Kreditvergabe - zu alt für Darlehen oder Ratenkauf?
Mit zunehmendem Alter wird es immer schwieriger, sich Geld zu leihen. Selbst mit Kleinkrediten und Ratenkauf ist spätestens mit Renteneintritt Schluss – auch wenn der Antragsteller über ein festes monatliches Einkommen verfügt und Sicherheiten vorweisen kann.
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Sicherheiten
Die Senioren bilden die wirtschaftlich stärkste Bevölkerungsgruppe in Deutschland.
Als Konsumenten heftig umworben, werden sie umgekehrt bei vielen Banken abgewiesen, wenn sie einen Kredit aufnehmen wollen – obwohl sie Sicherheiten in Form von Immobilien oder Lebensversicherungen vorweisen können oder noch mitten im Berufsleben stehen. Erklärt sich die Bank dennoch zur Kreditvergabe bereit, besteht sie oft auf den Abschluss einer Restschuldversicherung. Diese Versicherung soll unter bestimmten Voraussetzungen wie z.B. im Todesfall, Arbeitslosigkeit, etc. die Tilgung des noch ausstehenden Kreditbetrags übernehmen.
Dieser Schutz ist fraglich. Die Deckung ist lückenhaft mit vielen Ausschlusskriterien und überteuerten Prämien. Seit 2018 gelten besondere Informationspflichten bei Restschuldversicherungen: Zwei Mal müssen die Verbraucher über ihr Widerrufsrecht belehrt werden und sie müssen ein Produktinformationsblatt erhalten. Nach wie vor dürfen aber Kreditvergabe und Versicherungsabschluss gekoppelt werden. Die Versicherung wird mitfinanziert, die Versicherungsprämien werden zusätzlich durch die Darlehenszinsen verteuert.
Kreditnehmer sollten daher immer sorgfältig prüfen, ob sie für ihre Darlehensrestschulden evtl. doch anderweitig ausreichend abgesichert sind - z.B. mit einer bestehenden Risikolebensversicherung oder mit einem Sparvertrag.
Nicht selten werden auch zusätzliche selbstschuldnerische Bürgschaften oder der Beitritt als Gesamtschuldner von kreditwürdigen Drittpersonen verlangt.
Bonitätsprüfung
Ob ein Kredit gewährt wird oder nicht, ist in Deutschland stets eine Einzelfallentscheidung. Daran ändert auch der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz nichts, wonach eine Benachteiligung aus Gründen des Alters unzulässig ist. Bevor Banken und Sparkassen ein Darlehen gewähren, prüfen sie die Bonität und die vorhandenen Sicherheiten des Antragstellers. Danach entscheiden sie, ob der Kunde als kreditwürdig einzustufen ist oder nicht.
Durch die Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie 2014/17/EU im März 2016 ist dieser Prozess durch deutliche Schärfe und Intransparenz gekennzeichnet. Die Banken berücksichtigen bei der Beurteilung der Bonität im Wesentlichen nur das aktuelle und zukünftig nachweisbare Einkommen, der Immobilienwert zählt kaum noch. Die Banken drängen auf vollständige Rückzahlung des Darlehens in der Regel bis Renteneintritt.
Seit Mai 2018 gelten die sog. „Leitlinien zur Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliendarlehen“. Diese entschärfen die bisherige Praxis nur leicht. Wenn der Wert der angebotenen Sicherheiten, wie Immobilie, Versicherungen o. ä. die Kreditsumme übersteigt, darf das Darlehen gewährt werden. Bei Renovierungsdarlehen kann der Immobilienwertzuwachs auch berücksichtigt werden. Problematisch ist aber die Wertermittlung der Sicherheiten: Bisher gibt es dafür keine verbindlichen Vorgaben.
Wehren Sie sich
Wurde Ihnen auch schon einmal ein Kredit aus Altersgründen verweigert, obwohl Sie ausreichend Einkommen und Sicherheiten für das Darlehen hatten? Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen größeren Immobilienkredit oder ein kleines Verbraucherdarlehen handelt. Hat man Ihnen ohne Ankündigung den Dispositionskredit gekündigt, eine Kreditkarte vorenthalten oder einen Ratenzahlungskauf abgelehnt?
Melden Sie diese Vorfälle einem Verbraucherverband (s. Service), der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder dem Büro gegen Altersdiskriminierung. Je mehr Informationen an die Öffentlichkeit gelangen, desto eher sind Banken und Kreditgeber wie Warenhäuser bereit, ihre Geschäftspraxis zu überdenken, um einen Imageverlust abzuwenden.
Erkundigen Sie sich unbedingt auch bei anderen Banken nach deren Konditionen und wechseln Sie gegebenenfalls. Lassen Sie sich die jeweilige Ablehnung in jedem Fall schriftlich begründen!
Immobilien-Rente
Ist die Rente zu klein und das Haus zu groß, gibt es verschiedene Wege, das Eigenheim zu Geld zu machen, ohne ausziehen zu müssen.
Bei der sogenannten Umkehrhypothek beleiht der Eigentümer seine Immobilie und bekommt dafür einen Kredit, der erst mit Verkauf des Hauses oder Tod des Besitzers fällig wird. Die Auszahlung des Kredits ist meistens „auf einen Schlag“ und nicht in Form monatlicher Rentenbezüge möglich. Das Darlehen hat seinen Preis, dafür trägt die Bank jedoch das Risiko, falls die Kreditschuld den Immobilienwert übersteigen sollte.
Die zweite Variante ist vor allem für kinderlose Ehepaare interessant: Sie verkaufen ihr Haus und erhalten als Gegenleistung ein lebenslanges Wohnrecht sowie eine monatliche Rente, von der die Bank eine gewisse Summe als Garantieentgelt einbehält. Beide Modelle haben Vor- und Nachteile, die es abzuwägen gilt.
Beziehen Sie auch den ganz normalen Verkauf der Immobilie in die Überlegungen mit ein!
Weitere Informationen erhalten Sie beispielsweise bei der Stiftung Warentest, sowie bei Banken und Versicherungen.
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