Kennzeichnung des Fettgehalts bei Käse
Grundsätzliche Regelungen
Die Kennzeichnung des Fettgehaltes von Käse ist in der Käseverordnung (§ 15 KäseV) geregelt.
Der Fettgehalt muss entweder durch die Angabe der Fettgehaltsstufe (z. B. Doppelrahmstufe, Rahmstufe) oder durch die Angabe des Fettgehaltes in der Trockenmasse (...% Fett i. Tr.) deklariert werden. Eine dieser Angaben ist sowohl bei Käsen mit hohem als auch bei Käsen mit niedrigem Fettgehalt zwingend vorgeschrieben.
Absoluter Fettgehalt
Zusätzlich kann der absolute Fettgehalt des Käses angegeben werden. Die Angabe des absoluten Fettgehaltes allein ist nicht möglich und wäre auch nicht aussagekräftig, wie Sie im Folgenden erfahren.
Fettgehalt in der Trockenmasse (... % Fett i. Tr.) - Was steckt dahinter?
Während der Käsereifung und -lagerung verdunstet laufend Wasser, der Käse verliert dadurch an Gewicht. Die Angabe des Fettgehaltes in Gramm oder Prozent des Gesamtgewichtes müsste ständig geändert werden.
Dagegen ist die Angabe des Fettgehaltes bezogen auf die Trockenmasse (... % Fett i. Tr.) unabhängig von Veränderungen des Käses bei der Reifung und Lagerung, das heißt dieser Wert bleibt gleich.
Fettgehaltsstufen
Die folgende Tabelle stellt die Fettgehaltsstufen und die entsprechenden Fettgehalte in der Trockenmasse zusammen:
Fettgehaltsstufe | Fettgehalt in der Trockenmasse |
---|---|
Doppelrahmstufe | maximal 85 % mindestens 60 % |
Rahmstufe | mindestens 50 % |
Vollfettstufe | mindestens 45 % |
Fettstufe | mindestens 40 % |
Dreiviertelfettstufe | mindestens 30 % |
Halbfettstufe | mindestens 20 % |
Viertelfettstufe | mindestens 10 % |
Magerstufe | weniger als 10 % |
- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Käse
- Weitere Informationen zum Thema Lebensmittelkennzeichnung
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