Die Eintreibung von Forderungen durch Inkassobüros - FAQs
Die Verbraucherverbände erhalten seit Jahren Beschwerden von Verbrauchern zu zweifelhaften Inkassoforderungen. In vielen Fällen werden nicht existierende oder nicht nachvollziehbare Forderungen geltend gemacht. Nicht selten wird mit Zwangsvollstreckung, Schufa-Einträgen und Hausbesuchen gedroht. Auch die oft überzogenen Gebühren sorgen bei den Empfängern für Unmut.
Mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken vom 1. Oktober 2013 hat der Gesetzgeber die Position der Verbraucher gegenüber unseriösen Inkassobüros gestärkt und diese zu mehr Transparenz verpflichtet.
Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit den Befugnissen und den Pflichten von Inkassobüros, stellt die Neureglungen vor und gibt Tipps im Umgang mit unseriösen Inkassoschreiben.
Zu den einzelnen Gebühren und deren Zulässigkeit s. Beitrag "Die Gebühren des Inkassobüros - Welche sind zulässig?"
In diesem Beitrag finden Sie
- Das Wichtigste vorab: Lassen Sie sich nicht verunsichern!
- Was macht ein Inkassobüro?
- Was braucht ein Inkassobüro, um tätig zu werden?
- Auf welcher Grundlage darf ein Inkassobüro Forderungen einziehen?
- Welche Pflichten hat ein Inkassobüro?
- Was darf ein Inkassobüro als Gebühren berechnen? (eigener Beitrag)
- Wie verhält man sich bei unberechtigten Inkassoforderungen?
- Inkasso-Check der Verbraucherzentralen
Das Wichtigste vorab: Lassen Sie sich nicht verunsichern!
Nicht selten wird in unseriösen Inkassoschreiben mit Schufa-Einträgen, Hausbesuchen und Zwangsvollstreckung gedroht.
Von solchen Drohungen sollte man sich nicht beeindrucken lassen.
Ein Schufa-Eintrag oder die Weitergabe der Daten an eine andere Auskunftei ist nur zulässig, wenn es sich um eine berechtigte Forderung handelt und der Forderung nicht widersprochen wurde. Wurde die Forderung jedoch bestritten und dies dem Inkassounternehmen auch mitgeteilt, darf es keine Daten an eine Auskunftei übermitteln.
Auch eine Zwangsvollstreckung ist nicht ohne weiteres möglich.
Ohne ein vollstreckbaren Titel und einen Vollstreckungsbescheid wird kein Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen.
Ebenso wenig sollte sich der Verbraucher von angehängten Urteilen irritieren lassen. Diese betreffen immer nur einen Einzelfall und nicht automatisch die konkrete Situation.
Im Falle eines gerichtlichen Mahnbescheids verhält es sich anders.
Hier ist der Sachverhalt genau zu prüfen. Wenn man sich wehren will, muss man auf jeden Fall innerhalb von zwei Wochen ab der Zustellung des Mahnbescheids schriftlich widersprechen.
S. Beitrag zum Mahnverfahren
Was macht ein Inkassobüro?
Inkassofirmen machen eine fremde Geldforderung geltend.
Für diese Dienstleistung verlangen sie in der Regel ein Entgelt von ihrem Auftraggeber, dem Gläubiger der Forderung.
Grundsätzlich ist es zulässig, zur Eintreibung einer Forderung ein Inkassobüro einzuschalten.
Für den Gläubiger hat das den Vorteil, dass er sich nicht mehr selbst darum kümmern muss, dass sein Vertragspartner bezahlt.
Inkassobüros werden in der Regel außergerichtlich tätig.
Sie dürfen aber auch das gerichtliche Mahnverfahren betreiben. In einem ordentlichen Prozessverfahren dürfen sie hingegen nur auftreten, wenn kein Anwaltszwang herrscht und das Inkassounternehmen selbst Inhaber der Forderung geworden ist.
Was braucht ein Inkassobüro, um tätig zu werden?
Wer geschäftsmäßig für einen anderen Forderungen einzieht, bietet eine Dienstleistung im rechtlichen Bereich an. In Deutschland darf das nicht jeder. Inkassodienstleistungen dürfen nach § 10 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) nur registrierte Personen mit einer besonderen Sachkunde erbringen.
Jedes Inkassobüro benötigt somit eine Zulassung vom Präsidenten des zuständigen Amts- oder Landgerichts.
In Bayern haben sich die Aufsichtszuständigkeiten über Inkasso- und andere Rechtsdienstleister seit dem 1. Januar 2018 verändert. Zwei Gerichte wurden schwerpunktmäßig ausgewählt, um eine Konzentration der Zuständigkeiten zu erlangen. Dies ist für den Bezirk des Oberlandesgerichts München der Präsident des Amtsgerichts München und für die Bezirke der Oberlandesgerichte Nürnberg und Bamberg der Präsident des Landgerichts Aschaffenburg.
Darüber hinaus kann man im man im Rechtsdienstleistungsregister kostenfrei überprüfen, ob ein Inkassobüro zugelassen ist.
Ist es nicht zugelassen, handelt es ordnungswidrig. Dafür kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 € verhängt werden.
Auf welcher Grundlage darf ein Inkassobüro Forderungen einziehen?
Auf welcher Rechtsgrundlage die Einziehung der Forderung erfolgt, kann höchst unterschiedlich sein.
Der Gläubiger kann dem Inkassounternehmen die Vollmacht erteilen, die Forderung im Namen und im Auftrag des Gläubigers einzutreiben.
Darüber hinaus kann er es bevollmächtigen, die Zahlung in eigenem Namen zu verlangen (sog. Einziehungsermächtigung).
Er kann seine Forderung aber auch zum Zwecke der Einziehung an das Inkassobüro abtreten (§§ 398 ff. BGB).
Zudem kommt es vor, dass Inkassofirmen eine Forderung aufkaufen und sie im eigenen Risiko beitreiben.
Welche Pflichten hat ein Inkassobüro?
Aufgrund des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken wurden verschiedene Darlegungs-und Informationspflichten eingeführt, die Inkassounternehmen im Rahmen ihrer Tätigkeit einhalten müssen.
- Seit dem 1. November 2014 müssen Inkassobüros beispielsweise Angaben zum Namen oder der Firma des Auftraggebers (Gläubigers) machen.
- Sie müssen den Forderungsgrund nennen und bei Verträgen den Vertragsgegenstand und das Datum des Vertragsschlusses angeben.
- Zudem muss über die Zinsberechnung informiert werden, wenn Zinsen geltend gemacht werden und Angaben zu den Inkassokosten gemacht werden, wenn diese gefordert werden.
- Auf Nachfrage müssen Inkassobüros z.B. die ladungsfähige Anschrift des Auftraggebers und die wesentlichen Umstände des Vertragsschlusses nennen.
Diese Informations- und Darlegungspflichten sind in § 11a RDG (Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen) geregelt.
Wie verhält man sich bei einer unberechtigten Inkassoforderung?
Es gibt seriös arbeitende Inkassodienste, aber auch viele schwarze Schafe.
Inkassoschreiben sollten daher immer zuerst dahingehend überprüft werden, ob die behauptete Forderung besteht und, ob alle Kostenpositionen berechtigt sind.
Nur wenn dies der Fall ist, muss gezahlt werden.
Erhält der Verbraucher eine unberechtigte Zahlungsaufforderung,
- sollte er die Zahlung verweigern.
- Eine vorgefertigte Ratenzahlungsvereinbarung sollte er in diesem Fall ebenfalls nicht unterzeichnen.
- Gegen eine unberechtigte Inkassoforderung sollte man Widerspruch einlegen.
Der Widerspruch sollte schriftlich per Einschreiben mit Rückschein oder mit Einwurf-Einschreiben bei Postfächern erfolgen und eine Begründung enthalten, weshalb man widerspricht und welche Einwände man hat. Das Schreiben sollte in Kopie auch an den Auftraggeber (Gläubiger) übermittelt werden. - Hat der Verbraucher der unberechtigten Forderung bereits nach Erhalt der Rechnunggegenüber dem Gläubiger widersprochen, sollte man das Inkassobüro darauf hinweisen.
Inkasso-Check der Verbraucherzentralen
Mit dem Inkasso-Check der Verbraucherzentralen können Sie eine Inkassoforderung, die Sie erhalten haben, kostenlos online überprüfen lassen. Sie können erfahren, ob Sie überhaupt bezahlen müssen, und wenn ja, ob wirklich die volle Höhe der Kosten fällig ist. Beantworten Sie einige Fragen zu Ihren Unterlagen, dann erhalten Sie eine rechtliche Ersteinschätzung und bei Bedarf einen Musterbrief an das Inkasso-Unternehmen, mit dem Sie der Forderung widersprechen können. Hier geht es zum Inkasso-Check.- Die Gebühren des Inkassobüros - Welche sind zulässig?
- Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) hat rund 540 Mitgliedsunternehmen. Berechtigte Beschwerden über unseriöse Inkassobüros können dort angebracht werden
- Verbraucherinsolvenz
- Schuldnerverzug
- Inkasso-Check der Verbraucherzentralen
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