Gartentrampoline mit Fangnetzen:
Empfehlungen für den Kauf und die sichere Verwendung
In diesem Beitrag finden Sie

In der Vergangenheit ereigneten sich immer wieder schwere Unfälle mit Kindern an Gartentrampolinen. Als eine der Unfallursachen ist das Materialversagen am Fangnetz / Sicherheitsnetz zu nennen. Witterungseinflüsse wie Sonne, Regen und eventuell sogar Frost und Schnee führen zu erheblichen Festigkeitsverlusten am Material des Fangnetzes und in der Folge zu schweren Stürzen aus den Trampolinen.
Auch mit GS-Zeichen (GS = Geprüfte Sicherheit) versehene Fangnetze weisen teilweise diese Mängel auf.
Hintergrund dafür ist, dass in der Vergangenheit die UV- und Witterungsbeständigkeit der Fangnetze nicht Bestandteil der GS-Prüfungen waren.
Mittlerweile sind diese UV-Bewitterungstests zwingender Bestandteil der GS-Prüfung, d. h. die Fangnetze werden in den Prüflabors nach einer künstlichen Bewitterung erneut auf Ihre Stabilität hin geprüft.
Im Handel und besonders im Internet sind Trampoline bzw. Fangnetze erhältlich, welche diesen Prüfungen nicht unterzogen wurden, da diese Prüfung derzeit nur für Trampoline mit GS-Zeichen zwingend ist.. Es können jedoch noch Trampoline mit GS-Zeichen im Verkauf sein, die diesen Regelungen nicht unterlagen.
Generell ist bei Trampolinen mit Fangnetz höchste Vorsicht und Sorgfalt geboten und die hier folgenden Hinweise sollten unbedingt beachtet werden.
Rechtliches
Grundsätzlich sind Gartentrampoline (inklusive Fangnetz) für den häuslichen Gebrauch als Spielzeug im Sinne der Spielzeugrichtlinie anzusehen. Dem zu Folge gelten für diese Trampoline die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen für Spielzeug. Durch das Anbringen der CE-Kennzeichnung auf dem Trampolin bestätigt der Hersteller, dass die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Spielzeugrichtlinie eingehalten wurden.
Kauf und Verwendung - Tipps
Daher sollten Sie sowohl bei der Anschaffung als auch bei der Benutzung auf folgende Punkte achten:
beim Kauf eines Trampolins bzw. Fangnetzes:
- die CE-Kennzeichnung muss auf dem Trampolin oder zumindest auf der Verpackung angegeben sein
- der Hersteller- oder Händler muss auf dem Trampolin oder der Verpackung lesbar angegeben sein
- eine verständliche, in deutscher Sprache gehaltene Aufbauanleitung bzw. Montageanleitung, die zum vorliegenden Typ passt, muss mit dem Trampolin mitgeliefert werden
- Warn- und Sicherheitshinweise (wie z.B.: "Prüfen Sie das Trampolin vor jedem Gebrauch") müssen auf dem Produkt oder der Bedienungsanleitung vorhanden sein!
bei der Verwendung:
- Sowohl beim Aufbau als auch während des gesamten Einsatzes sollte das Fangnetz bezüglich Abnutzungs- bzw. Verwitterungserscheinungen regelmäßig kontrolliert werden. Indizien für eine nachlassende Stabilität des Fangnetzes sind:
- Risse im Fangnetz
- ausgeblichenes, sprödes Fangnetz
- abbröckelnde Gummiteile vom Fangnetz
- In Zeiten der Nichtverwendung, besonders in den Wintermonaten, sollte das Gartentrampolin gemäß den Herstellerangaben abgebaut und eingelagert werden.


Bild Links:
Durch Witterung ausgeblichenes, faseriges, sprödes Fangnetz
Bild Rechts:
Dasselbe Fangnetz im Neuzustand!
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