Das Antrags- und Invitatiomodell nach dem Versicherungsvertragsgesetz
Es gibt zwei Möglichkeiten einen Versicherungsvertrag abzuschließen: entweder nach dem Antragsmodell oder nach dem Invitatiomodell. Beide Formen ersetzen seit dem 01.01.2008 das bis dahin praktizierte Policenmodell. Dort stellte der Versicherungsnehmer einen schriftlichen Antrag (Angebot), welches vom Versicherer durch die Zusendung des Versicherungsscheins und weiterer Unterlagen angenommen wurde. Dieses Verfahren stand in der Kritik, weil der Verbraucher von den notwendigen Bedingungen und Informationen zu seiner Versicherung regelmäßig erst nach Zustandekommen des Vertrages Kenntnis erlangte.
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Antragsmodell
Der Versicherungsnehmer erklärt gegenüber dem Versicherer, einen bestimmten Versicherungsvertrag mit seinen Bestimmungen abschließen zu wollen. Nimmt der Versicherer dieses Angebot an, kommt der Vertrag zustande. Allerdings nur, wenn der Versicherer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung dem Versicherungsnehmer sämtliche Vertragsbestimmungen einschließlich der Versicherungsbedingungen und aller Informationen gemäß der VVG-InfoV mitgeteilt hat (§ 7 I VVG).
Rechtzeitigkeit
Was bedeutet "rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung"? Eine starre Frist gibt es nicht, hier müssen immer die Einzelfälle beurteilt werden. Im Mittelpunkt steht dabei der „Übereilungsschutz“. Der Kunde soll die Möglichkeit haben, die zur Verfügung gestellten Informationen in ausreichender Zeit lesen und verstehen zu können.
Beispiel für eine rechtzeitige Informationsweitergabe
Der Vertreter einer Versicherung berät den Kunden hinsichtlich eines bestimmten Angebotes in einem persönlichen Gespräch. Dem Kunden werden Antragsformular und alle notwendigen Informationen in Textform ausgehändigt. Zuhause füllt der Kunde den Antrag aus und schickt ihn an die Versicherung. Diese nimmt die Policierung vor. Der Vertrag kommt zustande.
Beispiel, wann die Informationen nicht rechtzeitig erteilt sein könnten
Der Vertreter überreicht dem Kunden im persönlichen Gespräch alle erforderlichen Unterlagen. Der Kunde unterschreibt noch in der Beratung und gibt dem Vertreter den Antrag mit. Hier hat der Kunde kaum die Möglichkeit die Informationen zu lesen.
Invitatiomodell
Beim Invitatiomodell (lat. Invitatio = Einladung) stellt der Versicherungsnehmer eine unverbindliche Anfrage an den Versicherer, ihm ein Angebot nach seinen Vorgaben zu machen. Die für den Vertragsschluss erforderlichen Angaben trägt der Versicherungsnehmer in einen Erfassungsbogen ein. Auf dieser Grundlage erstellt der Versicherer einen Vertragsvorschlag (Angebot) mit allen erforderlichen Informationen, über den der Versicherungsnehmer dann entscheidet. Erst jetzt gibt der Versicherungsnehmer eine rechtsverbindliche Annahmeerklärung ab, wenn er dem Angebot zustimmt (Annahme). Diese Annahme kann auch stillschweigend durch die erste Beitragszahlung erfolgen.
Da der Vertrag erst mit Zustimmung zum Angebot des Versicherers durch den Verbraucher zustande kommt, stellt sich hier die Problematik der Rechtzeitigkeit der Informationsweitergabe im Regelfall nicht.
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