Blutdruckmessgeräte für den häuslichen Gebrauch

Profiset aus der Arztpraxis
Für die Kontrolle des Blutdrucks durch den medizinischen Laien bieten die Hersteller von Blutdruckmessgeräten inzwischen kostengünstige Geräte an. Damit hat der Einzelne die Möglichkeit seinen Blutdruck, zusätzlich zu den Messungen beim Arztbesuch, täglich zu messen und zu überwachen.
Bei gewissenhafter Durchführung der Messungen steht somit dem Arzt ein Blutdruckprofil zur Verfügung, das aussagekräftiger sein kann als eine einmalige Messung beim Arzt, da diese ohnehin nur eine Momentaufnahme darstellt, die durch die psychische Belastung beim Arztbesuch außerdem erhöhte Werte liefern kann.
In diesem Beitrag finden Sie
Aber auch diese Geräte werden nach den Anforderungen des Medizinproduktegesetzes (MPG) in den Verkehr gebracht und müssen in vollem Umfang den Anforderungen für Medizinprodukte entsprechen.
So müssen sie mit einem CE-Zeichen mit nachfolgender Kennziffer einer anerkannten Prüfstelle versehen sein. Durch die Anbringung dieses Zeichens garantiert der Hersteller die Einhaltung der Anforderungen des MPG für Blutdruckmessgeräte.
Blutdruckmessgeräte-Typen
Zur Zeit sind zwei Messgerätearten für die Anwendung durch den medizinischen Laien auf dem Markt.
Dies sind
die wiederum als Voll- oder Halbautomaten angeboten werden. Hierbei bezieht sich die Automatik auf den Vorgang des Aufpumpens und den anschließenden Messvorgang.
Weiterhin bieten die Geräte zusätzliche elektronische Funktionen wie z.B.
- Memomatic,
- Messwertespeicher,
- Mittelwertanzeige,
- 3-Werte-Anzeige bis zur
- Sprachausgabe für Menschen mit eingeschränkter Sehfähigkeit an.

Handgelenkgerät
Handgelenkgerät
Das Handgelenkgerät ist normalerweise ein Allroundgerät für die komfortable Messung des Blutdrucks im Rahmen der allgemeinen Gesundheitsvorsorge.
Es zeichnet sich durch die kompakte Bauweise aus, da hier die Manschette direkt an der Messeinheit integriert ist und somit das Gerät direkt am Handgelenk getragen werden kann.
Oberarmgerät
Das Oberarmgerät ist ebenfalls als Allroundgerät erhältlich, ist aber durch die Bauweise nicht so kompakt, da es eine separate Manschette hat, die am Gerät angeschlossen und am Oberarm angelegt werden muss.
Es hat jedoch durch die Messart und die meist übersichtlichere Anzeige auch Vorteile gegenüber dem Handgelenkgerät.

Oberarmgerät
Messung mit Handgelenkgerät
Bei der Messung mit Handgelenkgeräten befindet sich der Messort nicht auf Höhe des Herzens, wodurch häufig von den wirklichen Blutdruckwerten abweichende Werte festgestellt werden. Diese Werte sind somit fehlerhaft und nur bedingt aussagekräftig!
Zusätzlich können Verletzungen an den Blutgefäßen des Handgelenks oder eine vorliegende Arteriosklerose zu verfälschten Werten führen. Deshalb sollten Sie die mit Handgelenkgeräten ermittelten Werte grundsätzlich nicht mit einer Oberarmmessung, wie sie z.B. beim Arzt durchgeführt wird, vergleichen.
Messung mit Oberarmgerät
Die Messergebnisse mit Oberarmgeräten sind positiver zu beurteilen, da sich die Messposition, d.h. die Manschette, auf Herzhöhe befindet und somit die bei Handgelenkgeräten typischen Anwendungsfehler ausgeschlossen werden können.
So soll die Manschette 2 bis 3 cm über der Ellenbogenbeuge auf der Innenseite des Arms liegen. Nachteilig bei dieser Messung ist das notwendige Freimachen des Oberarms und das Anlegen der Manschette.
Anwendungshinweise
Beachten Sie bitten bei beiden Messarten das korrekte Aufpumpen der Manschette.
Dies stellt bei den vollautomatischen Geräten jedoch in der Regel kein Problem dar.
Die Messungen sollen möglichst immer zur gleichen Tageszeit durchgeführt werden, da sich der Blutdruck im Tagesverlauf verändert. Da Stress blutdrucksteigernd wirkt, sollten Sie diesen vor und während der Messung vermeiden, d.h. die Messung sollte in einem Zustand physischer und psychischer Entspannung erfolgen.
Empfehlenswert ist außerdem eine Vergleichsmessung mit dem Blutdruckmessgerät des behandelnden Arztes, um evtl. auftretende Differenzen und fehlerhafte Anwendungen schnell und zuverlässig erkennen zu können.
Ebenso wichtig ist die Langzeitdokumentation der gemessenen Werte, um damit Trends beim Verlauf des Blutdrucks erkennen zu können.
Grundsätzlich sollten Sie die Auswertung des Blutdruckbildes und daraus resultierende Maßnahmen mit einem Arzt absprechen.
Messgenauigkeit
Beim Kauf des Gerätes können Sie davon ausgehen, dass durch den Hersteller die Messgenauigkeit der Geräte überprüft wurde; auch ist der Messbereich mit der dazugehörigen Messgenauigkeit in der Bedienungsanleitung angegeben. Die Einhaltung der zugesicherten Eigenschaften wird durch das CE-Zeichen auf dem Gerät nochmals bestätigt.
Überprüfung des Messgerätes
Für gewerblich bzw. professionell genutzte Blutdruckmessgeräte schreibt der Gesetzgeber durch das Medizinproduktegesetz regelmäßige Kontrollen der Messgenauigkeit durch den Anwender vor. Bei der Anwendung der Blutdruckmessgeräte durch den medizinischen Laien ist dies nicht zwingend erforderlich, wird jedoch von den meisten Herstellern und den Behörden empfohlen.
Sie sollten spätestens alle 2 Jahre die
- Messgenauigkeit,
- Funktion und
- Dichtigkeit
gemäß den Herstellerangaben alle 2 Jahre durch den Hersteller oder einen autorisierten Fachhändler überprüfen lassen. Mit der Prüfung soll eine Prüfbescheinigung ausgestellt oder ein Prüfsiegel am Gerät angebracht werden.
Kosten
Die Preise für Blutdruckmessgeräte bewegen sich von ca. 40,00 € für ein einfaches Handgelenkgerät bis zu 150,00 € für ein Gerät zur Langzeitkontrolle.
Entsprechend
- dem Bedienkomfort,
- der Messgenauigkeit und
- den technischen Leistungen
unterscheiden sich auch hier die Preise der einzelnen Gerätearten.
Im Bereich von 70,00 € bis 90,00 € sind jedoch komfortable und leistungsfähige Blutdruckmessgeräte im Handel erhältlich.
Tipps
Lassen Sie sich grundsätzlich vor dem Kauf eines Blutdruckmessgerätes durch das Fachpersonal im Sanitätshaus oder Orthopädiefachgeschäft beraten!
Wer den Erwerb eines eigenen Gerätes scheut, kann seinen Blutdruck auch in vielen Apotheken gegen eine geringe Gebühr messen lassen.
Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.
Aktuelles
04.03.2021
Leasing: BGH urteilt zum Widerrufsrecht
26.02.2021
Broschüre zum neuen EU-Energielabel
26.02.2021
ADAC Sommerreifentest 2021
26.02.2021
Tipps zum Energiesparen im Homeoffice
23.02.2021
Umfrage: Sharing-Angebote wenig genutzt
22.02.2021
Fahrradhelme; Kennzeichnung und Benutzung
18.02.2021
Vitamin D Mangel bei Veganern
17.02.2021
Betriebskosten: Mietende dürfen Belege einsehen
12.02.2021
Corona: Krankenkasse wechseln einfacher
11.02.2021
Dating-Portale: Augen auf bei Probeabos

