Kinder-Laufhilfen / Babywalker

Im Handel sind sie unter Namen wie Kinderlaufhilfe, Gehfrei, Babywalker oder Lauflernhilfe erhältlich. In Fachkreisen und bei Verbrauchern sind diese sehr umstritten. Viele Kinderärzte und Kinderschutzorganisationen stufen diese Geräte als gefährlich ein und bezweifeln ihre Nützlichkeit. Verschiedene Unfälle mit Kinderlaufhilfen sprechen nicht unbedingt für ein sicheres Produkt.
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Kinderlaufhilfen bestehen aus einem Metall-/ Plastikgestell auf Rollen mit integriertem Sitz. Häufig sind diese auch mit Spielboard, Rassel und Figuren ausgestattet.
Kleinkinder im Alter ab ca. 6 Monaten, die schon selbstständig sitzen können, werden gerne in sogenannte Laufhilfen gesetzt. Einerseits um das Kind zu beschäftigen, anderseits um das Kind etwas mobiler zu machen. Für Kinder, die bereits laufen können sind diese nicht mehr geeignet.
Gefahren
Ein Baby im Krabbelalter bewegt sich normalerweise nur in einem eng begrenzten Radius. In einer Lernlaufhilfe kann es sich jedoch strampelnd sehr schnell fortbewgen. Durch diese plötzliche Mobilität erreicht es Gefahrenzonen, an die es sonst kaum kommen würde. Immer wieder passieren Unfälle, in denen das Kleinkind zusammen mit dem Babywalker Treppen hinunterfällt. Schwerste Kopfverletzungen sind die Folge.
Kurzfristig können mit der Lauflernhilfe hohe Geschwindigkeiten erlangt werden. Das Kind prallt bei schnellen Fahrten häufig gegen Möbel, Wände, Türen oder Tisch-Untergestelle. Durch die freigesetzte Aufprallenergie kann es ebenfalls zu schweren Kopfverletzungen kommen.

Außerdem ermöglicht die Lauflernhilfe dem ansonsten noch krabbelnden Kind das aufrechte Stehen. So erreicht das Kind plötzlich "eigentlich unerreichbare" Gegenstände wie Tischdecken oder Netzkabel von Wasserkochern. Beim Ziehen daran ereignen sich immer wieder schwere Unfälle.
Das Umkippen des Babywalkers ist eine der größten Gefahren! Aufgrund der teilweise instabilen Bauart kann dies bei der Fortbewegung über unebene Flächen, Stufen, Tritte und Treppen leicht geschehen. Da sich das Kind bei einem Sturz in dem Gestell nicht abrollen kann, fällt über die Längsachse direkt auf den Kopf. Dies wiederum führt oft zu schweren Verletzungen im Kopfbereich.
Diese Gefahren werden von den Eltern oft unterschätzt, weil sie ihr Kind in einer vermeintlich sicheren „Aufbewahrung“ wähnen. Es gibt keinen wissenschaftlichen Nachweis dafür, dass Kleinkinder bei der Verwendung einer Laufhilfe schneller laufen lernen. Vielmehr sind in den Medien häufiger Aussagen zu finden, dass der normale Lauflernprozess beeinträchtigt werden kann. In Kanada wurde der Verkauf von Laufhilfen bereits 2004 verboten.
Sicherheitstipps
Werden die Laufhilfen trotzdem genutzt, sollten Erwachsene die Umgebung des Kindes vorher folgendermaßen sichern:
- Verhindern Sie den Zugang des Kindes zu Türen, Treppen, Stufen und unebenen und schrägen Flächen.
- Verhindern Sie ein mögliches Zusammenprallen mit Glastüren, Fenstern oder Möbelstücken mit Glasteilen.
- Verhindern Sie einen möglichen Zusammenstoß mit scharfen Kanten und Spitzen.
- Entfernen Sie alle gefährlichen Egenstände aus der Griffhöhe des Kindes.
Sorgen dafür, dass das Zimmer kindersicher ist.
Durch die aufrechte Haltung erreicht Ihr Kind evtl. Dinge an die es sonst noch nicht herankommen würde. Wie Tischdecken, Wasserkocher, Medikamente, Bügeleisen etc. - Lassen Sie Ihr Kind nie unbeaufsichtigt!
Denken Sie an das zu erwartende Fehlverhalten des Kleinkindes. Diesem Fehlverhalten ist durch Einhaltung der entsprechenden Aufsichtspflicht entgegenzuwirken.

Einkauf
Sollten Sie sich trotz aller Gefahren zum Kauf eines Babywalkers entschließen, berücksichtigen Sie bitte folgende Aspekte:
- Achten Sie darauf, dass die Kinderlaufhilfe nach der europäischen Sicherheitsnorm DIN EN 1273:2005 gebaut ist. Diese Produkte sind durch einen entsprechenden Aufkleber gekennzeichnet.
Normkonforme Laufhilfen haben unter anderem nur 4 Räder bzw. 2 Räder und 2 Rollen. Außerdem eine geringere Bodenfreiheit, um das Überfahren von Bodenunebenheiten und Stufen zu verhindern. - Die Prüfstellen vergeben kein GS-Zeichen für diese Produkte. Allerdings jedoch ihr hauseigenes Qualitätssiegel. Zumindest sind dann an so einer gekennzeichneten Kinderlaufhilfe Teilbereiche von einer unabhängigen Prüfstelle getestet worden.
- Angebaute Spielsachen müssen ein CE–Zeichen tragen. Es wird dann erwartet, dass das Spielzeug die sicherheitstechnischen Anforderungen des Spielzeugrechts erfüllt.
- Die Lauflernhilfe darf keine scharfen Kanten, Quetsch- und Scherstellen aufweisen.
- Suchen Sie Geschäfte mit fachlicher Beratung auf.
- Informieren Sie sich vor dem Kauf bei den Verbraucherschutzorganisationen und in den einschlägigen Verbrauchermagazinen über das Produkt.
Unser Alternativ-Vorschlag:
Im Handel sind auch sogennante Schiebewagen (oder auch Puppenwagen) mit stabilem Griffbügel verfügbar. Diese haben häufig eine Ladefläche, so daß dieser später auch noch als Transportmittel für alle möglichen Spielsachen Verwendung finden kann.
Überlegen Sie sich, ob dies nicht die bessere Investition wäre!
VIS-Artikel:
- Kinder-Laufstall ein Sicherheitsrisiko?
- Kinderwagen oder Baby-Jogger
- Aufstellung von Kinderspielgeräten im Freien
- Kinderhandys
- Scoubidou - Bänder
- Verschluckbare Spielzeugteile
- Gefährliche Kordeln an Kinderjacken
- Unfall: Unfallgefahr(en) und Unfallschutz für den Verbraucher
Externe Links:
- Fachdatenbank "Prävention von Kinderunfällen in Deutschland"
- Bayerische Gewerbeaufsicht
- BVKJ: Kinder- und Jugendärzte warnen vor Lauflernhilfen
-
The European Child Safety Alliance and ANEC joint position statement: Baby walkers. Press Release Oct. 2010
The European Child Safety Alliance: Background Paper: Baby walkers.Oct. 2010 - Stiftung Warentest: Lauflernhilfen - Überflüssig und gefährlich
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