Verunreinigung von Muscheln mit Hepatitis-A-Viren
Hepatitis A-Infektionen durch Genuss von Muscheln aus dem Mittelmeer - eine Gefahr? Fragen und Antworten zum Thema Hepatitis A in Muscheln.
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Welche Muscheln sind belastet?
In verschiedenen Studien der letzten Jahre wurde gezeigt, dass in Muscheln und Schalentieren, die im Mittelmeerraum verkauft und/oder erzeugt wurden der Hepatitis-A-Virus nachzuweisen war. Der Verzehr derartiger Meeresfrüchte kann zu einer Erkrankung an Gelbsucht führen.
Woher kommt die Belastung?
Muschelbänke befinden sich oft in der Nähe von Abwasserzuflüssen, da die Tiere hier eine besonders nährstoffreiche Umgebung vorfinden. Da Abwässer aber nicht nur Nährstoffe, sondern auch Krankheitserreger enthalten, ist hier eine gewisse Infektionsgefahr nicht auszuschließen.
Wie wirkt sich eine Hepatitis-A-Erkrankung aus?
Neben Übelkeit, allgemeiner Abgeschlagenheit und gelegentlich Fieber ist vor allem eine Gelbfärbung von Haut und Augen typisch für eine Hepatitis A Erkrankung. In der Regel lassen die Symptome innerhalb einiger Wochen nach. In seltenen Fällen kann die Erkrankung allerdings – vor allem bei älteren Menschen oder bei Vorschädigung der Leber – lebensgefährlich verlaufen.
Wie kann ich mich auf Reisen schützen?
Hepatitis-A-Viren in Muscheln werden durch Kochen (90-95° C über 5 bis 10 Minuten) inaktiviert. Bei ausreichender Erhitzung der Muscheln besteht daher nur eine sehr geringe Infektionsgefahr. Einen sichereren Infektionsschutz bietet die Hepatitis A Impfung. Die Impfung sollte spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn erfolgen. Da weitere Infektionserreger durch den Verzehr roher Muscheln und Schalentiere übertragen werden können, sollte man im Zweifel auf den Genuß verzichten.
Sind auch die in Deutschland verkauften Muscheln betroffen? Wie kann ich mich schützen?
Da Hepatitis A Viren durch Erhitzung abgetötet werden, ist bei Muschel-Vollkonserven (Dosen, Gläser) in der Regel keine Infektionsgefahr gegeben.
Die in Deutschland frisch verkauften Muscheln stammen zu einem großen Teil aus amtlich überwachten Gebieten in der Nord- und Ostsee. Bei im Einzelhandel verkauften Muscheln muss das Herkunftsgebiet entweder auf der Verpackung oder am Verkaufsstand angeben werden. Auf jeden Fall sollte - unabhängig von der Herkunft - auf eine ausreichende Erhitzung der Muscheln vor dem Verzehr geachtet werden.
Bei den in Restaurant angebotenen Muscheln ist eine solche Herkunftsdeklaration nicht vorgeschrieben. Auch hier gilt der Verzicht als sicherster Infektionsschutz.
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