Die Bedeutung von CE-Kennzeichnung und GS-Zeichen auf Produkten
Auf vielen Produkten findet der Verbraucher heute eine Vielzahl an Kennzeichnungen. Für den Bereich der Produktsicherheit sind zwei Zeichen entscheidend. Die Bedeutung dieser Zeichen ist bei Verbrauchern oft nicht bekannt, obwohl dieses Wissen bei Kaufentscheidungen hilfreich sein kann. Nachfolgend wird auf die CE-Kennzeichnung und das GS-Zeichen näher eingegangen.
In diesem Beitrag finden Sie
Gesetzliche und private Zeichen
Grundsätzlich sind zwei Arten von Kennzeichnungen zu unterscheiden:
- Gesetzlich vorgeschriebene Prüfzeichen (CE-Kennzeichen)
- Private, freiwillige Sicherheitszeichen/ gesetzlich zulässige Prüfzeichen (GS-Zeichen)
Im Vordergrund des gesetzlich vorgeschriebenen Prüfzeichens (CE- Kennzeichen) und des gesetzlich zulässigen Prüfzeichens (GS- Zeichen) liegt der Schutz von Leben und Gesundheit und somit die Sicherheit der Produktanwender und Verbraucher.
Der Marktüberwachungsbehörde, dem Anwender und Verbraucher soll mit den Prüfzeichen gezeigt werden, dass das Produkt die entsprechenden gesetzlichen Sicherheitsanforderungen erfüllt, sicher ist und somit in Verkehr gebracht werden darf.
Mit beiden Arten der Prüfzeichen werden z.B. die Übereinstimmung mit technischen Normen, die Gebrauchstauglichkeit, die Umweltverträglichkeit oder die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen in der Produktfertigung bestätigt.
Voraussetzungen für die Verwendung der CE-Kennzeichnung und des GS-Zeichens
Der wesentliche Unterschied zwischen beiden Zeichen liegt darin, dass die CE-Kennzeichnung durch einheitliches, sogenanntes harmonisiertes europäisches Recht für bestimmte Industrieerzeugnisse zwingend vorgeschrieben ist.
Während das GS-Zeichen von den Herstellern auf freiwilliger Basis unter Einhaltung der Vorgaben des nationalen deutschen Produktsicherheitsgesetzes auf dem Produkt angebracht werden darf. Dem Sicherheitszeichen GS kommt daher neben dem produktsicherheitsrechtlichen Aspekt auch ein marketingwirksamer Einsatz zu.
CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung wird von europäischen Richtlinien (z.B. Maschinenrichtlinie) vorgeschrieben. Nur wenn eine entsprechende Richtlinie das CE-Kennzeichen für ein Produkt fordert, ist es zulässig (aber auch zwingend erforderlich) das Zeichen anzubringen. So dürfen z. B. Lebensmittel oder Bücher nicht mit dem CE-Kennzeichen versehen werden.

= Europäische Konformität
Die CE-Kennzeichnung besagt, dass das Produkt, an dem es angebracht ist, die Anforderungen aller für dieses Produkt gültigen EG-Richtlinien erfüllt.
Die CE-Kennzeichnung ist in erster Linie kein Verbraucherkennzeichen. Es dient zunächst als „EU-Reisepass“ für dieses Produkt. Dies bedeutet, dass dieses Produkt in jedem Mitgliedstaat innerhalb der EU in Verkehr gebracht werden darf, es sei denn es ist offensichtlich, dass die CE-Kennzeichnung missbräuchlich angebracht wurde.
Das CE-Kennzeichen wird in der Regel vom Hersteller selbst angebracht. Zusammen mit einer so genannten EG-Konformitätserklärung bescheinigt er dadurch, dass er bei der Herstellung des Produktes die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der entsprechenden EG-Richtlinien eingehalten hat.
Ist die Gefährdung beim Umgang mit dem Produkt hoch, z. B. bei Atemschutzgeräten oder Klettergurten, sind neben der EG-Baumusterprüfung für das Produkt zusätzliche Maßnahmen bis hin zur Überprüfung jedes einzelnen Produkts durch die notifizierte Stelle notwendig. Dies ist für den Verbraucher an der CE-Kennzeichnung und der 4-stelligen Kennnummer der notifizierten Stelle erkennbar.
GS-Zeichen
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) lässt die freiwillige Verwendung des GS-Zeichens zu.

Produktsicherheitsgesetz
Das GS-Zeichen darf auf verwendungsfertigen Produkten (d. h. die Produkte sind bereits zur Nutzung geeignet, ohne dass weitere Teile eingefügt werden müssen wie z. B. Wasserkocher, Bohrmaschinen, Lampen etc.) angebracht werden.
Das GS-Zeichen ist auch für Produkte möglich, die nicht mit einem CE-Kennzeichen versehen sein müssen wie z. B. Möbel.
Der Hersteller darf sein Produkt nur mit dem GS-Zeichen versehen, wenn eine Baumusterprüfung durchgeführt wurde und eine regelmäßige Überwachung der Produktion durch die sogenannte GS-Stelle erfolgt. Bei dieser Überwachung besichtigt die GS-Stelle regelmäßig den Produktionsbetrieb, untersucht Proben der Produkte und achtet auf die Qualitätssicherung.
Bei der Baumusterprüfung zur Vergabe des GS-Zeichens werden neben den grundlegenden Sicherheitsanforderungen, die sich aus den EG-Richtlinien ergeben weitere potentielle Gefährdungen für den Verbraucher untersucht. So muss z. B. bei einem Wasserkocher nicht nur die elektrische Sicherheit, sondern auch der verwendete Kunststoff bewertet werden. Dieser darf keine Schadstoffe an das Wasser abgeben.
Tiefer gehende Inofmationen zum GS-Zeichen finden Sie im Artikel "GS = Geprüfte Sicherheit".
Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) erkennt die Stellen für die GS-Zeichen Zuerkennung an (Anerkennung = Erteilung der Erlaubnis).
Zusätzlich ist die ZLS auch bei der Anerkennung von zugelassenen Stellen im Bereich des CE-Kennzeichens tätig.
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