Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt
(Produktsicherheitsgesetz - ProdSG)
In diesem Beitrag finden Sie
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG):
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) löste am 1. Dezember 2011 in Deutschland das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ab.
Es beinhaltet u.a. folgende Punkte:
- §1 regelt das Bereitstellen auf dem Markt, das Ausstellen oder erstmalige Verwenden von Produkten.
- § 2 Begriffsbestimmungen.
- § 3 bestimmt, daß ein Produkt nur auf dem Markt bereitgestellt werden darf, wenn es so beschaffen ist, dass bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet werden.
- § 7 CE-Kennzeichnung
- § 20 ff GS-Zeichen
- § 24ff: Die zuständigen Marktaufsichtsbehörden haben eine wirksame Marktüberwachung auf der Grundlage des Überwachungskonzeptes zu gewährleisten.
Ext. Link: Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
VIS-Artikel zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG):
- Welchen Schutz bietet das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) für die Verbraucher?
- Wer hilft mir als Verbraucher weiter? - Tipps zur Vorgehensweise bei unsicheren Geräten bzw. Produkten
Verordnungen nach dem ProdSG bzw. Durchführungsgesetze für EU-Richtlinien:
Folgende Verordnungen wurden bislang nach dem ProdSG erlassen:
- Verordnung über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt (1. ProdSV)
- Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug (2. ProdSV)
- Verordnung über die Bereitstellung von einfachen Druckbehältern auf dem Markt (6. ProdSV)
- GasgeräteDG (ersetzt die aufgehobene Gasverbrauchseinrichtungsverordnung (7. ProdSV))
- PSA-DG (ersetzt die aufgebhobene Verordnung über die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen auf dem Markt (8. ProdSV))
- Maschinenverordnung (9. ProdSV)
- Verordnung über die Bereitstellung von Sportbooten und den Verkehr mit Sportbooten) (10. ProdSV)
- Explosionsschutzprodukteverordnung (11. ProdSV)
- Aufzugsverordnung (12. ProdSV)
- Aerosolpackungsverordnung (13. ProdSV)
- Druckgeräteverordnung (14. ProdSV)
VIS-Artikel zu den Verordnungen:
- Spielzeugrichtlinie (2. GPSGV):
Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es für Spielzeug?
Richtlinien nach dem ProdSG und Durchführungsgesetze::
Im ProdSG wurden verschiedene Europäische Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt :
- Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG = 1. ProdSV
- Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG = 2. ProdSV
- Richtlinie über einfache Druckbehälter 87/404/EWG = 6. ProdSV
- Verordnung über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe ... (EU) 216/426 = GasgeräteDG
- PSA-Verordnung (EU) 216/426 = PSA-DG
- Maschinenrichtlinie 2006/42/EG = 9. ProdSV
- Richtlinie über Sportboote 94/25/EWG = 10. ProdSV
- ATEX Produktrichtlinie 2014/34/EU = 11. ProdSV
- Aufzugsrichtlinie 95/16/EG = 12. ProdSV
- Richtlinie über Aerosolpackungen 75/324/EWG = 13. ProdSV
- Druckgeräterichtlinie 97/23/EG = 14. ProdSV
- Medizinprodukte 93/42/EWG = Medizinproduktegesetz (MPG)
- Schiffsausrüstung 96/98/EG = Schiffssicherheitsgesetz (SchSG)/ Schiffssicherheitsverordnung (SchSV)
- Aktive implantierbare medizinische Geräte 90/385/EWG = Medizinproduktegesetz (MPG)
Unter dem Titel "Wie geht es Kiko?" bietet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) seit Januar 2009 einen neuen Film (14 Minuten) zur Produktsicherheit im Internet an.
Kiko, ein nettes Spielzeug aus fernem Land macht sich auf den Weg nach Deutschland. Aber kommt es dort auch sicher an? Der Film erläutert die Stationen vom Produktentwurf bis zum Kauf im Spielzeugladen und die einzelnen Stolperfallen für die Sicherheit von Kiko erläutert.
Tipps zeigen, anhand welcher Kriterien sich Käufer einen Eindruck verschaffen können, ob ein Produkt sicher ist.
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