Google Street View, Apple Look Around und Co.: Wie man der Veröffentlichung von Fotos widersprechen kann
Weltweit werden zahlreiche Städte und Regionen von Online-Diensten wie „Google Street View“, „Apple Look Around“ und „Microsoft Bing Streetside“ fotografisch mit speziell ausgerüsteten Fahrzeugen erfasst. Ob und inwieweit die Aufnahmen datenschutzrechtlichen Bedenken begegnen und wann Betroffene der Veröffentlichung von Fotos im Internet widersprechen können, zeigt dieser Artikel.
In diesem Beitrag finden Sie
- Was ist Google Street View?
- Werden die Aufnahmen verfremdet?
- Bestehen datenschutzrechtliche Bedenken?
- Wie kann ich mich gegen Aufnahmen oder Veröffentlichungen wehren?
Was sind „Google Street View“, „Apple Look Around“ und „Microsoft Bing Streetside“?
Mit der zunehmenden Digitalisierung und Vernetzung der Gesellschaft rücken auch weit entfernte Orte in greifbare Nähe. So laden insbesondere „Google Street View“, „Apple Look Around“ und „Microsoft Bing Streetside“ zu virtuellen Spaziergängen in Städten wie New York, Paris oder Tokio ein. Hierbei handelt es sich um Geodatendienste, welche Internetnutzern unter anderem Kartenmaterialien, Routenplaner oder Bilder in Form von Satelliten- oder Panoramaaufnahmen zur Verfügung stellen.
Erste Schritte hin zu einer fotografischen Visualisierung von Karten- und Navigationsmaterialien unternahm der Internetkonzern Google. So veröffentlichte der Online-Dienst „Google Street View“ bereits im November 2010 erste Aufnahmen von ausgewählten Städten in Deutschland, auf denen neben Sehenswürdigkeiten auch ganze Straßenzüge sowie Hausfassaden betrachtet werden konnten. Damit war es der breiten Öffentlichkeit zum ersten Mal möglich, interaktiv durch ganze Städte zu navigieren und diese zu erkunden. Auch stellte der Softwarekonzern Microsoft für seinen Geodatendienst „Microsoft Bing Streetside“ Panoramaansichten von Städten wie München, Düsseldorf oder Frankfurt am Main zur Verfügung, welche jedoch im Jahr 2012 wieder aus dem Netz entfernt wurden. Schließlich führte auch Apple im Zeitraum zwischen Juli 2019 und Oktober 2020 Vermessungsfahrten auf deutschen Straßen zum Zwecke der Neuerstellung von Kartenmaterialien durch, mit denen die eigenen Dienste verbessert werden sollen.
Eine Übersicht zu aktuellen Vermessungsfahrten für Google Street View finden Sie auf der Webseite von Google Maps. Demgegenüber können die Routen der Kamerafahrzeuge von Apple auf der Webseite von Apple Maps nachvollzogen werden.
Werden die Aufnahmen von Personen und Nummernschildern unkenntlich gemacht?
Apple und Google geben übereinstimmend an, Aufnahmen von Personen sowie Nummern-schildern zu verpixeln (sog. „Blurring“). So sollen beispielsweise bei Apple Aufnahmen von Gesichtern und Kfz-Kennzeichen verfremdet werden, noch bevor es zu einer Weiterverarbei-tung der Daten in den Vereinigten Staaten kommt. Auch sollen Bilder bereits unmittelbar nach ihrer Aufnahme auf einem Computer im jeweiligen Kamerafahrzeug nach dem Stand der Technik verschlüsselt und lokal gespeichert werden. Gleichwohl hat es bei „Google Street View“ in der Vergangenheit Fälle gegeben, in denen einige Personen oder Nummernschilder erst im Wege einer manuellen Nachkorrektur verpixelt werden konnten, z. B. weil die zur Ver-fremdung eingesetzte Software Personen, die sich oberhalb des Kamerafahrzeugs oder in einiger Entfernung dazu befanden, nicht richtig erkannte.
Bestehen datenschutzrechtliche Bedenken?
Im Internet veröffentlichte Aufnahmen von Personen oder privaten Gebäuden können unter Umständen datenschutzrechtlichen Bedenken begegnen. So dürfen nach den Vorgaben des Datenschutzrechts (seit Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung / DSGVO, die in weiten Teilen das Bundesdatenschutzgesetz abgelöst hat) personenbezogene Daten lediglich dann verarbeitet werden, wenn die betroffene Person hierin eingewilligt hat oder eine entspre-chende Rechtsgrundlage besteht.
Nach Einschätzung des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA) können sich Unternehmen wie Apple oder Google auch ohne Einwilligung des Betroffenen prinzipiell auf die Rechtsgrundlage des Artikel 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO berufen. Nach dieser Vorschrift können personenbezogene Daten zur Wahrung berechtigter Interessen verarbeitet werden, sofern nicht die Interessen oder Grundfreiheiten und Grundrechte des Betroffenen entgegenstehen. Damit ließen sich nach Auffassung des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht prinzipiell auch Massenerfassungen durch spezielle Kamerafahrzeuge legitimieren, solange und soweit die Belange der Betroffenen durch entsprechende Schutzvorkehrungen wie beispielsweise die Verpixelung von Gesichtern und Kfz-Kennzeichen gewahrt bleiben.
Notwendig ist außerdem, die Betroffenen vorab zu informieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, der Veröffentlichung sie betreffender Aufnahmen (siehe hierzu unten) zu widersprechen.
Wie kann ich mich gegen Aufnahmen oder Veröffentlichungen wehren?
Betroffene können der Veröffentlichung von Aufnahmen widersprechen, sofern darauf die eigene Person, das eigene Haus beziehungsweise Grundstück oder ein eigenes Fahrzeug unverpixelt zu sehen sind. Dies kann auch vorsorglich, also vor Veröffentlichung der Bilder geschehen. Für diesen Fall hat beispielsweise Apple gegenüber dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht angekündigt, entsprechende Bildausschnitte für eine Verfremdung vorzumerken. Der Widerspruch ist an keine besondere Form gebunden. Daher können Betroffene sowohl postalisch als auch via E-Mail widersprechen.
Für einen Widerspruch genügt die Mitteilung, dass einer Aufnahme oder einer Veröffentlichung widersprochen wird. Hierbei sollten nach Möglichkeit der genaue Ort und der Zeitpunkt der Aufnahme angegeben werden. Zwar ist die Angabe eines konkreten Widerspruchsgrundes grundsätzlich nicht erforderlich. Jedoch können Google oder Apple die Berechtigung für den Widerspruch unter Umständen nachprüfen.
Der Widerspruch kann bei Aufnahmen von Google Street View an folgende Adressen gerichtet werden:
- Streetview-deutschland@google.com, oder
- Google Germany GmbH, Betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg
- Daneben kann bei der Nutzung von Google Street View auch über die Schaltfläche „Problem melden“ eine Unkenntlichmachung von Personen, Gebäuden oder Fahrzeugen erreicht werden.
Demgegenüber kann der Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen bei Apple Look Around an folgende Adressen übermittelt werden:
- MapsImageCollection@apple.com, oder
- Apple Distribution International, Data Protection Officer, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republic of Ireland
- Schließlich ist es möglich, sich an den Support von Apple zu wenden oder auf dem Dienst Apple Look Around über die Schaltfläche „Problem melden“ die Verpixelung von Aufnahmen zu beantragen.
Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Betroffene online Beschwere beim zuständigen Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht einreichen.
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