Private Haftpflichtversicherung: Das Wichtigste im Überblick
Die Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen. Denn: Wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür gerade stehen. Dies kann im Einzelfall sehr teuer werden. Eine private Haftpflichtversicherung schützt Verbraucher davor, nach einem Schadensfall ihre finanzielle Existenz zu gefährden. Was deckt die Versicherung ab, was nicht und was ist beim Vertragsschluss zu beachten?
In diesem Beitrag finden Sie
- Braucht man wirklich eine private Haftpflichtversicherung?
- Was deckt die Privathaftpflicht ab?
- Was fällt nicht in den Versicherungsschutz?
- Auf was sollte man vor dem Vertragsabschluss achten?
Braucht man wirklich eine private Haftpflichtversicherung?
Ja, die Privathaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt.
Nach § 823 Abs.1 BGB muss jeder der Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, den daraus entstandenen Schaden ersetzen. Die Haftung ist der Höhe nach unbegrenzt und es ist auch nicht von Bedeutung, ob der Schädiger vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat.
Abhängig vom entstandenen Schaden kann dies sehr teuer werden.
Die Privathaftpflichtversicherung schützt hier also das Vermögen des Versicherungsnehmers, indem sie berechtigte Ansprüche ausgleicht, aber auch unberechtigte Schadenersatzforderungen abwehrt.
Was deckt die Privathaftpflicht ab?
Versicherungsschutz besteht für Ansprüche aus Rechtsverhältnissen zwischen Privaten. Diese ergeben sich beispielsweise aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Umfasst sind Personen- und Sachschäden sowie daraus sich ergebene Vermögensschäden. Versichert sind demnach Schadensereignisse,
- die den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen,
- die Zerstörung, Beschädigung oder Wertminderung von Sachen
- und ggfs. daraus entstandene Schäden am Fremdvermögen
zur Folge haben.
Was fällt nicht in den Versicherungsschutz?
Nicht versichert sind Schadensersatzansprüche zwischen Staat und Bürger (z.B. Steuerecht, Ordnungsrecht). Aber auch nicht alle privatrechtlichen Schadensfälle sind abgedeckt. Hier sollen nur einige gängige Ausschlüsse aufgeführt werden.
Keine Leistung von der Versicherung gibt es bei:
- vorsätzlichen Handeln des Schädigers,
- Haftpflichtansprüche gegen Mitversicherte (kann vereinbart werden),
- Schäden, die beim Betrieb eines Kraftfahrzeuges entstanden sind,
- Schäden an geleasten, gemieteten oder geliehenen Sachen (kann vereinbart werden).
Worauf sollte man vor Vertragsabschluss achten?
- Die Versicherungssumme sollte 10 Millionen pauschal für Personen- und Sachschäden betragen.
- Wer den Versicherungsbeitrag jährlich zahlt, vermeidet Ratenzahlungszuschläge und spart Geld.
- Ein niedriger Selbstbehalt kann sinnvoll sein, wenn dadurch der Beitrag sinkt.
- Die Vereinbarung der Forderungsausfalldeckung mit aktivem Rechtschutz ist empfehlenswert. Hier zahlt die Versicherung des Geschädigten, wenn der Schädiger selbst unversichert ist und auch sonst kein Geld hat. Der Zusatz „aktiver Rechtsschutz“ ist wichtig, damit die eigene Versicherung nicht nur den eigentlichen Haftpflichtschaden ersetzt, sondern auch die Kosten des Klage-und Vollstreckungsverfahrens gegen den Schädiger übernimmt. Ohne diese Leistungserweiterungen bleibt man als Geschädigter auf dem Schaden sitzen.
Der Leistungsumfang sollte individuell überprüft werden. Folgende Erweiterungen sind regelmäßig für eine Vielzahl von Verbrauchern interessant:
- Der Verlust fremder und beruflicher/dienstlicher Schlüssel ist nicht nur ärgerlich, sondern kann bei Schließanlagen auch sehr teuer werden.
- Wer privat viel im Internet surft, kann sich gegen Schäden durch Computerviren versichern lassen. Für Schäden, die man beruflich im Homeoffice verursacht, kommt die PHV im Regelfall nicht auf. Hier sollte der Arbeitgeber durch eine Cyberversicherung vorgesorgt haben.
- Wer kleine Kinder hat, kann Streit im Freundeskreis oder der Nachbarschaft durch die Einbeziehung von Schäden durch deliktunfähige Personen vorbeugen. Damit sind Kinder bis 7 Jahre gemeint, es gilt aber auch für ältere Menschen, die z.B. dement sind.
- Versicherungsschutz bei Vorfällen im Ausland kann sinnvoll sein. Innerhalb Europas ist dies grundsätzlich sogar zeitlich unbegrenzt; weltweit häufig bei Aufenthalten bis zu einem Jahr möglich.
- Durch die Vorsorgeversicherung werden neu hinzukommende Risiken, die z.B. durch die Anschaffung eines Hundes oder den Bau eines Hauses entstehen, zeitweise mit abgesichert. Aber Achtung: die neuen Risiken müssen der Versicherung zeitnah mitgeteilt werden.
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