadmium schädigt die Nieren und die Knochen und beeinflusst das Hormonsystem. Jede Freisetzung aus weiteren Quellen ist daher nach Möglichkeit zu unterbinden. Einen Weg in diese Richtung weisen die oben genannten gesetzlichen Beschränkungen.
Mit den Beschränkungen von Cadmium durch die REACH-Verordnung soll in erster Linie der Eintrag von Cadmium in die Umwelt, z. B. über Müll, verringert werden, um so auch einen Übergang in die Nahrungskette einzuschränken.
Bei Produkten mit bedeutenden Cadmiumgehalten wie Nickel/Cadmium-Akkus ist unbedingt auf eine Entsorgung als Sondermüll und nicht als Hausmüll zu achten. Bei einer nicht fachgerechten Entsorgung stellen Produkte, die größere Mengen Cadmium enthalten, ein Risiko für die Umwelt dar, wenn nach dem Ende der Nutzungsdauer das Cadmium als Bestandteil des Abfalls oder Rückstand der Müllverbrennung in die Umwelt und in der Folge auch in die Nahrung gelangen kann.
Für die Bevölkerung sind Lebensmittel und Zigarettenrauch die Hauptexpositionsquellen für Cadmiumverbindungen. Die Aufnahme aus cadmiumhaltigen Kunststoffen in Produkten des täglichen Bedarfs ist von weit geringerer Bedeutung. Die regelmäßigen Untersuchungen am LGL zeigen, dass bei Spielzeug der Migrationsgrenzwert für Cadmium in den letzten Jahren bei keiner Probe überschritten, vielmehr deutlich unterschritten wurde, und meist Cadmium gar nicht detektiert wurde.
Staatliche Überwachung
Im Jahr 2011 wurden von der bayerischen Gewerbeaufsicht 824 Kunststoffproben entnommen und im Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit auf ihren Cadmiumgehalt untersucht. Hiervon überschritten 69 Proben (8%) den gültigen Grenzwert. Dies hatte entsprechende Maßnahmen gegen die Händler / Importeure / Hersteller zur Folge.
Es ist festzustellen, dass die Verwendung cadmiumhaltiger Farbstoffe und die Stabilisierung von PVC mit cadmiumhaltigen Verbingungen ähnlich häufig vorkommen, bei Farbstoffzumischung jedoch der Cadmiumgehalt meist höher liegt. Es sind vor allem Weich-PVC- und Kunstleder-Produkte zu nennen. Cadmiumhaltige Stabilisatoren sind bei Verpackungen von Produkten noch im Einsatz. Cd-Farbstoffe fanden sich in Kabelbindern, Recyclingkunststoffen, Werkzeugisolierungen und in Teilen von Souvenirs aus Kunststoff.
In den vergangenen beiden Jahren wurden insgesamt 197 Proben auf Cadmium hin untersucht, darunter Kunststoffverpackungen, Kabel, Werkzeuggriffe, Gitarrenständer sowie Spielwaren. Die geprüften Spielwaren hielten den Grenzwert von 0,01% ein. Bei den Kunststoffverpackungen lagen 11% der Proben über dem gesetzlich festgelegten Grenzwert für Cadmium. Auch in den Werkzeuggriffen wurden erhöhte Cadmiumgehalte in 5% der Proben nachgewiesen. Entsprechende Maßnahmen wurden gegen die an der Herstellung und am Vertrieb beteiligten Teilnehmer eingeleitet.
Das LGL untersucht regelmäßig Proben unterschiedlichster Art, die sowohl von der Gewerbeaufsicht als auch von der Lebensmittelüberwachung entnommen werden, auf den Gehalt an Cadmium bzw. die Abgabe von Cadmium. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die Häufigkeit von Proben, die den Grenzwert der REACH-Verordnung überschreiten, bereits stark abgenommen hat, jedoch bei einzelnen Produktgruppen nach wie vor Überschreitungen des Cadmium-Grenzwertes zu verzeichnen sind.
Empfehlungen für den Verbraucher
- Den Erzeugnissen ist ein möglicher Cadmiumgehalt nicht anzusehen. Auch knallige gelbe und rote Farbtöne sind kein sicherer Hinweis auf die Verwendung von Cadmiumfarbstoffen. Es können daher auch nur bedingt Ratschläge zum "richtigen" Kaufverhalten gegeben werden.
- Wie oben ausgeführt, besteht im Regelfall keine unmittelbare Gefährdung für den Verwender der Produkte.
- Die intensive Marktüberwachung auf diesem Gebiet wird den Druck auf die häufig im Nicht-EU-Ausland ansässigen Hersteller beibehalten, die europäischen Vorschriften einzuhalten. Dies wird in absehbarer Zeit zum Ersatz des Cadmiums in den Produkten führen, wie es die Untersuchungen der letzten Jahre zeigten.
VIS-Artikel:
- Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien "GHS"
- Die Bedeutung der H-Sätze
- Die Bedeutung der P-Sätze
- Information über gefährliche Chemikalien in Produkten "REACH"
- Online-Datenbanken im Chemiebereich
- Entsorgung von gefährlichen Stoffen an kommunalen Sammelstellen
- Was sind Gefahrstoffe?
- Giftgefahren im Garten
- Giftgefahren im Haus
- Schwermetalle in Lebensmitteln
Externe Links
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