Einkaufen per Internet (E-Commerce)
Onli
ne einkaufen erfreut sich großer Beliebtheit bei den Verbrauchern. Dafür gibt es gute Gründe: Man ist nicht an Ladenöffnungszeiten gebunden, steht nicht unter Zeitdruck und braucht noch nicht einmal die eigenen vier Wände zu verlassen. Da werden die Nachteile, wie z. B. das Warten auf die bestellte Ware von vielen Verbrauchern gerne in Kauf genommen, zumal der Verbraucher bei Geschäften dieser Art durch das Gesetz gut geschützt ist. Dennoch gilt es einige wichtige Dinge zu beachten.
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Den Händler unter die Lupe nehmen
Es kommt noch immer vor, dass man auf der Website eines Händlers vergeblich nach Informationen zur Rechtsform der Firma, zu einer verantwortlichen Person oder zu einer postalischen Anschrift sucht. Bevor Sie jedoch im Internet etwas bestellen, sollten Sie sich über die Identität Ihres zukünftigen Geschäftspartners informieren. Schließlich kann es mal sein, dass mit der Bestellung etwas schief läuft und Sie mit dem Verkäufer nach Vertragsschluss in Kontakt treten wollen. Deshalb sind Betreiber von Online-Shops verpflichtet, auf ihrer Internetseite unter anderem den Firmennamen, die geographische Adresse und eine E-Mailadresse ständig verfügbar zu halten. Gegebenenfalls ist auch eine Telefonnummer anzugeben.
Handelt es sich um eine juristische Person wie zum Beispiel eine GmbH, muss zudem eíne vertretungsberechtigte Person angegeben sein. Genannt werden muss gegebenenfalls auch die Umsatzsteueridentifikationsnummer sowie das Handelsregister, in das sie eingetragen ist, sowie die konkrete Registernummer.
Die genannten Angaben zur Identität des Anbieters müssen auf den Internetseiten leicht erkennbar und stets unmittelbar erreichbar sein. In der Regel sind sie über Verknüpfungen (Links) wie "Impressum", "Kontakt" oder "Über uns" aufrufbar. Finden Sie auf der Homepage keine Adresse oder nur eine Postfachadresse, sollten Sie misstrauisch sein und von einer Bestellung besser Abstand nehmen.
Dennoch ist insbesondere bei besonders günstigen Preisen Vorsicht geboten, denn auch sogenannte Fake-Shops können hier Angaben vortäuschen. Wenn Sie den Anbieter nicht kennen und in Vorleistung gehen sollen, checken Sie den Anbieter im Internet.
Informationspflichten
Bei Fernabsatzverträgen ist der Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher nach Maßgabe des Art.246a EGBGB zu informieren. Er muss ihn unter anderem über die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen informieren, über seine Identität, seine Anschrift, seine Telefonnummer, seine E-Mail-Adresse, den Gesamtpreis der Waren oder Dienstleistungen, die Zahlungs- und Lieferbedingungen, das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts, die Laufzeit des Vertrags, die Bedingungen der Kündigung bei unbefristeten oder sich automatisch verlängernder Verträge, die Funktionsweise digitaler Inhalte etc.
Die Angaben, die der Unternehmer bei der Erfüllung der genannten Informationspflichten macht, werden zugleich Vertragsinhalt, es sei denn Sie haben mit dem Anbieter ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Widerrufsrecht
Beim Kauf per Mausklick gelten grundsätzlich die Vorschriften über Fernabsatzverträge.
Als Verbraucher steht Ihnen bei Einkäufen im Internet in den meisten Fällen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Dies bedeutet, dass Sie sich innerhalb dieser Frist ohne Angabe von Gründen wieder vom Vertrag lösen können. Das gilt auch für Verträge über Dienstleistungen oder Waren, die auf Internetauktionen von einem Händler ersteigert wurden.
Ein Widerrufsrecht gibt es auch, wenn Sie die Ware nicht zugeschickt bekommen, sondern in einer Filiale abholen. Entscheidend ist, dass Sie die Produkte online bestellt haben.
Zu beachten ist allerdings, ob eine Ausnahmevorschrift greift.
Lesen Sie hierzu den Artikel "Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge" – Abs. "Ausnahmen vom Widerrufsrecht".
In den meisten Fällen ist der Verbraucher aber sehr gut geschützt.
Bezahlung
Vorauskasse
Immer wieder Probleme bereitet das Bezahlen bei Online-Käufen. Leider liefern manche Händler nur gegen Vorabüberweisung des Kaufpreises. Man sollte sich gut überlegen, ob man sich darauf einlässt.
Eine einmal getätigte Überweisung kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Kommt es zu Problemen, weil die Ware nicht geliefert wird oder mangelhaft ist, so muss man "notfalls gerichtlich" auf Rückzahlung klagen.
Gerade bei hohen Preisen sollte man sich dieses Risikos bewusst sein und von dieser Zahlungsweise Abstand nehmen.
Nachnahme
Es besteht meistens die Möglichkeit per Nachnahme zu bezahlen.
Dies ist jedoch in den meisten Fällen auch nicht empfehlenswert. Zum einen ist diese Versandweise (man zahlt den Kaufpreis bei Anlieferung) kostenintensiv und umständlich (wenn man nicht genügend Geld zuhause hat, muss man die Ware in der Postfiliale abholen).
Zum anderen bezahlt man auch in diesem Fall die Ware, bevor man sie prüfen konnte.
Ist also eine andere Ware in dem Paket als die bestellte oder ist die Ware sonst mangelhaft, steht man vor den gleichen Problemen wie bei der Vorabüberweisung.
Lastschrift
Wesentlich besser ist es, die Ware per Lastschrift zu bezahlen, dem Händler also eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
Diese Form der Bezahlung hat den Vorteil, dass die Lastschrift über einen Zeitraum von mindestens sechs Wochen (Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bank beachten!) wieder zurückgebucht werden kann. Man hat in diesen Fällen also die Möglichkeit, das Geld zurück zu holen.
Der Nachteil: Man muss seine Bankverbindung angeben.
Dabei sollte man darauf achten, dass die Angabe der Bankverbindung über eine sichere Internetverbindung erfolgt (zu erkennen, dass im Browser statt "http" das Kürzel "https" erscheint).
Wer häufig auf diese Weise bezahlt, sollte regelmäßig seine Kontoauszüge auf unberechtigte Abbuchungen überprüfen.
Rechnung
Am sichersten und verbraucherfreundlichsten bezahlt man gegen Erhalt einer Rechnung.
In diesem Fall kann man die Ware in Ruhe prüfen und überweist erst dann den Kaufpreis.
Diese Form der Bezahlung ist natürlich für den Händler mit größeren Risiken verbunden. Dennoch lassen sich viele Unternehmen darauf ein, zumindest wenn es sich nicht um einen Erstkunden handelt und bereits ein Geschäft erfolgreich abgewickelt wurde.
Internetbezahlsysteme
Verbraucher nutzen zunehmend auch die Möglichkeiten von ePayment-Produkten wie Giropay, PayPal, ClickandBuy oder Sofortüberweisung.
Ein wichtiger Vorteil hierbei ist, dass der Käufer besser geschützt ist. Denn die Zahlung läuft über einen Zahlungsvermittler, der die Zahlung erst frei gibt, wenn der Käufer die Ware erhalten hat. Seit dem 13.01.2018 unterliegen diese Bezahlsysteme der Finanzaufsicht BaFin. Ihre Bank kann Ihnen die Weitergabe Ihrer Zugangsdaten an Bezahlsysteme dadurch künftig nicht mehr verbieten. Allerdings werden bei der Nutzung derartiger Zahlungsauslösedienste Einblicke auf möglicherweise sensible Kontodaten ermöglicht.
Zu den Vor- und Nachteilen dieser Bezahlweisen lesen Sie bitte den Artikel "Online-Bezahlverfahren – ePayment".
Keine Extrakosten mehr für Kartenzahlung
Online-Händler dürfen bei Käufen übers Internet seit dem 13.01.2018 keine gesonderten Gebühren mehr für Kartenzahlungen verlangen. Das gilt europaweit und beruht auf der neuen Zahlungsdienste-Richtlinie. Eingeschlossen sind "besonders gängige" Zahlungsmittel wie Girokarten oder Kreditkarten wie Mastercard und Visa. Auch für SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften müssen Sie dem Händler keine Gebühr mehr zahlen. Im Übrigen gelten diese Einschränkungen auch für die Händler im stationären Handel.
Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte in Bayern an die unter Service genannten Anlaufstellen.
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