Finanzielle Anreize für mehr Energieeffizienz bei Immobilien
Nicht nur mit dem Ersatz energiefressender Hausgeräte lässt es sich sparen. In der energetischen Gebäudesanierung liegt das größte Potenzial zur Energieeinsparung.
Im Neubau und Umbau können innovative und nachhaltige Lösungen und der Einsatz ökologischer Baustoffe und Energieträger den durch den Neu- oder Umbau entstehenden zusätzlichen Verbrauch gering halten.
Finanzielle Anreize für mehr Energieeffizienz in der baulichen Substanz der eigenen vier Wände bieten Bund, Land und Kommunen.
In diesem Beitrag finden Sie
Ein kurzer Überblick
Wichtigster Fördermittelgeber ist die KfW- Bankengruppe. Als Förderbank des Bundes dient sie der Umsetzung der Förderpolitik, auch im Energiebereich.
Förderprogramme auf Länderebene, z.B. zur Schaffung von Wohnraum, bieten ebenfalls Anreiz für mehr Energieeffizienz, können aber meist nicht zusätzlich zu den KfW- Geldern in Anspruch genommen werden.
Auch den Kommunen ist die Einsparung von Energie durch bauliche Maßnahmen wichtig. Je nach Schwerpunktsetzung und Haushaltslage fördern Städte und Gemeinden in unterschiedlicher Höhe und Bedingung.
Energie(spar)beratung und Baubegleitung
Bevor Sie Ihre Heizung erneuern oder eine Dämmung auf die Fassade aufbringen, ist es ratsam, sich fachkundigen, unabhängigen Rat einzuholen, denn auch hier, in diesem aufstrebenden Wirtschaftszweig, ist es bislang schon vorgekommen, dass Scharlatane ihr Unwesen treiben. Die Kosten für eine Energieberatung zahlen sich meistens aus: Erfahrene Energieberater / Baubegleiter erstellen ein maßgeschneidertes energetisches Sanierungskonzept oder unterstützen sie darin, die für Sie wirtschaftlichsten Maßnahmen auszuwählen und Schäden am Bauwerk zu vermeiden. Sie helfen Ihnen bei der Auswahl von möglichen Zuschüssen und Krediten sowie beim Ausfüller der nötigen Bestätigungen.
Finanzielle Förderung für Beratungsleistungen erhalten Sie direkt oder indirekt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, die KfW, Kommunen, Landkreise, Energieagenturen etc. Das umfassendste Beratungsangebot stellt dabei die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude dar (Förderstelle BAFA). Hierbei wird ein vollständiger Sanierungsfahrplan erstellt, der vollständig oder auch Schritt für Schritt umgesetzt werden kann.
Fördermöglichkeiten durch die KfW-Bankengruppe: Kredite und Zuschüsse
Die KfW-Bankengruppe stellt auf ihrer Website laufend aktualisierte Informationen zur Verfügung.
Siehe hierzu www.kfw.de (Privatpersonen).
Die Fördersätze wurden zum Jahresbeginn 2020 deutlich erhöht und betragen bei förderfähigen Einzelmaßnahmen 20 %, sowohl im Falle eines Zuschusses als auch als Tilgungszuschuss im Falle eines Darlehens. Werden Komplettsanierungen zum Energieeffizienzhaus durchgeführt, können noch höhere Zuschüsse erreicht werden, in Abhängigkeit vom umgesetzten Niveau der Energieeffizienz.
Zur Begleitung der Fördermaßnahme von der Antragstellung bis zur Rechnungsprüfung ist hier verpflichtend die Einschaltung von zugelassenen Energieberater*innen vorgesehen. Diese sind zu finden unter www.energie-effizienz-experten.de .
Förderung durch Kommunen
In mehreren Städten und Gemeinden wird auf kommunaler bzw. Landkreisebene gefördert.
Tipps:
Die richtige zeitliche Reihenfolge ist für die meisten Förderprogramme eine grundlegende Bedingung:
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Verwaltungsbehörde zur Förderbarkeit Ihres Vorhabens, bevor Sie einen Handwerker beauftragen.
Fragen Sie insbesondere auch nach der Möglichkeit die Förderung auf kommunaler Ebene mit anderen Fördermitteln, z.B. mit KfW- Fördermitteln zu kumulieren, also ob Sie mehrere Förderungen für dasselbe Projekt in Anspruch nehmen können.
Kommunen fördern teilweise den Bau oder den Erwerb von Energiesparhäusern sowie energetische Sanierungsmaßnahmen an Gebäudehülle und Haustechnik.
Die Programme bestehen teilweise schon viele Jahre, z.B. in München, sind teilweise jedoch auch durch den kommunalen Etat in Umfang oder Laufzeit beschränkt. Erkundigen Sie sich also frühzeitig beim Bau- oder Umweltamt Ihrer Gemeinde, ob entsprechende Förderprogramme existieren und welche Voraussetzungen zur Inanspruchnahme erfüllt sein müssen.
Förderung durch den Freistaat Bayern
Das bayerische Modernisierungsprogramm zur Förderung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern bietet eine zusätzliche Zinsverbilligung. Auch für Wohneigentumsgemeinschaften existiert eine Moderniesierungsprogramm: http://www.bayern-labo.de/index.php
Gefördert werden Maßnahmen, welche die Vorgaben der KfW-Förderprogramme "Energieeffzient Sanieren", "Wohnraum Modernisieren" oder "Altersgerecht Umbauen" erfüllen bei Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohneinheiten. Sozialverträgliche Mieterhöhung und Belegungsbindung (d.h. bei der Vermietung sind Personengruppen mit niedrigem Einkommen bevorzugt zu behandeln. Die Einkommensgrenzen sind abhängig von der Haushaltsgröße und nach Abzug bestimmter Beträge festgelegt.) über 10 Jahre vorausgesetzt. Finanziert werden bis zu 100% der anrechenbaren Kosten bis zu einer Höhe von 50% vergleichbarer Neubaukosten. Die Beantragung erfolgt bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung bzw. in den Städten Augsburg, München und Nürnberg direkt.
Förderung von Heizungsanlage & Co (technische Anlagen)
Marktanreizprogramm des BAFA
Ausschließlich für Sanierungen werden effiziente Biomassekessel bzw. -Öfen, thermische Solaranlagen und Wärmepumpen gefördert. (http://www.bafa.de).
Neu zum Jahresbeginn 2020 ist die Förderung von Gashybridheizungen durch das BAFA, also Gasheizungen, die mit einem erneuerbaren Energieträger kombiniert betrieben werden. Die Fördersätze wurden zum Jahresbeginn 2020 deutlich erhöht. Wird im Rahmen des Einbaus eines förderfähigen Wärmerzeugers eine bestehende Ölheizung ersetzt, wird eine zusätzliche Förderung in Höhe von 10 % als Austauschbonus gewährt.
Bei Einsatz besonders innovativer Techniken kommen bei Sanierungen erhöhte Fördersätze zum Tragen. Auch eine Förderung im Neubau ist bei Einsatz dieser Innovationen möglich.
Heizungsoptimierungsprogramm des BAFA
Weiter gefördert wird der Austausch von Umwälzpumpen durch Hocheffizienzpumpen. Darüber hinaus ist auch die Optimierung des Heizsystem vom hydraulischen Abgleich bis zur Nachrüstung von Regeltechnik förderfähig. (http://www.bafa.de)
KFW- Programme 270, 271, 274 und 281: Erneuerbare Energien Standard, Premium und Tiefengeothermie
Gefördert werden Solaranlagen, Kraft-Wärme-Kopplung, Biomasse und Tiefengeothermie. Für den Bau oder Kauf eines Effizienz- oder Passivhauses offeriert die KFW das Programm 153.
Steuern sparen
§35a Absatz 3 des EStG
regelt die Steuerermäßigung für Handwerksleistungen, die unter anderem Modernisierungsmaßnahmen betreffen. Sie beträgt bis zu 1.200€. Betroffen ist jeweils der Lohnanteil der Handwerkerrechnung.
Achtung:
Bereits geförderte Handwerksleistungen können steuerlich nicht geltend gemacht werden.
Belege sammeln!
§35c Absatz 3 des EstG
regelt die alternative Förderung von energetischen Maßnahmen über die Steuererklärung. Der Abzug erfolgt von der individuellen Steuerschuld. Die Förderhöhe beträgt 20 % der förderfähigen Aufwendungen (max. 40.000 € je Wohnobjekt), verteilt auf drei Jahre. Die technischen Voraussetzungen gelten analog den Förderrichtlinien von KfW und BAFA.
- Eine umfassende Zusammenfassung möglicher Fördermaßnahmen finden Sie im Förderkompass der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Energieagenturen:
http://www.energieagentur-oberfranken.de/energie/images/stories/foerderkompass.pdf - www.kfw.de
- www.bafa.de
- www.bayern-labo.de
- Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Energieagenturen
Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.
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