
Pocket Bikes: Kleine Motorräder - großes Risiko
Leicht, laut, schnell ( bis zu 6o km/h) und vor allem billig: Pocket Bikes liegen im Trend. Ursprünglich für Kinder konzipiert, finden die winzigen Motorräder vor allem unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen immer mehr begeisterte Anhänger. Doch die meisten kleinen Motorräder bergen große Risiken. Es haben sich bereits tödliche Unfälle mit derartigen Motorrädern ereignet.
In diesem Beitrag finden Sie
- Achtung: Pocket Bikes / Minimotorräder sind keine Spielzeuge!
-
Feststellungen der Gewerbeaufsicht
- Fehlerhafte Schweißnähte
- Fehlender Lenkanschlag und fehltende NOT - AUS Funktion
- Unzureichender Kettenschutz
- Keine ausreichende Klemmverbindung; Griffe leicht abziehbar
- Fehlende Sicherung zwischen Ventil und Felge
- Scharfe Kanten
- Geringer Abstand des Kunststofftanks zu heißen Oberflächen (Auspuff)
- Ungünstige Verlegung des Bowdenzuges der Bremse
- Gestaltung der Bremshebel
- Keine ausreichende Befestigung der Bremsscheibe
- Kein funktionierender Zündkerzenstecker
- Was sollte beachtet werden, wenn schon gekauft wurde?
Achtung: Ein Pocket Bike – Minimotorrad ist kein Spielzeug
Auf den ersten Blick sehen die kleinen Flitzer aus wie richtige Motorräder, sogar Sonderteile wie Unterbodenverkleidungen und schnittige Felgen sind erhältlich. Doch bei näherem Hinsehen entpuppen sich die meisten Modelle als großes Sicherheitsrisiko:
billige Verarbeitung, instabile Schweißnähte, lockere Lenker, scharfe Kanten. In der Szene werden die "Minimotorräder" deshalb gerne "Chinakracher" genannt, da viele Modelle in der Volksrepublik gebaut werden.
Die winzigen Fahrzeuge werden für wenig Geld in Baumärkten, über das Internet oder in Sonderpostenmärkten angeboten. Doch kaum ein Käufer macht sich Gedanken, welche Folgen eine Fahrt mit dem Bike auf öffentlichen Verkehrswegen und –flächen haben kann.
Pocket Bikes sind nach geltenden Gesetzen in Deutschland nicht für den Straßenverkehr zugelassen!
Sie dürfen deshalb nicht auf Straßen, Plätzen, Feld- und Waldwegen und auch nicht auf Parkplätzen benutzt werden.
Diese Minimaschinen können demzufolge also nur auf abgesperrtem Privatgelände oder auf reinen Rennstrecken unter Vereinsaufsicht gefahren werden.
Wer dennoch auf öffentlichen Grund von der Polizei angetroffen wird, läuft Gefahr wegen
- Fahrens eines nicht zugelassenen Fahrzeugs,
- eines Verstoßes gegen die Versicherungspflicht und
- evtl. Fahrens ohne Fahrerlaubnis
zur Verantwortung gezogen zu werden.
Feststellungen der Gewerbeaufsicht:
Bei einigen Pocket Bikes wurde eine Sichtprüfung durchgeführt, die folgende Mängel aufzeigte:




Was sollte, wenn schon gekauft wird, beachtet werden:
Um eine fachliche Beratung zu erhalten, sollte sich ein Motorsport begeisterter Nachwuchspilot beim Kauf eines Pocket – Bikes an einen Fachhändler wenden!
Hier einige sicherheitstechnische Aspekte die man beim Erwerb eines Mini - Bikes beachten sollte:
- Betriebsanleitung in deutscher Sprache
- Hersteller muss Angaben hinsichtlich Qualifikation des Fahrers machen
- Benutzung von Motorradschutzkleidung und Helm
- Typenschild
- Abstand zu heißen, berührbaren Oberflächen
- scharfe Kanten und herausragende Teile
- Sichtprüfung Rahmen (Zustand, Verarbeitung, Schweißnähte, Quetsch- und Scherstellen, vollständiger Kettenschutz (Kette + Ritzel))
- zwei unabhängige Bremssysteme (Vorderrad / Hinterrad)
- Notausschalter vorhanden (leicht erreichbar, möglichst rechts am Lenker angeordnet)
- Schlüsselschalter (Sicherung gegen unbefugte Benutzung)
- Lenker (Sichere Klemmung)
- Lenkanschlag (Rahmen + 30mm Freiraum zur sicheren Betätigung)
- Sichere Verlegung der Bowdenzüge für die Bremse (Knickstellen, Biegeradien)
- Seitenständer mit Endschalter (soweit zutreffend)
- Bremshebel nach EN 14764 (Länge und Abstand)
- Lenkergriffe / Fußrasten nicht abziehbar
- Angaben zur erreichbaren Höchstgeschwindigkeit
- Sicheres Kraftstoffsystem (Schlauchbinder)
Eine weitere Hilfe zur Kaufentscheidung des Fahrzeuges ist ein Nachweis des Herstellers, dass das Bike einer freiwilligen, sicherheitstechnischen Prüfung durch eine anerkannte Prüfinstitution unterzogen wurde. Hiernach sollte der Käufer gezielt fragen!
Hinweis:
Nach unserer Information werden von Seiten der Motorsportverbände ab der Saison 2006 nur noch Fahrzeuge aus qualitätsüberwachter Fertigung die mit den Bestimmungen des Deutschen Motor Sport Bundes e.V. übereinstimmen zu entsprechenden Veranstaltungen zugelassen.
VIS-Artikel:
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- Helme für motorisierte Zweiradfahrer
- Schutzkleidung für motorisierte Zweiradfahrer
- Sicherheitsratschläge zum sachgemäßen Beladen eines Motorrades
- Techniktipps und Wartungshinweise für Motorradfahrer
Externe Links:
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