Online-Skimming
Unter Online-Skimming versteht man das
Ausspähen von Konto- und Kreditkartendaten mithilfe von Spähsoftware, um mit den Daten unberechtigte Zahlungen und Abbuchungen von dem Konto des Betroffenen auszulösen.
Aufgrund der Warnungen des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Anfang des Jahres 2017 über Sicherheitslücken bei der von einigen Internet-Shops verwendeten Software
empfiehlt es sich, regelmäßig sein Konto auf ungewöhnliche, nicht autorisierte Zahlungen zu überprüfen.
Sollten Sie eine missbräuchliche Verwendung Ihrer Kreditkartendaten feststellen, sind Sie verpflichtet, dies Ihrer Bank unverzüglich anzuzeigen (§ 675l Satz 2 BGB).
Grundsätzlich können Sie, wenn Sie von einer missbräuchlichen Abbuchung betroffen sind, von Ihrer Bank die Rückerstattung und Rückbuchung des Betrages verlangen (§ 675u BGB).
Eine „Selbstbeteiligung“ bis zu einer Höhe von 150 Euro kann die Bank nach derzeitiger Rechtslage nur verlangen, wenn der Verbraucher die sog. „Sicherheitsmerkmale“, d.h. die Konto- oder Kreditkartendaten, nicht sicher aufbewahrt hat (§ 675v Abs. 1 Satz 2 BGB).
Hat der betroffene Verbraucher vorsätzlich gehandelt oder grob fahrlässig gegen seine Verpflichtungen verstoßen, haftet er für den gesamten Schaden (§ 675v Abs. 2 BGB).
Sofern die Täter die Spähsoftware auf die bei Online-Bestellungen verwendete Software installieren, sich darüber Zugang zu den Kreditkartendaten der Kunden verschaffen und damit unberechtigte Zahlungen auslösen, ist eine Selbstbeteiligung des betroffenen Kunden regelmäßig ausgeschlossen.
Bildquelle: Fotolia.de - Björn Wylezich
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- Skimming (von polizei-beratung.de)
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- Polizeiliche Kriminalprävention des Bundes und der Länder, Zentrale Geschäftsstelle beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg, Taubenheimstraße 85, 70372
Stuttgart, Telefon 0711/5401-2062. Dort erhalten Sie die Adressen der polizeilichen Beratungsstellen in Ihrer Nähe.
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