Röntgenuntersuchungen - worauf man als Patient achten sollte
Die Anwendung von Röntgenstrahlen am Menschen ist auf den Bereich der Heilkunde und der Zahnheilkunde eingeschränkt. Führt ein Arzt eine Röntgenuntersuchung an Ihnen durch, hat er auf verschiedene Schutzmaßnahmen zu achten. Wenn Sie über diese informiert sind, können Sie ihn dabei unterstützen und auf Ihren Schutz mitachtgeben.
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Prüfungen vorweg
Vor der Anwendung ist durch einen im Strahlenschutz fachkundigen Arzt oder Zahnarzt die Notwendigkeit zur Durchführung der Röntgenuntersuchung festzustellen, d.h. es ist abzuwägen, ob der gesundheitliche Nutzen der Anwendung am Menschen das Strahlenrisiko überwiegt. Hierbei sind alternative Verfahren mit geringerem Strahlenrisiko (z.B. Ultraschall ) zu berücksichtigen, wenn diese zu einem vergleichbaren Ergebnis führen.
Vor Durchführung einer Röntgenuntersuchung ist weiterhin zu prüfen, wie weit bereits Informationen aufgrund bisheriger Röntgenuntersuchungen vorliegen und diese für die medizinische Fragestellung herangezogen werden können, so dass die geplante Röntgenuntersuchung gegebenenfalls gar nicht notwendig ist. Hierüber ist der Patient und evtl. der überweisende Arzt ausdrücklich zu befragen. Sollte sich herausstellen, dass eine vergleichbare Röntgenuntersuchung bereits bei einem anderen Arzt durchgeführt wurde, so ist dieser zur Herausgabe der Röntgenbilder an den Patienten oder den behandelnden Arzt verpflichtet (schriftliche Empfangsbestätigung notwendig).
Weibliche Patienten muss der Arzt vor der Durchführung einer Röntgenuntersuchung befragen, ob eine Schwangerschaft besteht oder bestehen könnte. Bei bestehender oder nicht auszuschließender Schwangerschaft ist dann nochmals die Dringlichkeit der Röntgenuntersuchung zu prüfen.
Strahlenschutz
Bei der Röntgenuntersuchung ist weiterhin darauf zu achten, dass die Körperbereiche des Patienten, die von der Röntgenstrahlung nicht getroffen werden müssen, so weit wie möglich zu schützen sind. Hierzu stehen die verschiedensten Strahlenschutzmittel, z.B. Patienten-Schutzschürzen, Gonadenschutz oder Patienten-Schutzschild beim Zahnarzt zur Verfügung . Der Arzt oder das Röntgenpersonal haben auf die Verwendung der Strahlenschutzmittel zu achten.
Aufzeichnung
Im Rahmen der Aufzeichnungspflicht bei der Anwendung von Röntgenstrahlen am Menschen sind über jede Anwendung Aufzeichnungen durch den Arzt anzufertigen. Diese Angaben müssen in das Röntgenbuch beim durchführenden Arzt eingetragen werden.

Darüber hinaus können diese Angaben auch in den persönlichen Röntgen-Pass des Patienten eingetragen werden. Der Besitz eines Röntgen-Passes (Röntgennachweisheft) ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, jedoch muss der Arzt diesen auf Wusch des Patienten ausstellen bzw. die Eintragungen vornehmen (§ 28 Röntgenverordnung).
Damit hat der Patient einen Nachweis über bereits durchgeführte Röntgenuntersuchungen, so dass diese Informationen bei späteren Behandlungen zur Prüfung der Notwendigkeit weiterer Röntgenuntersuchungen herangezogen werden können.

Daher unsere Empfehlung:
Lassen Sie jede Röntgenuntersuchung in den Röntgen-Pass eintragen und legen Sie den Pass bei jeder Röntgenuntersuchung vor!
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