Gefahren beim Anschluss und Betrieb von elektrischen Leuchten
Elektrisch betriebene Leuchten werden heutzutage in einer sehr großen Modellvielfalt angeboten. Leider enthält dieses Angebot immer wieder auch Leuchten, die den geltenden Sicherheitsanforderungen nicht entsprechen und von denen zum Teil sogar Gefahr für Leben und Gesundheit droht.
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Was kann passieren?

Auch von technisch einwandfreien Leuchten kann bei unsachgemäßer Handhabung oder bei nicht fachkundigem Anschluss die Gefahr eines Stromschlages ausgehen, wenn sie mit 230 Volt betrieben werden.
Zudem können Leuchten Brände verursachen, wenn diese zum Beispiel mit falschen Leuchtmitteln ausgestattet werden oder die Leuchten sich zu nahe an brennbaren Materialien befinden oder diese aus zu geringer Entfernung von den Leuchten angestrahlt werden.
Um die Gefahren infolge eines unsachgemäßen Anschlusses oder einer fehlerhaften Montage auszuschließen ist es in Deutschland Laien nicht erlaubt elektrische Anlagen, die an das öffentliche Elektrizitätsversorgungsnetz angeschlossen sind, zu errichten, zu ändern oder instand zu setzen. In §13 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) ist festgelegt: Solche Arbeiten müssen durch ein in einschlägige Installateur-Verzeichnisse eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden.
Schon beim Kauf zu beachten
Bereits beim Kauf einer Leuchte sollte neben gefälligem Design die Sicherheit berücksichtigt werden. Zwar ist eine sicherheitstechnische Untersuchung der Leuchte nur in einem Prüflabor möglich, aber man muss kein Fachmann sein, um folgende grundlegende Anforderungen zu überprüfen:
- Auf Leuchten müssen folgende Angaben dauerhaft und eindeutig zum Beispiel auf einem Typenschild angebracht sein:
- Herstellerangabe also eine Angabe der Handelsmarke, des Herstellerzeichens oder des Händlers sowie deren Adressen
- Typ - oder Bestellnummer des Herstellers
- Art und Bemessungsleistung des Leuchtmittels, die beim Wechsel des Leuchtmittels zu beachten ist
- Bei Leuchten mit Reflektor der Mindestabstand zu beleuchteten Gegenständen
- CE-Zeichen, bei 12 Volt Halogensystemen muss dieses auf dem Vorschaltgerät (Trafo) angebracht sein, in allen anderen Fällen auf der Leuchte selbst
- Abhängig von der Art der Leuchte (z.B. Gartenleuchte), können eventuell noch weitere Angaben auf dem Typenschild notwendig sein. Zusätzlich zu den Aufschriften auf dem Typenschild muss eine Montageanleitung in deutscher Sprache entweder beigefügt oder auf der Leuchte selbst angebracht sein.
- Ist jedoch auf einer Leuchte kein Typenschild mit den aufgelisteten Mindestangaben angebracht und keine Montage- oder Gebrauchsanleitung vorhanden, so ist grundsätzlich vom Kauf abzuraten.
GS-Zeichen
Eine weitere Hilfe bei der Beurteilung der Sicherheit ist das GS-Zeichen für Geprüfte Sicherheit. Dieses Zeichen sagt aus, dass bei der Leuchte eine Baumusterprüfung durchgeführt wurde und eine regelmäßige Überwachung der Produktion durch die GS-Stelle erfolgt.
Direkt neben dem Schriftzug "GS" muss das Logo oder das Zeichen der GS-Stelle angegeben sein, die die sicherheitstechnische Überprüfung durchgeführt hat.
Passendes Leuchtmittel
Wie bereits oben erwähnt ist beim Wechsel des Leuchtmittels das passende Leuchtmittel mit der angegebenen Leistung zu verwenden. Wird anstelle einer 25 Watt eine 100 Watt Glühbirne eingeschraubt kann die Leuchte überhitzen und es können sogar Brände entstehen. Ähnlich verhält es sich, wenn eine so genannte Kopfspiegellampe verwendet wird, obwohl die Leuchte nicht für den Einsatz von Kopfspiegellampen geeignet ist.
Beim Wechsel des Leuchtmittels sollte die elektrische Versorgung der Leuchte sicher abgeschaltet werden und zwar entweder durch Abschaltung der elektrischen Sicherung im Sicherungskasten bei fest ans Stromnetz angeschlossenen Leuchten oder durch Herausziehen des Steckers aus der Steckdose bei allen anderen Leuchten. Ein Abschalten am Lichtschalter ist nicht ausreichend und garantiert nicht die Spannungsfreiheit an der Leuchte.

Achtung:
Besonders im Internethandel wird eine Vielzahl unterschiedlicher LED-Röhrenlampen als Ersatz für konventionelle Leuchten mit einer Niederdruck-Gasentladungsröhre, sogenannte "Leuchtstoffröhren" angeboten. Die Umrüstung ist keineswegs so einfach wie häufig dargestellt.
Sollen diese "Leuchtstoffröhren" durch "LED - Röhrenlampen" ersetzt werden, sind einige Punkte zu berücksichtigen, damit es nicht zu Stromschlag- oder Brandgefahr kommt:
- Bei der sogenannten "Retrofit"- Variante der LED - Röhrenlampen kann die Leuchtstoffröhre einfach ersetzt werden.
- Diese Variante eignet sich jedoch nicht, wenn die Leuchte mit einem elektronischen Vorschaltgerät (EVG) ausgerüstet ist.
- Bei einigen angebotenen Varianten muss die Leuchte geöffnet und umgebaut werden. Die Leuchte kann dann auch später nicht mehr mit Leuchtstoffröhren betrieben werden! In den beiden zuletzt genannten Fällen dürfen diese Arbeiten nur durch zugelassene Elektrofachkräfte durchgeführt werden.
Weitere Hinweise enthält die Verbraucherinformation zu LED - Röhrenlampen der der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin:
https://www.baua.de/DE/Themen/Anwendungssichere-Chemikalien-und-Produkte/Produktsicherheit/Elektrische-Produkte/LED_node.html#doc8683616bodyText4
VIS-Artikel:
- Energiesparlampen
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Externe Links:
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Bildnachweis:
(LED-Röhrenlampe) © Regierungspräsidium Kassel - Hess. Geräteuntersuchungsstelle
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