Unnötige Versicherungen
Versicherungen sollen existenzielle Risiken abfedern. Also Risiken aus denen Schäden entstehen, die man aus eigenen Mitteln nicht mehr ausgleichen kann. Diese Voraussetzungen sind bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, Haftpflichtversicherung oder auch der Krankenversicherung erfüllt. Darüber hinaus kann sich jedermann gegen viele weitere Risiken schützen, weswegen täglich Versicherungen verkauft werden, deren Notwendigkeit durchaus zweifelhaft ist. Einige Versicherungen werden hier beispielhaft vorgestellt.
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Ausbildungsversicherung
Immer wieder stellen sich Eltern und Großeltern die Frage, wie sie am besten jetzt schon für das spätere Studium oder die Ausbildung des Nachwuchses sparen können. Der Abschluss einer sogenannten Ausbildungsversicherung ist hier nicht der beste Weg. Statt dieser teuren Kapitallebensversicherung kann das Geld besser in klassischen Banksparprodukten zur Seite gelegt werden.
Brillen-, Handy-, Geräteversicherung
Geht die Brille zu Bruch oder wird das Smartphone gestohlen, ist dies sehr ärgerlich. Der finanzielle Schaden jedoch ist überschaubar. Bevor man hier eine Versicherung abschließt, sollte man überlegen, ob es nicht möglich ist für den Schadensfall Geld anderweitig zurückzulegen. Typischerweise werden diese Geräteversicherungen beim Kauf der versicherten Produkte mitangeboten. Eine Auseinandersetzung mit den Versicherungsleistungen oder ein Preisvergleich findet dabei nicht statt. Zahlreiche Geräteversicherungen sind im Verhältnis zu teuer und beinhalten viele Ausschlüsse. So greift der Diebstahlschutz beim Smartphone häufig nur bei Einbruchdiebstahl und Raub, der nicht in der Zeit von 6-22 Uhr stattfinden darf. Es wird auch nicht der Kaufpreis der teuren Designerbrille ersetzt, sondern nur der noch vorhandene Restwert (Zeitwert). Übrigens: Wer eine Hausratversicherung hat, für den besteht schon in vielen Fällen ausreichender Versicherungsschutz.
Garantieverlängerung
Wer ein Elektrogerät kauft, dem bietet der Händler regelmäßig eine sogenannte Garantieverlängerung an. Auch wenn es sich nicht so anhört, handelt es sich um einen Versicherungsvertrag. Er greift, wenn die Gewährleistungsrechte und die Herstellergarantie abgelaufen sind. Auch hier gibt es zahlreiche Ausschlüsse und es wird nur der Zeitwert ersetzt. Der Versicherungsabschluss lohnt sich häufig nicht.
Insassenunfallversicherung
Im Rahmen der Kfz-Versicherung kann man bei einem Unfall zusätzlich auch die Fahrzeuginsassen versichern. Der Sinn dieser Absicherung kann aber bezweifelt werden. Egal wer den Unfall verursacht hat, für Schäden der Mitfahrer kommt immer eine Kfz-Haftpflichtversicherung auf. Der Fahrer wäre beim selbstverschuldeten Unfall entweder über eine private Unfallversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert.
Krankenhaustagegeldversicherung
Diese Versicherung zahlt ein Tagegeld für die Dauer eines Krankenhausaufenthaltes. Es ist kaum zu erwarten, dass durch einen Krankenhausaufenthalt erheblich höhere Einkommenslücken entstehen, als wenn man zu Hause krank ist. Für alle die im Krankheitsfall auch ein Krankentagegeld bekommen, ist dieser Schutz absolut entbehrlich.
Kreditversicherung (Restschuldversicherung)
Bankkunden werden beim Kreditabschluss regelmäßig auch Restschuldversicherungen nahegelegt. Im Fall von Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder Tod des Kreditnehmers soll diese Versicherung die Kreditschulden ausgleichen. Die Kosten für diese Kreditversicherungen sind sehr hoch und werden über die Erhöhung der Darlehenssumme mitfinanziert. Dies treibt den effektiven Jahreszins und somit auch die Kreditrate nach oben. Außerdem sind viele Ausschlüsse und Einschränkungen zu beachten, die im Leistungsfall die Auszahlung vereiteln können. Eine Kreditabsicherung ist wichtig, sie kann aber besser über eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme realisiert werden.
Reisegepäckversicherung
Urlaubsreisende werden immer wieder vor die Wahl gestellt, ob sie Reiseversicherungspakete abschließen. Solche Angebote sind mit Vorsicht zu genießen. Sie sind meist teurer als Einzelversicherungen und enthalten zu dem überflüssige Leistungen. Hierzu zählt die Reisegepäckversicherung, die eintritt, wenn unterwegs das Gepäck gestohlen wird. Für einen verhältnismäßig hohen Beitrag bietet diese Versicherung nur einen sehr begrenzten Schutz und stellt hohe Sicherheitsanforderungen. Dies kann so weit gehen, dass man letztlich nur eine Leistung erwarten kann, wenn der Dieb es schafft das Gepäck zu entwenden, obwohl man es zu keinem Zeitpunkt unbeaufsichtigt gelassen hat. Werden Gepäckstücke aus dem verschlossenen Hotelzimmer entwendet oder kommt es durch einen Raub abhanden, leistet auch die Hausratversicherung.
Sterbegeldversicherung
Die meisten Menschen haben ein Problem damit, wenn sie ihren Angehörigen nach dem Tod finanziell zur Last fallen. Aus diesem Grund entscheiden sich immer wieder Verbraucher für den Abschluss einer Sterbegeldversicherung. Diese zahlt eine vereinbarte Versicherungssumme aus, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt. Dies ist ein teurer Sparvertrag in Form einer Kapitallebensversicherung, bei dem ein großer Teil der Prämien für Verwaltungs- und Risikokosten verwendet wird. Wer nichts zu vererben hat und seine Angehörigen vor Beerdigungskosten bewahren möchte, sollte eine kostengünstigere Risikolebensversicherung abschließen.
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