Was ist ein*e Verbraucher*in?
Verbraucher*in ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft - meist der Abschluss eines Vertrages - zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB Verbraucher).
In diesem Beitrag finden Sie
- Was sind natürliche Personen?
- Rechtsgeschäft, das überwiegend weder der gewerblichen noch der selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann
Was sind natürliche Personen?
Natürliche Personen sind schlicht und einfach alle Menschen. Das Gesetz unterscheidet natürliche und juristische Personen. Zu den juristischen Personen gehörenen etwa Kapitalgesellschaften wie beispielsweise eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Aktiengesellschaft (AG). Sie können folglich nicht Verbraucher*innen sein. Auch rechtsfähige Personengesellschaften, wie die offene Handelsgesellschaft (OeHG) und die Kommanditgesellschaft (KG) sind keine Verbraucher*innen.
Dagegen unterfallen Personengesamtheiten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dem Begriff der natürlichen Person. Dies ist besonders relevant für die so genannte Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GbR), aber auch z. B. für Erbengemeinschaften.
Grundsätzlich ist auch der/die Arbeitnehmer*in als Verbraucher*in anzusehen, wenn mit ihm/ihr ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wird, der Vertrag abgeändert oder aufgehoben wird.
Auch Existenzgründer*innen, die sich quasi an der Schwelle von Verbraucher*innen zu Unternehmer*innen befinden, sind nach herrschender Meinung Verbraucher*innen. Für Geschäfte im Rahmen der Vorbereitung ihrer Existenzgründung sind sie nach § 13 BGB geschützt. Existenzgründer*innen sind dagegen dann nicht als Verbraucher*innen anzusehen, wenn die Geschäfte ausschließlich auf unternehmerisches Handeln ausgerichtet sind.
Rechtsgeschäft, das überwiegend weder der gewerblichen noch der selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann
Somit kann jeder Mensch Verbraucher*in sein. Entscheidend ist, in welcher Eigenschaft ein Rechtsgeschäft - meist der Abschluss eines Vertrags - im Einzelfall vorgenommen wird.
Ärzt*innen, die sich für ihre Praxis ein neues Röntgengerät anschaffen, können sich nicht darauf berufen, als Verbraucher*innen gehandelt zu haben. Dieser Kauf ist der selbstständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen. Bestellen sie sich hingegen im Versandhandel neues Gewand, um damit beim jährlichen Mediziner*innenball zu glänzen, so sind sie Verbraucher*innen und unterfallen dem Schutz des § 13 BGB.
Schwierig zu beurteilen sind Rechtsgeschäfte, die sowohl dem privaten, als auch dem geschäftlichen Bereich zuzurechnen sind. Solche Verträge mit doppeltem Zweck, werden als sogenannte „Dual-use-Verträge“ bezeichnet. Für die Beurteilung, ob ein/e Verbraucher*in gehandelt hat, kommt es nicht auf den inneren Willen des Handelnden an. Ausschlaggebend sind der Schwerpunkt der Handlung sowie die tatsächlich auftretenden Begleitumstände.
Beispiel: Eine Person kauft einen Pkw. Dieser soll sowohl betrieblich wie auch privat genutzt werden. Um zu klären, ob ein/e Unternehmer*in oder ein/e Verbraucher*in das Fahrzeug gekauft hat, ist zu prüfen, ob der Pkw schwerpunktmäßig privat oder betrieblich genutzt wird. Ist der Schwerpunkt in der privaten Nutzung, kann die Verbrauchereigenschaft bejaht werden.
Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.
Aktuelles
08.04.2021
Lebensmittel umhüllt mit Plastik
31.03.2021
Ostern: Schnitzeljagd mit dem Smartphone
24.03.2021
Online-Shopping: Fake-Shops erkennen
22.03.2021
Tipps gegen Lebensmittelverschwendung
19.03.2021
Haltbarkeit von gekochten Eiern
18.03.2021
Flugärger? Kostenlose App berechnet Entschädigung
11.03.2021
Energie: Abgelehnte Wechselkund*innen
08.03.2021
Proteinreiche Erdnüsse
04.03.2021
Leasing: BGH urteilt zum Widerrufsrecht
26.02.2021
Broschüre zum neuen EU-Energielabel
