Feuerzeuge - eine verlockende Gefahr für Kinder
Feuerzeuge werden in den unterschiedlichsten Formen angeboten. Wegen ihrer z.T. spielzeugähnlichen Form und Aufmachung besteht für Kinder ein erhöhter Anreiz damit zu spielen.
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Zahlreiche Unfälle beim Spielen
Es ereignen sich immer noch zahlreiche Unfälle durch Explosion von Feuerzeugen bzw. durch Brände, weil Kinder mit Feuerzeugen gespielt haben.
So hat sich z. B. ein Kind Verbrennungen am Kopf zugezogen, als es mit einem Feuerzeug spielte, dass die Form und Größe eines Handys hatte.
Da im Allgemeinen nur die Unfälle mit schwerwiegenden Folgen bekannt werden, ist die Dunkelziffer derartiger Vorkommnisse sehr hoch anzusetzen.
Gesetzliche Grundlage
In den USA und, seit einiger Zeit auch in der EU dürfen nur noch kindergesicherte Feuerzeuge in den Verkehr gebracht werden.
Generell werden Feuerzeuge als kindersicher betrachtet, wenn sie die europäische Norm EN 13869 "Kindergesicherte Feuerzeuge" erfüllen.
Hält sich ein Hersteller oder der europäische Importeur nicht genau an die o.g. Norm so kann er z.B. durch die konstruktive Beschaffenheit oder den erforderlichen Kraftaufwands verhindern, dass kleine Kinder die Flamme zünden.
In jedem Falle ist ein Nachweis über die Wirksammkeit der Kindersicherung zu erbringen; entweder durch Übereinstimmung mit der Norm oder durch eine "Kindersicherheitsprüfung".
Die Nachweise sind den zuständigen Behörden auf Verlangen vorzulegen.
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaft ist der Meinung, dass Feuerzeuge jeder Art nicht mit Gehäusen versehen sein dürfen, die wegen ihrer Form oder Aufmachung von Kindern für Spielzeug gehalten werden können. Dazu gehören z. B.:
- Feuerzeuge, die Cartoonfiguren, Spielzeug, Schusswaffen, Fahrzeuge usw. ähneln
- Melodien spielen
- Lichteffekte aufweisen
Wie aus verschiedenen RAPEX-Meldungen zu ersehen ist, haben einige Mitgliedsstaaten bereits Feuerzeuge mit Unterhaltungseffekt aus dem Verkehr genommen.
Die europäische Kommission hat ihre o.g. Meinung dahingegen ergänzt, dass
- ab dem 11. März 2008 nur kindergesicherte Feuerzeuge an den Verbraucher abgegeben werden dürfen und
- die Abgabe von Feuerzeugen mit Unterhaltungseffekt an den Verbraucher ab dem 11. März 2008 verboten ist.
Die Entscheidung können Sie hier nachlesen.
Gefahren für den Benutzer
Selbst für einen Erwachsenen ist die Funktionsweise dieser Feuerzeug nicht immer ersichtlich. So ist z.B. bei einigen Modellen nicht zu erkennen, wo sich der Zündmechanismus befindet bzw. an welcher Stelle des Gehäuses die Flamme erzeugt wird.
Auch kann eine Verbrennung der Finger, bei richtiger Bedienung des Feuerzeuges nicht immer ausgeschlossen werden, da der Auslösehebel zu nahe an der Flamme sitzt.
Durch Gasansammlung im Gehäuse kann es zu zusätzlicher Gefährdung kommen.
Mögliche Ursachen für Gasansammlung im Gehäuse:
- Beim Nachfüllvorgang kann Gas in das Gehäuse strömen.
- Durch unbeabsichtigtes Betätigen des Auslösehebels (z. B. Aufbewahren in engen Hosentaschen) kann Gas ausströmen und sich im Gehäuse sammeln.
- Undichtigkeiten im Gastank bzw. in der Verbindungsleitung zum Ventil
Beim anschließenden Gebrauch des Feuerzeuges kommt es dann zur Explosion durch Entzündung des angesammelten Gases. Derartig Unfälle sind bereits vorgekommen.
Verbrauchertipp
Verzichten Sie auf den Erwerb derartiger Produkte aus folgenden Gründen:
- Obwohl Zündhölzer und Feuerzeuge generell für Kinder unzugänglich aufzubewahren sind, können Sie nicht verhindern, dass ein versehendlich liegen gelassenes Feuerzeug mit Spielcharakter ein Kind anreizt damit zu spielen.
- Um sich selbst, als Benutzer, vor o. g. Gefahren zu schützen.
- Wie die Erfahrung zeigt ist die Lebensdauer derartiger Feuerzeuge stark begrenzt.
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