Die private Pflegezusatzversicherung
Die soziale Pflegeversicherung wurde 1995 mit dem elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) eingeführt und soll die finanziellen Belastungen des Einzelnen und dessen pflegenden Angehörigen im Falle der Pflegebedürftigkeit verringern. Neben der finanziellen Unterstützung erhalten Versicherte auch Beratungen und Informationen.
Die Pflegepflichtversicherung ist aber nicht als Rundum-Sorglos-Paket konzipiert. Sie soll eine Grundversorgung sicherstellen. Die Absicherung der Pflegepflichtversicherung kann durch eine private Pflegezusatzversicherung ergänzt werden.
Im Folgenden geht es speziell um private Pflegezusatzversicherungen.
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Die Pflege(pflicht)versicherung
Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung ("Pflege-Bahr")
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Allgemeines
Neben der Pflichtversicherung besteht die Möglichkeit, den individuellen Versorgungsbedarf durch eine private Pflegezusatzversicherung zu decken. Anders als bei der Pflegepflichtversicherung sind hier unterschiedliche Leistungen erhältlich.
Versicherungsformen
Auf dem privaten Versicherungsmarkt werden folgende Arten von Zusatzversicherungen angeboten:
Pflegerentenversicherung
Die Pflegerentenversicherung wird als Lebensversicherung angeboten.
Bei Eintritt eines Pflegefalles im Sinn der Versicherungsbedingungen bezahlt der Versicherer die vereinbarte lebenslange Pflegerente.
Die Höhe der monatlichen Pflegerente ist abhängig vom Pflegegrad. Die Pflegerente für die Pflegegrade 1 bis 4 ist meist ein prozentualer Anteil der vereinbarten Pflegerente. Der volle Betrag wird häufig ab Pflegegrad 5 ausgezahlt.
Die Festlegung des Pflegegrades orientiert sich häufig nach einem im Versicherungsvertrag vereinbarten Punktemodell.
Pflegekostenversicherung
Bei der Pflegekostenversicherung werden die nach Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung verbleibenden Restkosten ganz oder zu einem Teil erstattet. Der Versicherte muss einen Nachweis über die Ausgaben vorlegen.
In den Versicherungsverträgen ist häufig eine jährliche Höchstgrenze für die Kostenübernahme enthalten.
Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung werden meist nicht übernommen.
Pflegetagegeldversicherung
Bei Pflegebedürftigkeit wird für jeden Pflegetag ein vereinbartes Tagegeld geleistet. Nachweise über die Ausgaben sind nicht erforderlich. Der Versicherte kann frei über das Geld verfügen.
Am Versicherungsmarkt werden Tarife mit Leistungen ab Pflegegrad 1 bis 5 angeboten. Das vereinbarte Tagegeld ist häufig für den Pflegegrad 5 maßgebend. Das ausgezahlte Tagegeld in den Pflegegraden 1 bis 4 ist meist ein prozentualer Anteil des vereinbarten Pflegetagegeldes.
Die Pflegerenten- und die Pflegetagegeldversicherung bietet sich besonders für Personen an, die frei über die Vergabe und Vergütung der Pflegeleistungen entscheiden möchten.
Bei der Pflegekostenversicherung ist ein höherer Verwaltungsaufwand erforderlich, da die Belege vorgelegt werden müssen. Da meist eine Vorleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung vorausgesetzt wird, ist entsprechend die Vergabe der Pflegeleistungen stärker begrenzt.
Vertragsschluss
Im Rahmen der Antragstellung findet eine Gesundheitsprüfung statt. Der Versicherer kann den Versicherungsantrag annehmen, bei Vorerkrankungen mit einer Erschwernis annehmen oder auch ablehnen. Die Erschwernis kann hierbei ein Risikozuschlag oder der Ausschluss einer oder mehrerer Erkrankungen sein.
Die Antragsfragen sollten genau gelesen sowie wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden.
Werden diese nicht richtig oder nicht vollständig beantwortet, kann der Versicherer im Versicherungsfall leistungsfrei oder zur Kürzung der Leistung berechtigt sein.
Da es sich um einen privaten Versicherungsvertrag handelt, gelten hier auch entsprechend andere vertragliche Regelungen. Die Leistungen können sich bei verschiedenen Versicherern stark unterscheiden.
Die Verträge sind meist auf eine Mindestvertragsdauer von 2 Jahren abgeschlossen und verlängern sich dann automatisch von Jahr zu Jahr.
Auswahl nach Leistungen
Mögliche Kriterien für die Auswahl einer geeigneten privaten Pflegezusatzversicherung können sein:
- Leistungen ohne Vorleistung der Pflegepflichtversicherung
- Leistungen bei Laienpflege
- Verzicht auf Wartezeiten
- Verzicht auf Karenzzeiten
- Leistungen ab Pflegegrad 2, besser ab Pflegegrad 1
- Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 3, besser ab Pflegegrad 2
- Automatische Leistungserhöhung vor Leistungsbeginn und ab dem Leistungsfall
- Lebenslanger Versicherungsschutz
Beiträge
Die Beitragshöhe ist vom Eintrittsalter, Gesundheitszustand und z.B. von der Höhe des gewünschten Pflegetagegeldes abhängig.
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