Missbrauchsaufsicht bei Strom- und Gaspreisen
Im liberalisierten Energiemarkt unterliegen die Preise für Strom und Gas keiner staatlichen Genehmigungspflicht. Die Preise, die den Verbrauchern in Rechnung gestellt werden, setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Hierzu zählen die Beschaffungs- und Vertriebskosten, die Steuern und staatlichen Abgaben sowie die Netzentgelte. Für den Bereich der Netzentgelte existiert eine staatliche Regulierung, zu der Sie weiterführende Informationen auf der Homepage der Regulierungskammer des Freistaates Bayern finden.
Eine behördliche Überprüfung der Preise ist lediglich bei marktbeherrschenden Energieversorgungsunternehmen im Rahmen der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht möglich.
In diesem Beitrag finden Sie
Die Bayerische Landeskartellbehörde
Die Bayerische Landeskartellbehörde ist Teil des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Energie und Technologie. Ihre Aufgaben werden von einem Referat wahrgenommen, das auch für die allgemeine Wettbewerbspolitik zuständig ist und bei der Gestaltung des Wettbewerbsrechts mitwirkt.
Die Rolle der Kartellbehörden
Bei der Festsetzung der Preise unterliegen die Energieversorger der Missbrauchsaufsicht durch die Kartellbehörden. Für die Überprüfung des Verhaltens überregional tätiger Strom- bzw. Gasunternehmen (z. B. E.ON und deren regionale Vertriebstöchter) ist die Zuständigkeit des Bundeskartellamtes gegeben. Sofern ein Energieversorger ausschließlich in einem Bundesland tätig ist, sind die Landeskartellbehörden zuständig. Im Rahmen der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht können lediglich überzogen erscheinende Preise marktbeherrschender Unternehmen überprüft werden, z. B. in den Bereichen Heizstrom und Fernwärme. Von einer marktbeherrschenden Stellung der Energieversorger kann heute dort nicht mehr ausgegangen werden, wo der Kunde über zahlreiche Wechselmöglichkeiten verfügt und diese tatsächlich nutzt (z. B. bei Strom und Gas für Haushaltskunden). Den Verbrauchern steht es in diesen Fällen frei, auf dem Zivilrechtsweg gegen die Preiserhöhung seines Energieversorgers vorzugehen oder den Versorger zu wechseln. Bei Streitigkeiten zwischen Strom- bzw. Gasversorgern und Verbrauchern können sich die Verbraucher zur außergerichtlichen Streitbeilegung auch an die bundesweit zuständige Schlichtungsstelle Energie wenden.
Weitere Informationen zum Kartell- und Regulierungsrecht finden Sie auf der Internetseite der Bayerischen Landeskartellbehörde und der Regulierungskammer des Freistaates Bayern.
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