BIOZIDE:
Neue Regelung für die Verwendung von Mitteln zur Nagetierbekämpfung
Die strengere Einstufung von Antikoagulanzien seit dem 01.03.2018 hat zu Änderungen bei den Verwendungs- und Abgabebestimmungen für Nagetierbekämpfungsmittel geführt.
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Nagetierbekämpfungsmittel, die gerinnungshemmende Wirkstoffe (Antikoagulanzien) der zweiten Generation enthalten, dürfen nur noch von geschulten berufsmäßigen Verwendern eingesetzt werden. Hingegen dürfen Produkte, die Antikoagulanzien der ersten Generation mit einer Wirkstoffkonzentration < 0,003% enthalten, auch weiterhin von nicht sachkundigen Personen entsprechend der Gebrauchsanweisung angewendet werden.
Was bedeutet das?
Aufgrund der neuen Regelung dürfen Verbraucher eine Vielzahl auf dem Markt befindlicher Antikoagulanzien nicht mehr verwenden. Das Verwendungsverbot betrifft oft auch sogenannte Anwender aus beruflichen Gründen wie Hausmeister oder Reinigungspersonal, wenn sie keine geeignete Sachkunde vorweisen können.
Ab einer Wirkstoffkonzentration von 0,003% ergeben sich bei diesen Produkten Abgabeverbote aus der europäischen REACH-Verordnung bzw. der nationalen Chemikalienverbotsverordnung. Händlern ist dringend zu raten, Rodentizide nur an Personen abzugeben, die diese auch verwenden dürfen.
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Was sind Antikoagulantien und aus welchen Gründen wurde diese Regelung beschlossen?

Die meisten Rodentizide, die als Köder auf dem Markt erhältlich sind, wirken blutgerinnungshemmend (antikoagulierend) und werden deshalb als Antikoagulanzien bezeichnet. Die Aufnahme der Wirkstoffe führt dazu, dass die Tiere die Fähigkeit zur Blutgerinnung verlieren und dadurch meist innerlich verbluten. Diese Wirkung tritt erst 3 bis 7 Tage nach Aufnahme ein, so dass die Nagetiere die einsetzende Wirkung nicht mit dem Gift in Verbindung bringen können. Bei Antikoagulanzien unterscheidet man zwischen Wirkstoffen der ersten und der zweiten Generation.
Antikoagulanzien der ersten Generation (first-generation anticoagulant rodenticides, FGAR) sind Warfarin, Chlorphacinon und Coumatetralyl. In der Regel muss der Schadnager den Köder mit diesen Wirkstoffen mehrmals aufnehmen, bevor eine tödliche Dosis erreicht wird.
Wirkstoffe der zweiten Generation (second-generation anticoagulant rodenticides, SGAR) sind giftiger. Oft reicht hier eine einmalige Köderaufnahme aus, um eine tödliche Wirkung zu erzielen. Diese Wirkstoffe sind jedoch schlechter abbaubar und reichern sich in Lebewesen an. Zu den SGAR zählen Brodifacoum, Bromadiolon, Difenacoum, Difethialon und Flocoumafen.
Trotz der höheren Giftigkeit und schlechteren Abbaubarkeit sowie den damit verbundenen Risiken für die Umwelt, besonders für andere Tiere (Nichtziel-Organismen), wurden diese Wirkstoffe nach der europäischen Biozidverordnung genehmigt. Grund hierfür ist vor allem der Mangel an wirksamen Alternativen für eine effektive Bekämpfung von Nagetieren im Rahmen des Infektions- und Vorratsschutzes.
Die Zulassungen von Nagetierbekämpfungsmitteln mit antikoagulanten Wirkstoffen, sowohl der ersten als auch der zweiten Generation, wurden unter Festlegung von Risikominderungsmaßnahmen erteilt. Deren Umsetzung findet sich in den Verwendungsvorschriften, die auf der Verpackung des jeweiligen Rodentizidprodukts oder einem beigefügten Merkblatt dargelegt sind. Diese Anweisungen sind bei der Nagetierbekämpfung unbedingt zu beachten.
Weitere Informationen enthalten die Publikationen des Umweltbundesamtes:
Weiterführende Informationen enthalten die Publikationen des Umweltbundesamtes (UBA) :
https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/biozide/biozidprodukte/rodentizide
VIS-Artikel:
- Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien "GHS"
- Informationen über gefährliche Chemikalien in Produkten - REACH
- Entsorgung von gefährlichen Stoffen an kommunalen Sammelstellen
- Chemikalienhandel im Internet
- Gift und Chemie in Haus und Garten
- Schädlingsbekämpfung im Freien
Externe Links:
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