Modernisieren und sparen - Energieeinsparung im Bestand
Vom Gesamtenergieverbrauch eines Privathaushaltes entfallen ca. 85% auf Raumheizung und Warmwasserbereitung. Das größte Energieeinsparpotential liegt damit eindeutig in der energetischen Modernisierung. Insbesondere bei Gebäuden mit einfachem Dämmstandard oder veralteter Anlagentechnik lassen sich bereits mit vergleichsweise geringem Aufwand wirksame Energieeinsparungen erzielen.
Instandhaltungsarbeiten fallen bei jedem Haus an. Wenn also eine Arbeit wie beispielsweise Außenwandanstrich mit Putzreparaturen durchgeführt werden muss, sollte die Gelegenheit genutzt werden, energetische Modernisierungen mit zu erledigen. Dabei können in der Regel Synergieeffekte genutzt und Kosten gespart werden. Gleichzeitig können die Heizkosten durch eine energetische Modernisierung um bis zu 90% gesenkt werden. Die rechtzeitige Modernisierung eröffnet somit doppeltes Einsparpotential.
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Modernisierungsansätze
Um die nötigen Instandhaltungsarbeiten mit Modernisierungsmaßnahmen abzustimmen, sollte zunächst zusammen mit Architekten und Fachplanern ein ganzheitliches Konzept für das Gebäude erstellt werden. Eine kompetente Energieberatung kann dabei eine wertvolle Grundlage sein. Das verfügbare Budget ist zu klären und ein Zeitplan über die Abfolge der einzelnen Maßnahmen aufzustellen.
Die Einsparpotentiale sind abhängig von Bauart, Baualter und Standard des Gebäudes. Die effizienteste Maßnahme ist in der Regel der Einbau einer neuen Heizungsanlage – hier kann man bezogen auf die Investitionskosten am meisten Energie einsparen. Die Dämmung der Gebäudehülle bietet das zweitgrößte Einsparpotential. Bei einer schrittweisen Modernisierung ist allerdings zu beachten, dass die neue Heizungsanlage für das gut gedämmte Haus nicht überdimensioniert ist oder die Fenster später in der mit einer Dämmung versehenen Fassade richtig sitzen.
Werden 10% der Fläche eines Bauteils oder mehr erneuert, sind die Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) einzuhalten (§ 11 Abs. 1 EnEV).
Heizung und Warmwasser
Der Einbau einer neuen Heizungsanlage bietet das größte und vergleichsweise am kostengünstigsten zu erschließende Energiesparpotenzial: Moderne Heizungstechnik wie beispielsweise eine Gas-Brennwerttherme braucht bis zu 30 % weniger Brennstoff als ein alter Kessel. In den letzten Jahren hat das Heizen mit nachwachsenden Rohstoffen wie Holz enorm an Bedeutung gewonnen. Bei sehr gut gedämmten Häusern können sich auch im Bestand thermische Solaranlagen zur Unterstützung der Heizung oder effiziente Wärmepumpen, die Umweltwärme mit Hilfe von Strom nutzbar machen, lohnen.
Die Bereitstellung von Warmwasser verursacht ca. 12% des Energieverbrauchs. Hier liegt ebenfalls ein erhebliches Einsparpotenzial. Zentrale Systeme, z.B. in Verbindung mit der Heizung, sind die gängigste Lösung für Einfamilienhäuser und zudem kostengünstig und energiesparend. Zentrale Warmwasserspeicher lassen sich gut mit Solartechnik kombinieren. Bei Nutzung thermischer Solaranlagen zur Heizungsunterstützung können bis zu 65% des jährlichen Energiebedarfs für Warmwasser gedeckt werden.
Zusätzliche Energieeinsparungen können durch moderne Steuerungs- und Regelungstechnik, Nachtabsenkung, d.h. durch die nächtliche Absenkung der Heizleistung, moderne Heizungsumwälzpumpen oder eine gute Dämmung der Rohrleitungen erzielt werden. Die einzelnen Komponenten der Heizungsanlage müssen gut aufeinander abgestimmt sein.
Hinzuweisen ist daruf, dass nach § 10 Abs. 1 EnEV ein Austausch eines Öl- oder Gasheizkessels erforderlich ist, wenn er älter als 30 Jahre und kein Brennwert- oder Niedertemperaturkessel ist. Dies ist auch dann der Fall, wenn nach dem Messprotokoll des Kaminkehrers die Werte nach Immissionsschutzrecht noch eingehalten werden – Ziel der EnEV ist die Energieeinsparung. Auch ein neuer Brenner entbindet von der Pflicht nicht. Ob diese Außerbetriebnahmeverpflichtung umgesetzt wurde, prüft nach § 26b Abs. 1 EnEV der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger als Beliehener im Rahmen der Feuerstättenschau. Allerdings besteht diese Verpflichtung nicht bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung schon am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat.
Dach und Obergeschoss
Mit einem gut gedämmten Dach spart man viel Energie, denn man hindert die Wärme, die nach oben steigt, zu entweichen. Bei nicht ausgebauten Dachräumen muss die oberste Geschossdecke oder das darüber liegende Dach, das die Anforderungen des Mindestwärmeschutzes nach DIN 4108-02:2013-02 nicht erfüllt, gedämmt werden (§ 10 Abs. 3 EnEV). Soll der Dachraum als beheizter Wohnraum Verwendung finden und lässt das Baurecht dies zu, so müssen die Dachflächen und Abmauerungen gedämmt werden. Soll er dagegen lediglich als unbeheizte Abstellfläche dienen, ist eine Dämmung des Bodens der obersten Geschossdecke ausreichend. Die Dämmung bewirkt nicht nur einen erhöhten Wärmeschutz im Winter, sondern verhindert auch eine Überhitzung des Dachraumes in den Sommermonaten.
Um Schäden an der Dachkonstruktion zu vermeiden, sollte ein Fachmann vorab prüfen, ob der Dachstuhl für das Einbringen von Dämmmaterialien ausreichend dimensioniert ist. Auch ein vor Modernisierungsbeginn nicht erkannter Schädlingsbefall kann im Nachhinein hohe Kosten verursachen.
Außenwand
Schlecht gedämmte Wände strahlen Kälte in den Raum ab, hinzu können Bauschäden wie z. B. Schimmelbildung kommen. Die meisten Einfamilienhäuser aus den 1950er bis 1970er Jahren haben 30 cm bis 40 cm dicke Wände aus einschaligem Ziegel oder Betonsteinmauerwerk, die innen und außen verputzt sind. Um diese effektiv zu dämmen, kann ein Wärmedämmverbundsystem eingesetzt werden. Auf die bestehende Wand wird ein Dämmsystem aufgebracht, das anschließend vergleichbar einer Massivwand verputzt wird. Die Dämmschicht sollte mindestens eine Stärke von 14 cm aufweisen. Als Alternative zum Wärmedämmverbundsystem bieten sich hinterlüftete Fassadenkonstruktionen an. Die Dämmung wird unmittelbar auf die Fassade aufgebracht und eine Verkleidung, beispielsweise aus Holz, als Witterungsschutz davor montiert. Ein großer Vorteil besteht dabei in der Trennbarkeit der Materialien.
Vor Beginn der Fassadenarbeiten müssen mögliche Belange des Baurechts und des Denkmalschutzes geprüft werden.
Keller
Die meisten Kellerräume dienen als Abstell- bzw. Hauswirtschaftsräume und werden nicht beheizt. Um die Wärmeverluste der darüber liegenden Aufenthaltsräume zu reduzieren, ist die Dämmung der Kellerdeckenunterseite eine einfache, kostengünstige und wirksame Maßnahme. Die Dämmschicht sollte dabei unmittelbar unterhalb der Kellerdecke angebracht werden. Zu beachten ist auch, dass die unbeheizten Kellerräume zu den Wohngeschossen hin durch Türen oder gedämmte Trockenbauwände geschlossen sein sollten.
Fenster und Türen
Bei Altbauten weisen die Fenster in der Regel mangelhafte Wärmedämmeigenschaften und Undichtigkeiten auf. Um Energieverluste über die Fenster zu verringern, sollte das ganze Fensterelement ersetzt werden. Sofern ein intakter, tragfähiger Rahmen vorhanden ist, kann lediglich die Verglasung ausgetauscht werden. Dabei lassen sich nicht nur Energieverluste erheblich verringern, sondern auch die Behaglichkeit spürbar verbessern: Durch eine wärmere Innenoberfläche der Fensterscheibe werden Zuglufterscheinungen vermieden.
Lüftung
Beim Austausch alter Fenster oder dem Abdichten der Dachfläche muss geprüft werden, ob ausreichend frische Luft in das Gebäude kommen und entstehende Feuchtigkeit abgeführt werden kann. Statt der konsequenten Fensterlüftung (im Winter zwei- oder dreimal am Tag 5 bis 10 Minuten) können zusätzliche Lüftungsmaßnahmen wie Außenwanddurchlässe oder eine Lüftungsanlage sinnvoll sein (selbstverständlich dürfen die Fenster auch bei einer Lüftungsanlage geöffnet werden). Schimmelpilze und unangenehme Gerüche lassen sich so vermeiden und Energieverluste verringern.
Förderprogramme
Neben den Förderprogrammen der KfW Förderbank bieten zum Teil Kommunen und Versorgungsunternehmen Förderprogramme an. Ansprechpartner sind die Gemeinde- oder Stadtverwaltung sowie die Energieversorger. Für Maßnahmen an Mietwohngebäuden mit mehr als drei Wohnungen gibt es staatliche Förderprogramme, die über die Bezirksregierungen, Sachgebiete Wohnungswesen, laufen. Grundsätzlich müssen Fördermittel immer vor Beginn der Maßnahmen beantragt werden.
Bildquelle: Fotolia.de - Nik (Baustelle); Oberste Baubehörde im StMI (Doppelhaushälften); privat (Kellerdeckenunterseite)
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