Broschüre: Einkaufen in Tschechien - Was muss ich als Verbraucher wissen?
Hinweis:
Der nachfolgende Artikel stellt eine Broschüre vor, die im Jahre 2010 entstanden und veröffentlicht wurde. Die Broschüre gibt daher die Rechtslage und Beratungsangebote zu diesem Zeitpunkt wieder. Eine Aktualisierung ist in Arbeit.
Die Tschechische Republik ist seit dem 01. Mai 2004 Mitglied in der Europäischen Union. Am 21. Dezember 2007 ist sie zudem dem Schengener Abkommen beigetreten. Das bedeutet, dass die regelmäßigen Personenkontrollen an den Grenzen weggefallen sind.
Seither nutzen viele Verbraucher die Möglichkeit zum Einkauf im Nachbarland. Nach einer im Jahr 2009 im bayerisch-tschechischen Grenzraum durchgeführten Studie hat mehr als die Hälfte der Befragten auf deutscher Seite bereits in Tschechien eingekauft.
Lebensmittel, Tabak und Kleidung sind die Produkte, die dabei am häufigsten erworben werden. Außerdem fahren deutsche Verbraucher gerne zum Tanken über die Grenze.
Als größtes Einkaufshemmnis wird sowohl von Käufern als auch von Nicht-Käufern die Unkenntnis über die Lösung möglicher Probleme mit der Ware genannt. Was ist zu tun, wenn das erworbene Gerät defekt ist? Welche Rechte habe ich und wie kann ich sie geltend machen und durchsetzen?
Um diese Frage zu beantworten, ist im Rahmen von ConNet (Consumer Network), einem gemeinsamen Projekt staatlicher und wissenschaftlicher Institutionen sowie deutscher und tschechischer Verbraucherschutzorganisationen und der Europäischen Verbraucherzentralen, im Jahr 2010 eine Broschüre entstanden.
Sie soll Ihnen einen ersten Überblick über die rechtliche Situation geben und aufzeigen, wo Sie im Bedarfsfall Hilfe erhalten können.
Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.
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