Herkunftskennzeichnung von Fleisch
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- Herkunftskennzeichnung von Fleisch
- Rechtliche Grundlagen
Herkunftskennzeichnung von Fleisch
Seit dem Jahr 2000 bereits gibt es in Folge der BSE-Krise mit der Rindfleischetikettierungsverordnung (VO (EG) 1760/2000) eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Rindfleisch. Mit deren Hilfe können seitdem Fachleute, beispielsweise aus der Lebensmittelüberwachung, bei Rindfleischteilen ermitteln, aus welchem landwirtschaftlichen Betrieb das lebende Tier stammt.
Im Jahr 2015 wurde mit der VO (EU) 1337/2013 diese Herkunftskennzeichnung auch auf das Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel ausgedehnt. Die Verpflichtung zur Herkunftskennzeichnung besteht für unverarbeitetes, vorverpacktes, frisches und auch gefrorenes Fleisch. Mit zunehmendem Zerkleinerungsgrad von Fleisch stößt die Rückverfolgbarkeit allerdings auf Grenzen.
Vorschrift ist die Angabe folgender zwei Stationen eines Schlachttieres:
Das Land, in dem das Tier aufgezogen wurde und das Land sowie der Betrieb, in dem der letzte Verarbeitungsschritt seines Fleisches stattfand. Zusätzlich ist bei Rindern vorgeschrieben, dass das Land sowie auch der Betrieb ersichtlich ist, in dem Schlachtung und Zerlegung stattfanden. Die Betriebe können innerhalb der EU an ihren Identitätskennzeichen („Zulassungsnummern“) identifiziert werden. Wenn es sich um deutsche Identitätskennzeichen handelt, so ist für Verbraucher das Bundesland zu erkennen, in dem der jeweilige Betrieb liegt.
Literatur:
Schulze, G. und Upmann M. (2015) Kennzeichnung – Herkunftskennzeichnung von Fleisch. Food & Recht Praxis, Ausgabe 4, Seiten 9-11
Rechtliche Grundlagen
- Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.07.2000 zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern und über die Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen
- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1337/2013 der Kommission vom 13. 12.2013 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Angabe des Ursprungslandes bzw. Herkunftsortes von frischem, gekühltem oder gefrorenem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch
- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Erste Erfahrungen mit der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (pdf)
- Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Rindfleischetikettierung
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