Einkauf, Montage und Betrieb von Fehlerstromschutzschaltern
„Damit Sie nicht im Strom schwimmen“

Sowohl in der Hausinstallation wie auch bei mobilen Geräten kommen vermehrt Fehlerstromschutzschalter (RCD) zum Einsatz. Aber es gibt unterschiedliche Schutzschalter - was für einen brauche ich jetzt eigentlich? Und auf was muß ich beim Kauf aufpassen?
In diesem Beitrag finden Sie
Unfallschutz
Elektroinstallationen werden im privaten Bereich nicht regelmäßig geprüft. So kommt es immer wieder auch zu tödlichen Unfällen, weil Fehler nicht rechtzeitig erkannt werden. Etwa die Hälfte der Elektrounfälle im privaten Bereich wird durch Beschädigungen an Steckern und Steckdosen, Anschluss- und Verlängerungsleitungen verursacht. Andere Fehlerquellen sind Schutzleiterfehler oder Isolationsfehler in der Festinstallation sowie das Anbohren, Ansägen oder Anschleifen von unter Spannung stehenden Leitungen.
Fehlerhafte Reparaturen, z.B. durch Verwechslungen von Leitungen oder eines nicht angeschlossenen Schutzleiters sowie Altinstallationen sind weitere Ursachen für folgenschwere Unfälle.
Zur Minderung der Unfallgefahren wurde der Fehlerstromschutzschalter entwickelt, der lebensgefährliche Unfälle verhindern kann.
Einkauf von Fehlerstromschutzschaltern
Es wird zwischen Einbaugeräten in die Hausinstallation und Steckergeräten unterschieden.


Beim Einkauf eines Fehlerstromschutzschalters sollte man sich unbedingt von einer Elektrofachkraft beraten lassen, welches Produkt man benötigt. Ausschlaggebend für die Auswahl des Fehlerstromschutzschalters sollten dessen Einsatzbereich und Sicherheit sein und nicht dessen Preis.
Es sind bei der richtigen Auswahl des Schutzschalters mehrere Punkte zu beachten, an die ein Laie oft nicht denkt, z.B.
-
Bemessungsdaten
wie die Strombelastbarkeit des Gerätes z.B. 25 Ampere pro Außenleiter -
Anzahl der abgesicherten Leitungen
z.B. 2-polig oder 4-polig -
Abschaltverhalten
bei diversen Fehlerstromarten z.B. Typ A - pulsstromsensitiv, Typ B – allstromsensitiv -
Nennfehlerstrom
z.B. 10 mA, 30 mA, 300 mA, 500 mA
Je geringer der Nennfehlerstrom, desto höher ist die Schutzwirkung! -
Einsatzgebiet
z.B. ist bei Verwendung im Freien an den entsprechenden Wasserschutz oder mögliche tiefe Temperaturen im Winter zu denken -
Externe Anforderungen
z.B. des Gesetzgebers, des Netzbetreibers, des Versicherers oder des Normgebers
Soll beispielsweise der Fehlerstromschutzschalter zur Absicherung von gewöhnlichen Steckdosenstromkreisen verwendet werden, die bis 20 A abgesichert sind, dann muss nach der VDE-Norm zur Errichtung von Starkstromanlagen bis 1000 Volt (VDE 0100 Teil 410) für Neuerrichtungen mindestens ein Fehlerstromschutzschalter des Typs A mit einem Nennfehlerstrom von max. 30 mA verwendet werden.
Wenn Sie nach einer ausführlichen Fachberatung einen Fehlerstromschutzschalter kaufen, achten Sie bei diesem erklärungsbedürftigen Produkt darauf, dass es äußerlich gesehen nicht beschädigt ist und eine deutschsprachige Bedienungs- bzw. Montageanleitung beiliegt.
Die höchste Sicherheit bei Arbeiten mit Elektrogeräten z.B. im Freien oder auf Baustellen liefern derzeit tragbare (P ortable) Fehlerstromschutzschalter (RCD ) mit eingebauter Sicherheitsfunktion (S afety) - kurz PRCD-S. Dieser Zwischenstecker wird einfach zwischen Netzsteckdose und Gerät eingebracht. Durch die Safety-Funktion wird sogar eine falsch angeschlossene Netzsteckdose von der Schutzeinrichtung erkannt. Bei allen Arbeiten im Freien empfiehlt es sich, diese sicheren Schutzschalter zu verwenden. Denn es geht beim Umgang mit dem Strom um nichts Geringeres als um Ihr Leben. Schließlich wollen Sie im Fehlerfall nicht im Strom schwimmen.

Mobil einsetzbarer Fehlerstromschutzschalter mit zusätzlichen Sicherheitsfunktionen
Grenzen der Sicherheit
Der Schutz durch einen Fehlerstromschutzschalter wirkt nur, wenn die elektrische Installation einen separat verlegten Schutzleiters (PE) aufweist. Dies ist bei allen modernen Installationen der Fall, nicht jedoch bei Altanlagen, die vor 1973 errichtet wurden (klassische Nullung). Die Schutzwirkung besteht nicht, wenn der Schutzleiter (PE) durch laienhafte Arbeit unter Spannung gerät, z.B. bei Leitervertauschungen oder bei unterbrochenem bzw. nicht angeschlossenem Schutzleiter. Eine Folge kann beispielsweise sein, dass das eingeschaltete Elektrogerät nicht funktioniert, dafür aber dessen Gehäuse unter Spannung steht und Lebensgefahr beim Berühren besteht.
Nachrüstsätze
Für Altbauwohnungen ohne separaten Schutzleiter z.B. klassische Nullung gibt es Nachrüstsätze in Form von Steckdoseneinsätzen mit integriertem Fehlerstromschutzschalter, die in vorhandene Anschlussdose eingebaut werden können.
Sie schützen jedoch nur die nachgeschalteten Verbraucher und stellen nur eine Erhöhung des Schutzpegels dar!
Montage von Fehlerstromschutzschaltern

Der Fehlerstromschutzschalter darf nach der Niederspannungsanschlussverordnung in die Hausinstallation nur durch einen beim Netzbetreiber eingetragenen Installateur eingebaut werden. Dies ist im Regelfall eine Elektrofachkraft wie z.B. ein Elektromeister.
Anmerkung:
Dies gilt nicht nur für den Fehlerstromschutzschalter, sondern für alle Arbeiten an der Elektroanlage oder an elektrischen Geräten.
Nur durch den qualifizierten Einbau ist gewährleistet, dass die Sicherheit der Anlage durch den Fehlerstromschutzschalter tatsächlich auch gegeben ist. Der Fehlerstromschutzschalter ist kein Hellseher und kann nur die fehlerhaften Ströme erfassen, die nicht durch den Summenstromwandler hindurch zurückkommen (siehe VIS-Artikel Der Fehlerstromschutzschalter - Ein möglicher Lebensretter). Ein fehlender oder falsch angeschlossener Schutzleiter kann von dem eingebauten Fehlerstromschutzschalter aber nicht erkannt werden.
Die korrekte Funktion der Anlage nach dem Einbau des Fehlerstromschutzschalters überprüft die Elektrofachkraft. Nur sie hat die entsprechenden Messgeräte und das Wissen, die normgerechte Prüfung z.B. nach der Norm VDE 0100 Teil 600 durchzuführen.
Aber nicht nur der Anschluss eines Fehlerstromschutzschalters in die Hausverteilung ist einer Elektrofachkraft vorbehalten. Auch die im Handel angebotenen Personenschutzstecker zum Anschluss an ein elektrisches Betriebsmittel dürfen nicht von einem Laien montiert werden. Laut der einschlägigen Norm VDE 0701-0702 darf nur eine Elektrofachkraft Reparaturen oder Änderungen an elektrischen Geräten ausführen. Selbstverständlich sind die veränderten oder reparierten Geräte auch durch die Elektrofachkraft zu überprüfen.
Entfernt man an einem elektrischen Betriebsmittel den vom Hersteller angebrachten Stecker und montiert an dessen Stelle einen Personenschutzstecker, kann die Veränderung dazu führen, dass der Hersteller die Sicherheit des Betriebsmittels nicht mehr gewährleistet.
Im Schadensfall ist auch mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen, insbesondere dann, wenn es zu einem Sach- oder - noch schlimmer - zu einem Personenschaden kommen sollte!

Leider passieren in der Praxis immer noch zu viele Unfälle und Brände aufgrund des elektrischen Stromes. Insbesondere tragen auch laienhafte Ausführungen zu Unfallereignissen bei.
Betrieb von Fehlerstromschutzschaltern
Wichtig ist, dass die Prüftaste, gekennzeichnet mit dem Buchstaben T oder Test, regelmäßig gedrückt wird, damit die Funktion im Fehlerfall auch gegeben ist. Üblicherweise beträgt die angegebene Prüffrist laut Herstellerangaben einen Monat bis zu einem halben Jahr.

Anmerkung:
Mittlerweile gibt es auf dem Markt auch Fehlerstromschutzschalter, die sich in regelmäßigen Abständen unterbrechungsfrei selbst überprüfen. Derartige Produkte sind aber derzeit noch nicht weit verbreitet.

Betätigen Sie unbedingt nach dem vom Hersteller vorgegebenen Zeitpunkt die Prüftaste. Der Fehlerstromschutzschalter muss hierbei auslösen. Diese Prüfung darf auch der Benutzer der Anlage und damit auch ein Laie durchführen.
Das Drücken der Prüftaste stellt nur einen Selbsttest des Fehlerstromschutzschalters dar. Eine Aussage, ob die Elektroanlage sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet, kann dieser Selbsttest nicht liefern. Da die Sicherheit der Elektroanlage nicht nur von den Schutzgeräten wie Sicherungen oder Fehlerstromschutzschaltern abhängt, sollte eine Elektrofachkraft in regelmäßigen Zeitabständen auch Überprüfungen an der Elektroanlage vornehmen. Die Norm VDE 0105 Teil 100 „Betrieb von Starkstromanlagen“ fordert solche Prüfungen ein. Eine gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung der Elektroanlage existiert für Betriebe, aber nicht für den Privatbereich.
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