Gefangen im Aufzug - was ist zu tun?
Aufzugfahren ist zur täglichen Routine geworden. Aber was ist zu tun wenn dieser einmal unerwartet stehen bleibt? Wie wird Ihnen in solchen Fällen geholfen?
In diesem Beitrag finden Sie
Erste Schritte
- Ob neuer oder alter Aufzug, es muss sichergestellt sein, dass nach spätestens 30 Minuten den "Steckengebliebenen" geholfen wird, d.h. diese aus ihrer misslichen Lage befreit werden.
- Damit Hilfe erfolgen kann ist es wichtig, dass Sie die Ruhe bewahren und die Lage überdenken, bevor Sie einen Notfall melden.
- Drücken Sie den Notrufmelder (Taste am Bedientableau des Aufzuges - meist ein rotes oder gelbes Klingelsymbol), um auf die Situation aufmerksamzu machen.
Dabei ist es wichtig, den Knopf lange genug zu drücken (mehrere Sekunden), damit der Notruf auch abgesetzt wird.
Notrufreaktion
Wiederholen Sie den Vorgang, falls keine Reaktion erfolgt.
Die Reaktion auf den Notruf kann unterschiedlich sein:
Aufzug ohne Gegensprechanlage
In diesem Fall wird eine besonders eingewiesene Person (z.B. Hausmeister, Pförtner oder Aufzugswärter) versuchen, von außen Kontakt mit Ihnen aufzunehmen und die erforderlichen Maßnahmen einleiten (Weitermeldung oder Befreiung).
Aufzug mit Gegensprechanlage
Alle Aufzüge, die nach 1998 errichtet bzw. wesentlich verändert wurden, verfügen über eine Gegensprechanlage. Diese ist oft auch bei älteren Modellen vorhanden.

Es meldet sich der Aufzugswärter (eingewiesene Person, die auch im Normalfall die Befreiung durchführen kann) oder das Personal einer Notrufzentrale.
Der Helfer erkundigt sich nach der Art des Notfalles, leitet die erforderlichen Maßnahmen ein und hält den Kontakt zu Ihnen.
Hinweis:
Bei beiden vorher geschilderten Möglichkeiten kann es unterschiedlich lange dauern, bis auf den Notruf eine Reaktion erfolgt.
Zweiwege-Kommunikationssystem mit Anschluss an ein einen ständig erreichbaren Notdienst
Ein Mitarbeiter der Notrufzentrale gibt die Meldung (Notruf) unmittelbar weiter und hält bis zum Eintreffen der Helfer mit Ihnen Kontakt. Es kann einige Zeit dauern bis der Aufzugswärter oder ein anderer Helfer vor Ort sind. Dies hängt auch von der Entfernung zwischen dem Aufzug und dem Ort der Wartungsfirma (Firmensitz) ab. Innerhalb von 30 min. soll jedoch mit Befreiungsmaßnahmen begonnen werden.

Moderne Notrufleitsysteme
Modernste Notrufleitsysteme neuer Aufzüge ermöglichen es, das die Mitarbeiter der Notrufzentrale direkt Zugriff auf die Steuerung des Aufzuges haben, um die Befreiung unmittelbar durchführen zu können. Diese gewährleisten auch, dass Notrufe nicht missbräuchlich abgesetzt werden.
Befreiung
Befreiung bedeutet, dass der Aufzug in eine Position gebracht wird, in der die Aufzugstür von außen geöffnet werden kann. Dies ist meist das nächst tiefer gelegene Stockwerk. Die Befreiung kann durch eine besonders eingewiesene Person (umgangssprachlich Aufzugswärter), den Monteur einer Wartungsfirma oder die Feuerwehr erfolgen.
Die Feuerwehr kommt nur dann zum Einsatz, falls die Anfahrtszeit des Aufzugsmonteurs zu lange dauern würde oder diese direkt, z.B. über Handy alarmiert wurde. Der Feuerwehreinsatz ist für den Betreiber kostenpflichtig.
Tipps
- Haben Sie in Ihrer Wohnanlage einen oder mehrere Aufzüge die Sie benützen, erkundigen Sie sich beim Eigentümer oder der Hausverwaltung nach den Sicherheitsmaßnahmen um eine Befreiung im Notfall zu gewährleisten.
- Aufzüge sind regelmäßig durch eine zugelassene Überwachungsstelle "ZÜS" (z.B. TÜV, DEKRA u.a.) zu prüfen. Ist dies erfolgt, muss im Aufzug eine Plakette angebracht sein, aus der sich Monat und Jahr der nächsten Prüfung ergibt. Ist die Plakette vorhanden, ist davon auszugehen, dass der Betreiber seine Pflichten erfüllt und Sie den Aufzug ohne Bedenken benutzen können.
- Alle Aufzüge, auch Altanlagen vor 1998, müssen spätestens am 31. Dezember 2020 mit einem wirksamen Zweiwege-Kommunikationssystem ausgerüstet sein.
- Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch den Beitrag "Fahrkorbtüren an Lastenaufzügen".
Gesetzliche Grundlage
Der Betrieb von Aufzügen sowohl im Privatbereich als auch in Gewerbe und Industrie ist durch den Gesetzgeber in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Die Überwachung der Einhaltung der sich aus den gesetzlichen Vorschriften ergebenden Pflichten erfolgt durch die Gewerbeaufsicht. Diese ist auch Ansprechpartner bei Fragen hierzu.
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