Gewinnmitteilungen und Kaffeefahrten – Senioren angelockt und abgezockt?
Haben Sie in den vergangenen Wochen an einem Preisausschreiben oder einem Gewinnspiel teilgenommen? Wenn nicht, können Sie eventuelle Gewinnbenachrichtigungen getrost in den Papierkorb werfen. Den meisten Absendern solcher Glückwunschschreiben geht es nämlich lediglich darum, Ihnen Geld aus der Tasche zu ziehen. Die Tricks sind immer dieselben und als solche daran erkennbar, dass Sie zur Bestätigung des Gewinns finanziell in Vorleistung treten sollen oder zu einer "offiziellen Übergabe" im Rahmen einer Kaffeefahrt eingeladen werden. Bei einer gewonnenen Reise blühen Ihnen statt der Traumreise erhebliche Zusatzkosten und Verkaufsveranstaltungen am Urlaubsort.
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Kaffeefahrten
Zu Kaffeefahrten wird oft unter dem Vorwand eingeladen, man habe bei einem Preisausschreiben „eine Ausflugsfahrt“ gewonnen. Ziel ist letztendlich nur, die Teilnehmer in eine Verkaufsveranstaltung zu setzen und sie stundenlang mit Produktvorführungen zu quälen. Da es sich bei auf Kaffeefahrten geschlossenen Verträgen rechtlich um außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (früher Haustürgeschäfte) handelt, steht Ihnen als Verbraucher ein Widerrufsrecht zu. Das heißt, Sie können den auf der Kaffeefahrt abgeschlossenen Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab Erhalt der Ware. Der Fristbeginn setzt jedoch voraus, dass der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Ist dies nicht der Fall, erlischt das Widerrufsrecht spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Erhalt der Ware. Viele Veranstalter locken in ihren Einladungen mit Geschenken oder einem leckeren Mittagessen. Vor Ort wollen sie davon meistens nichts mehr wissen. Die Veranstalter sind jedoch verpflichtet, ihre Versprechen einzulösen.
Die Verkäufer bewerben auf den Verkaufsveranstaltungen angebliche Wundermittel wie Nahrungsergänzungsmittel, Spezial-Decken, Magnetfeldmatratzen oder Ähnliches, deren Wirksamkeit angeblich durch medizinische Studien belegt sei. Gerade diese „Phantasie-Versprechen“ bewegen den ein oder anderen zum Kauf. Hier ist die Anfechtung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung möglich. Nachdem die Preise für die „Wundermittel“ zudem völlig überhöht sind, kann in den Fällen, in denen der Verkäufer sich das Nichtwissen des Käufers zunutze macht, der Kaufvertrag wegen Wuchers ungültig sein.
Tipps für die Teilnahme an einer Kaffeefahrt
- Lesen Sie sich das Angebot genau durch, bevor Sie sich zu einer Kaffeefahrt anmelden. Veranstalter, die nichts zu verbergen haben, geben in der Regel ihre vollständige und nachprüfbare Adresse an. Zudem versprechen sie keine teuren Geschenke, sondern weisen klar auf die Produkte hin, die zum Kauf angeboten werden.
- Lassen Sie sich auf keinen Fall einschüchtern oder unter Druck setzen! Sie sind nicht zum Kauf verpflichtet.
- Am besten lassen Sie Bargeld oder EC-Karte zuhause.
- Falls Sie doch etwas kaufen möchten, bezahlen Sie nicht bar oder mittels mobiler EC-Terminals, weil Sie bei unseriösen Anbietern später eventuell Probleme haben, Ihr Geld zurückzubekommen. Es wäre günstiger erst nach Erhalt der Ware bzw. dann auf Rechnung zu bezahlen.
Bei einer Bestellung sollten Sie für den Fall einer Reklamation oder Rückgabe darauf achten, dass Name und Adresse des Verkäufers in der Vertragsdurchschrift vollständig aufgeführt sind (kein Postfach!) und das richtige Datum eingetragen ist (vierzehntägiges Widerrufsrecht).
- Lassen Sie sich außerdem Vertriebs- oder Herstelleradresse geben.
Gewinnmitteilungen
"Herzlichen Glückwunsch, Sie haben 5.000 Euro gewonnen" so oder ähnlich lauten die verheißungsvollen Briefe. Firmen, die mit Gewinnmitteilungen werben, wollen nichts verschenken, sondern Geld verdienen. Den Benachrichtigungen liegt häufig gleich ein Warenkatalog mit Bestellformular bei. Gerne ausgelobt werden auch Reisegewinne in die Türkei. Die versprochene Gratisreise müssen Verbraucher oft teuer mit Extras wie hohen Zuschlägen für die Begleitperson, Bearbeitungsentgelten, Vermittlungsgebühren oder Kautionen bezahlen. Mit Urteil vom 18.10.2012 hat der Europäische Gerichtshof (Az. C-428/11) Werbung mit Gewinnversprechen verboten, bei denen der Verbraucher Kosten übernehmen muss. Das heißt, der Preisgewinn darf für den Verbraucher nichts zusätzlich kosten.
Mit der gewonnenen Reise ist oftmals bereits im Reiseprospekt als fester Programmpunkt der Besuch einer Teppich- oder Schmuckfabrik vorgesehen, der letztlich in einer Verkaufsveranstaltung endet. Will man nicht an einem solchen Ausflug teilnehmen, zahlt man zusätzlich. Wer dagegen in Urlaubsstimmung einen – oft überteuerten - Teppich gekauft hat und dies nach seiner Rückkehr in Deutschland bereut, kann unter Umständen den Kaufvertrag widerrufen.
Als Empfänger einer Gewinnmitteilung haben Sie Anspruch auf Einlösung des Gewinns. Dieser Anspruch lässt sich in der Praxis aber nur schwer durchsetzen. Zunächst muss die Adresse des Anbieters ermittelt werden, da eine Postfachadresse für die Klageerhebung nicht ausreichend ist. Dann muss die Gewinnmitteilung eindeutig formuliert sein. Und zuletzt besteht das Risiko, den Gewinn trotz erfolgreicher Klage nicht zu erhalten, weil der Anbieter zum Beispiel zwischenzeitlich insolvent ist. In einem solchen Fall müsste der Verbraucher auch noch die Kosten des Verfahrens tragen.
Tipps bei Erhalt einer Gewinnbenachrichtigung
- Lesen Sie das Kleingedruckte! In einigen Fällen muss der angebliche Superpreis im Rahmen einer Ausflugsfahrt abgeholt werden, die sich als Verkaufsveranstaltung mit völlig überteuerten Produkten entpuppt. Dort wird man auf das Kleingedruckte aufmerksam gemacht, wonach es sich bei dem vermeintlichen Gewinn lediglich um die Option auf einen Gewinn handelt.
- Seien Sie misstrauisch, wenn gar keine Adresse oder nur eine Postfachadresse auf der Gewinnbenachrichtigung angegeben ist.
- Rufen Sie keine teuren Telefonnummern an, überweisen Sie nichts und geben Sie nicht Ihre Kontoverbindung an. Betrüger können sonst mit gefälschten Überweisungen oder per Lastschrift Geld von Ihrem Konto abbuchen.
- Gehen Sie sorgsam mit Ihren persönlichen Daten um, damit Sie nicht mit Gewinnbenachrichtigungen überhäuft werden.
- Informieren Sie die Verbraucherzentrale oder den VerbraucherService.
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