Spielzeug-Handys: Kinderohren vor Lärm schützen!
Umgang mit dem Kinderhandy ist Vorsicht angebracht.
Die eingestellte Sprachlautstärke kann zu Gehörschäden führen!
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Handyboom im Kinderzimmer
Auf dem deutschen Markt herrscht in den letzten Jahren ein Handy - Boom. Diese Entwicklung hat auch vor den Kinderzimmern nicht halt gemacht. In den Spielzeuggeschäften, in Supermärkten und sogar an Tankstellen werden immer mehr Spielzeug-Handys zu sehr günstigen Preisen angeboten. Es musste aber leider festgestellt werden, dass einige der Spielzeug-Handys offensichtlich zu laut sind.
Deshalb werden vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in regelmäßigen Abständen Lautstärkemessungen an Kinder-Handys durchgeführt.
Es zeigt sich, dass es vereinzelt immer noch Kinder-Handys gibt, die den Vorgaben der Spielzeugnorm hinsichtlich der Lautstärke nicht entsprechen.
In diesem Falle wird die bayerische Gewerbeaufsicht tätig.
Gefahren bei der Verwendung
Wenn sich ein Kind ein zu lautes Kinder-Handy ans Ohr hält, besteht die Möglichkeit, dass es einen kurzzeitigen Gehörschaden erleidet.
Bei intensiver Beschallung des Kinderohrs mit einem zu lauten Kinder-Handy könnte es sogar zu einem bleibenden Gehörschaden kommen.
Hinweise und Tipps
Damit das Gehör eines Kindes beim Spielen mit einem Kinder-Handy nicht in Mitleidenschaft gezogen wird, ist es sinnvoll, dass sich die Eltern beim Kauf eines solchen Spielzeuges durch eine Hörprobe vergewissern, dass das ausgesuchte Spielzeug-Handy nach ihrem Empfinden nicht zu laut ist.
Nach den vorliegenden Erfahrungen sind die beanstandeten Handys so laut, dass sie durch eine Hörprobe eindeutig von den normgerechten Geräten unterschieden werden können.
Wenn diese Anregung beachtet wird, dürfte die Gefahr der Schädigung des Kinder-Gehörs durch ein zu lautes Kinder-Handy gebannt sein.
Rechtsgrundlage
Spielzeugnorm nach DIN EN 71-1
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