Revolving-Kreditkarten: Gefahr der Schuldenfalle
In den deutschsprachigen Ländern bezeichnet der Begriff "Kreditkarte" bislang in aller Regel eine klassische sog. Charge- oder Debitkarte. Vermehrt werden aber in letzter Zeit auf dem Markt "echte" Kreditkarten angeboten, z.T. mit der Möglichkeit des "Revolving Credit".
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Modernes Zahlungsmittel: Die Kreditkarte
Die Kreditkarte als Zahlungsmittel bietet grundsätzlich viele Vorteile. Sie ermöglicht den bargeldlosen Zahlungsverkehr weltweit, ist im Geschäftsleben auf der Straße einsetzbar und ermöglicht Geldtransfers online. Je nach Kreditkartenmodell wird das Kundenkonto erst Tage nach dem tatsächlichen Geschäft belastet; der Verbraucher erhält so einen kurzfristigen Kredit. Die Gebühren bzw. Transaktionskosten trägt stets der Verkäufer, bei dem mit der Karte bezahlt wird.
System des Revolving
Vorsicht aber beim Gebrauch von sog. "Revolving - Kreditkarten"!
Diese sind für Verbraucher oft ein Weg in die Schuldenfalle. Bei diesen Kreditkarten muss monatlich nicht der ganze Geldbetrag, der mit der Karte im letzten Monat insgesamt beglichen wurde, an das Kreditinstitut zurückgezahlt werden (so bei der Charge- oder Debitkarte), sondern nur ein bestimmter Betrag. Die Ausgaben des Verbrauchers, die diese Summe übersteigen, werden als Schulden auf einem eigenen Kreditkonto gesammelt, für welches sehr hohe Zinssätze, nämlich teilweise bis zu 20 % anfallen.
"Revolving Credits" sind damit häufig noch teurer als Überziehungskredite beim Girokonto.
Verbraucher V bezahlt nach Umstellung seiner Kreditkarte auf das Revolving-Verfahren mit seiner Kreditkarte Rechnungen über 400 Euro. Davon werden zum monatlichen Stichtag 50 Euro zurückgezahlt, die restlichen 350 Euro werden auf ein Kreditkonto mit einem Zinssatz von 15 Prozent geschrieben. Im nächsten Monat begleicht er 500 Euro mit seiner Revolving-Kreditkarte, davon zahlt er ebenfalls 50 Euro zurück. Die restlichen 450 Euro werden wieder auf das Schuldenkonto übertragen. Damit haben sich hier bereits 800 Euro allein in zwei Monaten angesammelt, dazu kommen hohe Zinsbeträge.
Besonders schwierig wird es, den Überblick zu behalten, wenn mehrere "Revolving-Kreditkarten" gleichzeitig benutzt werden. Das gilt umso mehr, wenn man sich auf sog. "Flipping" einlässt: Die Schulden der einen Revolving-Kreditkarte werden in diesen Fällen mit dem Kredit aus der nächsten beglichen - die Kette lässt sich dabei lange fortsetzen.
Für den Verbraucher sind "Revolving Kreditkarten" oft nicht gleich als solche zu erkennen. Wichtig ist daher sich die Vertragsunterlagen genau durchzulesen. Dies gilt vor allem deswegen, weil die Teilzahlungsoption häufig voreingestellt ist, d.h. der Kunde kann nicht wählen, ob er den gesamten Betrag monatlich abgebucht haben möchte oder ob er lediglich eine Teilzahlung leistet. Auch gibt es Banken, die sogenannte Hybrid-Varianten anbieten. Danach kann der Kunde entweder im Antrag oder danach wählen, ob eine vollständige Zahlung per Lastschrift erfolgen soll oder er selbst den Betrag überweisen will.
Tipps
- Die Vertragsunterlagen, insbesondere die allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Vertragsabschluss lesen! Ergibt sich daraus, dass monatlich nur ein Teilbetrag zurück zu zahlen ist, handelt es sich um eine "Revolving Kreditkarte".
- Ein solches Angebot für Revolving sollte man nur in Anspruch nehmen, wenn man das Risiko als selbstkritischer Verbraucher in Schach halten kann.
- Oftmals ist ein herkömmlicher Konsumentenkredit billiger (gerade in Zeiten niedriger Zinsen). Hierfür ein seriöses Kreditinstitut auswählen!
- Sind Sie bereits im Besitz einer "Revolving-Kreditkarte", sollten Sie versuchen, zum Monatsende stets alle Sollbeträge, ggf. durch eine Sondertilgung, auszugleichen. In diesen Fällen werden die hohen Zinsbeträge für Schulden nicht fällig.
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