Stoffliche Marktüberwachung
Ziel der stofflichen Marktüberwachung ist es, den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zu gewährleisten. Grundlage für die vorgenannten Schutzziele sind europäische und nationale Vorschriften, deren Einhaltung im Rahmen der stofflichen Marktüberwachung überprüft wird.
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Harmonisierung auf europäischer Ebene
Die Europäische Union (EU) hat im Sinne eines gemeinsamen Marktes Regelungen getroffen, die in allen Mitgliedstaaten gelten. Damit soll erreicht werden, dass sich sowohl innerhalb der EU, vor allem aber auch bei Importen aus Nicht-EU-Staaten, niemand Wettbewerbsvorteile verschaffen kann, die zu Lasten des Gesundheitsschutzes oder der Umwelt gehen. Die drei für die stoffliche Marktüberwachung maßgebenden Rechtsvorschriften sind:
- die REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals – Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe)
- die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging of Chemicals - Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien)
- die Biozid-Verordnung
Neben diesen Rechtsvorschriften bestehen weitere Rechtsvorschriften, wie beispielsweise zu klimaschädlichen oder persistenten Stoffen.
Die Regelungen über unmittelbar geltende europäische Verordnungen gewährleisten eine europaweit einheitliche Umsetzung der Rechtsvorschriften, eine europaweit einheitliche Überwachung sowie Vollzug als auch Rechtssicherheit für die europäischen Unternehmen.
Zuständigkeiten in Bayern und Ablauf der Marktüberwachung
Für den Vollzug der stofflichen Marktüberwachung sind die Gewerbeaufsichtsämter der Regierungen zuständig. Die Marktüberwachung beinhaltet neben den im Handel erhältlichen europäischen und importierten Produkten auch den diesbezüglichen Internethandel. Der grenzüberschreitende Internethandel sowie die Vielzahl der importierten Produkte erfordern Abstimmungen und eine enge Zusammenarbeit mit den europäischen Marktüberwachungsbehörden sowie den Zollbehörden.
Der Ablauf der Marktüberwachung richtet sich, sofern die jeweiligen speziellen Rechtsvorschriften keine eigenen Regelungen aufweisen, nach den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten.
Die Bandbreite der Überwachungsmaßnahmen ist vielfältig. Sie reichen von Dokumenten-/Systemprüfungen über Kontrollen vor Ort bis hin zu tiefergehenden chemischen Analysen durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).
Ergebnisse der stofflichen Marktüberwachung
Die Ergebnisse der stofflichen Marktüberwachung werden auszugsweise in den Jahresberichten der Bayerischen Gewerbeaufsicht dargestellt.
Ferner finden sich Berichte zu deutschlandweit durchgeführten Projekten auf der Seite der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit.
Berichte zu europaweiten Projekten finden sich auf den Internetseiten der ECHA sowie des CLEEN.
Informationen zu Produkten, denen teilweise Ergebnisse aus der stofflichen Marktüberwachung zu Grunde liegen, finden sich in dem Verbraucherportal VIS Bayern.
Aktuelle Mitteilung zu Produkten die ein ernstes Risiko aufweisen finden sich im RAPEX-System der europäischen Kommission oder aufbereitet und z.T. um eigene Hinweise/Warnungen ergänzt im vorgenannten Verbraucherprotal VIS Bayern.
Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
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