Das selbstständige Beweisverfahren im Zivilprozess
Die Einleitung eines sogenannten selbstständigen Beweisverfahrens kann in manchen Fällen Vorteile gegenüber einer sofortigen Klageerhebung mit sich bringen.
Gerade bei Werkverträgen, beispielsweise Bauverträgen kommen solche Verfahren häufig vor, wenn die Vertragsparteien darüber streiten, ob eine Arbeit mangelhaft ausgeführt wurde oder nicht.
In solchen Fällen muss in der Regel ein Sachverständigengutachten zur Klärung in Auftrag gegeben werden.
Es ist allerdings gefährlich, wenn eine der Parteien außergerichtlich einen Gutachter beauftragt. Ein solches Gutachten kann von der Gegenseite dann im Rahmen eines Gerichtsverfahrens als Parteigutachten abgetan werden und hat keinen oder nur einen geringen Beweiswert. . Dies liegt daran, dass ein privat in Auftrag gegebenes Gutachten gesetzlich einem Parteivortrag gleichgesetzt wird, der für das Gericht nicht bindend ist. Die dann oft hohen Kosten für das Gutachten rechnen sich in einem solchen Fall nicht.
Gerichtliche Gutachten sind im Gegensatz hierzu für beide Streitparteien bindend.
Ein gerichtliches Gutachten kann eigentlich erst nach Klageerhebung im Rahmen der Beweisaufnahme eingeholt werden. Das selbstständige Beweisverfahren bietet die Möglichkeit, diese Beweisaufnahme quasi vorweg zu nehmen, noch bevor eine Klage erhoben wird.
Der Vorteil ist, dass häufig ein anschließendes streitiges Verfahren gar nicht mehr nötig ist, wenn die Parteien das Ergebnis des Gutachters akzeptieren.
Da bei dieser Verfahrensart zunächst geringere Gerichts- und Anwaltsgebühren anfallen, können hierdurch folglich auch Kosten eingespart werden.
Das selbstständige Beweisverfahren hat außerdem den Vorteil, dass durch seine Einleitung die Verjährung zum einen gehemmt wird und zum anderen nach Durchführung des Verfahrens wieder von neuem zu laufen beginnt. Dies kann wichtig sein, wenn Verjährungsfristen abzulaufen drohen.
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