Ein- und Ausbau von Dämmstoffen

Bei Neu-, Aus- oder Umbauvorhaben werden notwendige Dämmarbeiten zur Wärme- und Schalldämmung nicht nur durch Fachfirmen, sondern oftmals durch den Bauherrn selbst ausgeführt.
Dem steht im Grunde nichts entgegen, wenn dabei die Regeln der Bautechnik und ein paar einfache Verhaltensregeln zum "Eigenschutz" eingehalten werden.
In diesem Beitrag finden Sie
Dämmstoff-Materialien

Mineralfaser Dämmstoffe
Dämmstoffe zur Wärme- und Schalldämmung werden in den unterschiedlichsten Materialausführungen angeboten, z.B. Mineralfaser (Glas- und Steinwolle), Hartschaum auf Polyurethan- oder Polystyrolbasis, Perlite, Blähton, Zellulose, Holzwolle, Hanf, Kokos, Kork, Flachs u.a.
Den größten Marktanteil nehmen die Mineralfaser-Dämmstoffe ("Künstliche Mineralfasern = KMF") ein, gefolgt von den Hartschaummaterialien. Nicht nur wegen des großen Verbreitungsgrades sondern auf Grund der Notwendigkeit, bei der Verarbeitung gesundheitliche Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten, werden im folgenden vor allem die Mineralfaser-Dämmstoffe betrachtet.
Gefährdungspotential von KMF
Bei der Verarbeitung von Dämmstoffen aus Mineralfasern kann es durch freigesetzte Fasern bzw. Faserbruchstücke zu Einwirkungen auf die Haut, die Augen und die oberen Atemwege kommen.
Hauteinwirkung

Faserspitzen können oberflächlich in die Haut eindringen können und dabei einen unangenehmen Juckreiz hervorrufen. Außerdem können die in den KMF enthaltenen Zusatzstoffe bei empfindlichen Menschen auch allergische Hautreaktionen hervorrufen.
Augen und Atemwege
Auch Augen und Atemwege können durch den entstehenden Staub vorübergehend gereizt werden; diese Erscheinungen klingen bei nachlassender Staubbelastung wieder ab.
Krebserzeugende Wirkung
Bestimmte Mineralfasern stehen im Verdacht, in der Lunge möglicherweise krebserzeugend zu wirken. Bei Dämmstoffen aus Mineralfasern muss daher zwischen zwei Gruppen unterschieden werden:so genannten "alten" und "neuen" Produkten.

"Neue" Produkte
Unter "neue" Produkte versteht man jene Mineralfaser-Dämmstoffe, die gesetzlich vorgeschriebene Kriterien erfüllen und deshalb als frei vom Krebsverdacht gelten. Seit 01.06.2000 dürfen in Deutschland nur noch diese Produkte hergestellt, verkauft und verwendet werden. Bei Mineralfaser-Dämmstoffen, die das RAL-Gütezeichen tragen, kann davon ausgegangen werden, dass diese Kriterien eingehalten werden. Das Zeichen wird hierfür seit 1999 vergeben.
"Alte" Produkte
Als "alte" Produkte gelten solche, für die der Nachweis dafür, dass sie frei vom Krebsverdacht sind, nicht erbracht werden kann. Dies betrifft in der Regel Produkte, die vor 1996 hergestellt wurden.
Während einer Überganszeit von 1996 bis 2000 waren sowohl "alte" als auch "neue" KMF-Dämmstoffe verfügbar. Können Sie für solche Produkte keine Information mehr darüber erhalten, welcher Gruppe sie zuzuordnen sind, sollten Sie davon auszugehen, dass es sich um "alte" Mineralfaser-Dämmstoffe handelt.

Gefährdungspotential der übrigen Dämmstoffe
Für andere Dämm-Materialien sind solche Gesundheitsgefährdungen nicht bekannt. Jedoch gibt es auch hier Materialien, die bei der Verarbeitung zur Staubentwicklung neigen (z.B. Zellulose, Perlite, Holzwolle) und damit ebenfalls eine vorübergehende Reizung der Augen und der Atemwege hervorrufen können.
Umgang mit Dämmstoffen
Die häufigste Form des Umgangs mit Dämmstoffen durch den privaten Bauherrn wird der Einbau von Mineralfaserprodukten z.B. beim Neubau oder dem nachträglichen Dachausbau sein.
Bitte beachten Sie im Umgang mit "neuen" Mineralfaser-Dämmstoffen die nachfolgend aufgeführten Verhaltens- bzw. Schutzmaßnahmen; diese gelten auch im Umgang mit anderen zur Staubbildung neigenden Dämmstoffen.
Vermeidung von Staub
Grundsätzlich sollten Sie eine möglichst geringe Staubbelastung anstreben; beachten Sie in diesem Zusammenhang die nachstehenden Hinweise:
- Öffnen Sie verpackte Dämmstoffe erst am Arbeitsplatz.
- Vermeiden Sie beim Transport unnötiges Werfen der Produkte.
- Schneiden Sie die Dämmstoffe auf einer festen Unterlage mit dem Messer oder der Schere, Material jedoch nicht reißen.
- Sorgen Sie für gute Durchlüftung, wobei das Aufwirbeln von Staub (z.B. durch Zugluft) vermieden werden sollte.
- Halten Sie den Arbeitsplatz sauber; z.B. durch regelmäßiges Reinigen von Verschnitt und Abfällen.
- Sammeln Sie Verschnitt und Abfälle in dichten Behältnissen (z.B. reißfesten Plastiksack).
- Blasen Sie den Arbeitsplatz nicht mit Druckluft ab; statt dessen sollte ?staubsaugen ? oder ?feucht wischen ? dem Kehren vorgezogen werden.
Persönliche Schutzausrüstung
Zum Schutz der Atmungsorgane gegen unvermeidbare Staubentwicklungen und gegen Hautreizungen - speziell durch Mineralfaserdämmstoffe - werden folgende Maßnahmen empfohlen:
- Tragen Sie locker sitzende, geschlossene Arbeitskleidung und geeignete Handschuhe (z.B. aus Leder).
- Bei empfindlicher Haut kann eine fettende, gerbstoffhaltige Schutzcreme oder -lotion zusätzlichen Schutz geben.
- Tragen Sie bei starker Staubentwicklung oder Überkopfarbeiten geeignete Schutzbrillen.
- Die Benutzung von partikelfiltrierenden Halbmasken ("Einwegmasken") der Klasse FFP1 oder FFP2 kann je nach Staubentwicklung und subjektivem Empfinden sinnvoll sein. Hinsichtlich der Kosten und des Tragekomforts unterscheiden sich Filter der Schutzklasse "FFP1" nur unwesentlich von FFP2-Filtern. Klasse-2-Filter weisen aber eine deutlich höhere Schutzwirkung auf.
- Waschen Sie nach Beendigung der Arbeiten den Staub von der Haut ab.
Verarbeitungshinweise
Auf Grund der Vielzahl auf dem Markt befindlicher Dämmstoff-Materialien kann im Rahmen dieses Beitrages nicht auf alle Besonderheiten der jeweiligen Materialien und damit zusammenhängenden Vorsichtsmaßnahmen eingegangen werden.
Beachten Sie daher bitte grundsätzlich die Verarbeitungshinweise des Dämmstoff-Herstellers; lassen Sie sich die entsprechenden Anweisungen bzw. technischen Merkblätter aushändigen.
Ausbau alter Dämmstoffe
Abriss- oder Umbauarbeiten erfordern mitunter den Ausbau alter Dämmungen. Hierbei ist zu prüfen, ob es sich dabei um "alte" Mineralfaser-Dämmstoffe handeln könnte. Kann dies nicht ausgeschlossen werden, sind aufgrund der zuvor beschriebenen möglichen Gesundheitsgefährdungen höhere Anforderungen an die Schutzmaßnahmen zu stellen.
Die zuvor genannten Verhaltensregeln gelten grundsätzlich auch in diesem Fall, jedoch sollte die Verwendung einer partikelfiltrierenden Halbmaske FFP2 hierbei verpflichtend sein.
Grenzen Sie darüber hinaus den Arbeitsbereich so ab, dass eine Verbreitung von Faserstäuben in benachbarte Bereiche vermieden wird (Türen zu Wohnbereichen geschlossen halten, nicht verschließbare Öffnungen eventuell mit Folie abkleben).
Bei der Arbeit sollte ein Einwegschutzanzug getragen werden, der nach Beendigung der Arbeit mit dem ausgebauten Dämmstoff entsorgt wird.
Soll zur Reinigung des Arbeitsbereiches ein Staubsauger verwendet werden, achten Sie bitte darauf, dass nur hierfür geeignete Geräte zum Einsatz kommen. Es sollten nur (Industrie-)Staubsauger der Staubklassen M oder H verwendet werden.
Da solche Geräte üblicherweise nur im gewerblichen Bereich anzutreffen sind, kann man versuchen, sich einen solchen Staubsauger bei einem Handwerksfachbetrieb, der Sanierungsarbeiten durchführt, leihweise zu besorgen.
Abfallentsorgung
Verpacken Sie Mineralfaserabfälle dort, wo sie anfallen "staubdicht" (= Verpacken in reißfesten Plastiksäcken oder Big-Bags).
Informieren Sie sich bereits vorher darüber, welche Anforderungen die örtlichen Behörden bzw. Abfallverwertungsbetriebe an die Verpackung des Abfallmaterials stellen, um ein späteres Umpacken zu vermeiden.
Verwendungsverbot
Das Verwendungsverbot für "alte" Mineralfaser-Dämmstoffe untersagt Sanierungsarbeiten nicht, es ist aber verboten, den ausgebauten Dämmstoff an anderer Stelle wiedereinzubauen bzw. weiterzuverarbeiten.
Weiterhin besteht auch keine Verpflichtung, eingebaute "alte" Mineralfaser-Dämmstoffe zu entfernen und durch "neue" zu ersetzen.
VIS-Artikel:
- Technische und chemische Basisinformationen
- Persönliche Schutzausrüstungen "PSA"
- Montageschaum – Gefahren und sichere Verwendung
- Entsorgung von gefährlichen Stoffen an kommunalen Sammelstellen
Externe Links
-
Merkblatt Persönliche Schutzausrüstungen - Schutzkleidung
Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik (LfAS) - Bayerische Gewerbeaufsicht
- UmweltWissen des LfU Bayern: Künstliche Mineralsfasern
- UmwetWissen des Lfu Bayern:
Natürlich bauen - Baumaterialien aus nachwachsenden Rohstoffen
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Bildnachweis:
(Dämmplatten) © view7 - Fotolia.com
(Dach-Dämmung) © GGM Gütegemeinschaft Mineralwolle e.V.
(Dämmplatten) © GGM Gütegemeinschaft Mineralwolle e.V.
(Ausbau alter Dämmstoffe) © Bayerische Gewerbeaufsicht
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