Die Strom- und Gasrechnung verstehen - Ein Leitfaden
Verbraucher sollten die jährliche Energierechnung genau prüfen, denn sie kann aus unterschiedlichen Gründen fehlerhaft sein. Um möglichen Unstimmigkeiten auf die Schliche zu kommen, aber auch um seinen eigenen Energiebedarf besser kennen, einschätzen und auch steuern zu lernen, ist es gut, die Abrechnung von Strom, Gas, Wasser, Heizung immer wieder genau unter die Lupe zu nehmen.
Im folgenden Artikel beschränken wir uns hauptsächlich auf Strom und Gas.
In diesem Beitrag finden Sie
Checkliste: Was prüfe ich auf der Rechnung?
Aufgrund technisierter Abrechnungsabläufe bei den Versorgern kann es vorkommen, dass sich in der Abrechnung Ungereimtheiten einschleichen. Daher ist es immer ratsam, die Abrechnungsdaten und auch die Plausibilität der Kosten zu prüfen.
Prüfung der Kundennummer
Ihre Kundenummer haben Sie mit ihrem Versorgungsvertrag erhalten.
Prüfung der Zählernummer
Die Zählernummer ist auf dem Zähler angebracht.
Prüfung des Zählerstandes
Eine Prüfung des der Abrechnung zugrunde gelegten Zählerstands ist dann möglich, wenn Sie selbst den Zählerstand abgelesen, gemeldet und diesen für sich notiert haben. Ansonsten gehen die Versorgungsunternehmen von Schätzwerten aus. Haben Sie einen so genannten "intelligenten Zähler", gehen die genauen Verbrauchsdaten quasi von selbst zum Versorger. Allerdings ist auch hier ab und an eine "Mitschrift" der Verbrauchsdaten ratsam.
Prüfung des Abrechnungszeitraums
Der Abrechnungszeitraum umfasst in der Regel ein Jahr - es sein denn, Sie haben eine andere Vereinbarung mit ihrem Versorgungsunternehmen getroffen. Allerdings finden sich auf der Rechnung jedoch trotzdem vielfach Abrechnungsperioden. Grund dafür sind Preisänderungen während der Rechnungsperiode.
Prüfung des Rechnungsbetrags
Der Brutto-Rechnungsbetrag ergibt sich aus der Summe des tatsächlichen Verbrauchs (Strom, Gas, Heizung) sowie Bereitstellungsgebühren, Steuern und Umlagen für den entsprechenden Abrechnungszeitraum. Davon abgezogen werden die Abschlagszahlungen, die Sie bereits geleistet haben, meist elf Zahlungen. Es bleibt der dort angegebene Zahlbetrag, der von Ihnen überwiesen werden muss oder per Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen wird. Mitunter kann es auch zu Rückzahlungen kommen.
Prüfung der neuen Abschlagszahlungen
Die Abschläge für den folgenden Verbrauchszeitraum ergeben sich zu einem Zwölftel des aktuellen Bruttorechnungsbetrags.
Was Sie tun können, um den Energieverbrauch zu überprüfen und wenn er sehr hoch ist
Zählerstände nicht aus den Augen verlieren, also notieren und melden
Damit die Abrechnungen genau mit Ihrem Verbrauch übereinstimmen, notieren Sie sich in festen Abständen den angezeigten Zählerstand und geben Sie diesen auf einer Postkarte, telefonisch oder online an Ihren Energieversorger durch.
Die Werte werden dann bei der nächsten Hochrechnung berücksichtigt.
Werden die Zählerstände nicht gemeldet, so werden diese zum Stichtag aus den historischen Verbrauchsdaten berechnet. Wird die Meldung der Zählerstände über mehrere Abrechnungsperioden versäumt, so kann sich ein erheblicher Unterschied zwischen Verbrauch und den Abrechnungen ergeben. Somit können hohe Beträge für Nachzahlung oder Rückerstattung entstehen. Melden Sie deshalb die Zählerstände immer pünktlich zum Stichtag.
Smart Meter installieren - schnelles Feedback zum Stromverbrauch
Sie erhalten die Stromrechnung in der Regel jährlich. Über Ihren täglichen Verbrauch und die Auswirkung Ihres Verhaltens, z.B. bei der Neuanschaffung eines Elektrogerätes, erhalten Sie auf diese Weise keine direkte Rückmeldung. Von verschiedenen Messstellenbetreibern und Stromversorgern werden auf Wunsch und gegen entsprechendes Entgelt smart meter („intelligente Stromzähler“) installiert.
Je nach Programm und Modellwahl ist es damit möglich, den aktuellen Stromverbrauch fast zeitgleich und an beliebiger Stelle im Internet zu verfolgen (außer bei Geräten mit Starkstromverbrauch). Eine nachträgliche Analyse der erfassten Daten ist vom Jahresverbrauch bis auf eine Zeiteinheit von 10 Minuten genau jederzeit möglich. Alternativ bietet sich hierzu die Einzelmessung an.
Messstellenbetreiber wechseln (Stromzähler)
Es ist noch weitgehend unbekannt, dass der Energieversorger nicht gleichzeitig der Messstellenbetreiber sein muss. Nach technischer Prüfung und Einwilligung Ihres Versorgers dürfen Sie den Zähler auch von einem anderen Betreiber installieren, warten und betreiben lassen oder - bei einem Versorgerwechsel - den Zählerbetrieb beim vorherigen Versorger belassen.
Die Kosten für den Messstellenbetrieb werden wie bisher über den Energieversorger abgerechnet.
Strom-/Gasanbieter wechseln
Erscheint Ihnen Ihre Abrechnung zu hoch, scheuen Sie sich nicht, den Anbieter zu wechseln. Durch die Liberalisierung des Strommarktes ist dies in der Regel problemlos und kostenfrei möglich.
Verschiedene Preisvergleichsrechner im Internet ermöglichen Ihnen einen günstigen Tarif ausfindig zu machen. Bevor Sie wechseln, ist es allerdings ratsam, sich nicht ausschließlich auf den Tarifrechner zu verlassen, sondern die Vertragsbedingungen genau zu studieren. Haben Sie sich für einen Wechsel entschieden, erledigt in der Regel das neue Versorgungsunternehmen die Formalitäten für Sie. Beachten Sie eine eventuelle Vertragsbindung an Ihren Versorger. Eine Preiserhöhung berechtigt zur Sonderkündigung.
Achtung: Wärmepumpensondertarife werden oft nur vom örtlichen Versorger bedient, für HT/NT- Zähler ist bei manchen Versorgern eine Stromlieferung möglich, allerdings zum Normaltarif.
Wer umweltfreundlich erzeugten Strom beziehen möchte, dem geben verschiedene Gütesiegel wie das ok power Orientierung bei der Auswahl eines Anbieters.
Genauere Informationen in dem Artikel "Wechsel des Strom- oder Gasanbieters".
Hilfe für den Anbieterwechsel erhalten Sie zum Beispiel bei Verbraucherberatungsstellen.
Was bedeutet was? - Die Begriffe auf der Verbrauchsabrechnung
Strom und Gas sind unsichtbar. Gemessen und berechnet wird ihr Energieinhalt und zwar in Kilowattstunden, geschrieben als kWh. Preise für den Kubikmeter (m³) Gas geben zusammen mit der Angabe kWh/m³ also Energieinhalt je Kubikmeter Sinn. Denn der Energieinhalt oder auch Heizwert, also wie viel Sie mit einer bestimmten Menge Gas heizen können, variiert je nach dessen Zusammensetzung.
Der Gaspreis und der Strompreis setzen sich aus verschiedenen Anteilen zusammen (vgl. auch Artikel Strompreise).
Grundpreis
Der Grundpreis deckt z.B. den Aufwand für das Leitungsnetz und die Lieferung der Energie ab. Erfolgt die Lieferung über einen Zeitraum von weniger als einem Jahr wird diese Pauschale entsprechend dem tatsächlichen Zeitraum gemindert angerechnet.
Verrechnungspreis
Der Verrechnungspreis wird für den Messstellenbetrieb, also den oder die geliehenen Zähler und deren Ablesung, ebenfalls pauschal berechnet.
Der Grundpreis und der Verrechnungspreis sind allein vom Lieferzeitraum, also vom Abrechnungszeitraum, abhängig.
Arbeitspreis Gas
Die verbrauchte Gasmenge wird in Kubikmeter (m³) gezählt. Der Heizwert des Gases kann schwanken, muss jedoch jeweils auf den entsprechenden Zeitraum bezogen in kWh/m³ (Kilowattstunden je Kubikmeter) angegeben sein.
Arbeitspreis Strom
Der Arbeitspreis wird entsprechend der gelieferten Energiemenge erhoben. Erfasst werden die verbrauchten Strommengen gewöhnlich über einen Eintarifzähler, den Sie anhand der angegebenen Zählernummer, zuordnen können.
Lastenabhängige Tarife
Wenn auf Ihrer Rechnung Arbeitspreis HT und Arbeitspreis NT aufgeführt werden, ist bei Ihnen ein Hochtarif-Niedertarif-Zähler installiert. Der Strom kostet nachts und sonntags weniger. Diese Zähler werden meist für Wärmepumpen in Verbindung mit einem Wärmepumpensondertarif oder für Nachtspeicheröfen in Verbindung mit einem Tarifmodell zum Wärmestrom eingesetzt.
Ein-Preis-Tarife
Seit einiger Zeit bieten Versorgungsunternehmen auch Stromtarife, sogenannte Ein-Preis-Tarife, an. Diese sind quasi eine Mischkalkulation aus Grund-, Verrechnungs- und Arbeitspreis - abgerechnet wird nach verbrauchten Kilowattstunden. Da die Mindest- bzw. Höchstabnahmegrenzen hier meist festgelegt sind, sollte man genau prüfen, ob ein solcher Tarif wirklich ein Tarif der Wahl ist.
Vermerk Ablesung
Der Vermerk Ablesung bedeutet, dass dieser Zählerstand abgelesen wurde. Wurde nicht abgelesen, erfolgt eine computergestützte Hochrechnung der Verbrauchsanteile für die verschiedenen Zeiträume.
Die tatsächlichen Stromgestehungskosten betragen zwischen einem Viertel und einem Drittel Ihres Strompreises. Gemeint sind die Kosten der Stromerzeugung. Das Netznutzungsentgelt macht etwa ein Viertel Ihres Strompreises aus. Es wird auf der Stromrechnung meist nicht separat ausgewiesen. Die Netznutzungsentgelte werden von den Betreibern angesetzt und von der Bundesnetzagentur geprüft.
Steuern und Umlagen
Die Stromsteuer wird derzeit mit 2,05 ct/kWh zzgl. Umsatzsteuer erhoben. Sie wurde als "Ökosteuer" wegen ihres Lenkungseffekts, der zu sparsamem Umgang mit Energie bewegen soll, 1999 eingeführt (StromStG). Die Erdgassteuer ist eine Mineralölsteuer. Sie wird in Höhe von 0,55 ct/kWh zzgl. Umsatzsteuer erhoben. Die Umsatzsteuer wird auf Gas- und Stromkosten mit 19% erhoben (UStG).
Im Strompreis enthalten sind weitere Umlagen. Die Art und Höhe ab 201820 (Stand Oktober 2019) ist nachfolgend jeweils zzgl. Umsatzsteuer angegeben:
- EEG-Umlage (6,756 ct/kWh) nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), über die der Ausbau der erneuerbaren Energien unterstützt wird
- KWK-Umlage (0,226 ct/kWh) zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung
- §19 StromNEV-Umlage (0,358 ct/kWh)
- Offshore-Netzumlage (0,416 ct/kWh)
- Umlage für abschaltbare Lasten (0,007 ct/kWh)
Rechtsgrundlagen
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bildet den gesetzlichen Rahmen für die Versorgung mit leitungsgebundenen Energien. Mehrere Durchführungsverordnungen konkretisieren es. Einige wichtige Regelungen seien an dieser Stelle genannt:
- Die Stromgrundversorgungsverordnung (Strom GVV) regelt die Grund- und Ersatzversorgung für den Endverbraucher.
- Die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) regelt die Ermittlung der Netznutzungsentgelte im liberalisierten Strommarkt.
- Die Messzugangsverordnung (MessZV) regelt den Messstellenbetrieb. Nach § 21b EnWG fällt dem Energieversorger die Pflicht des Messstellenbetriebs zu, falls nicht der Messstellenbetrieb durch ein anderes Unternehmen erfolgt.
So schätzt und bewertet man seinen Verbrauch
Auswertung der Gas-Rechnung
Vergleich zum Vorjahr
Vergleichen Sie den aktuellen Verbrauch mit dem der letzten Abrechnung. Wenn der Verbrauch stark schwankt, kann dies an veränderten Heiz- und Lüftungsgewohnheiten, am technischen Zustand der Heizungsanlage, aber auch am Wetter liegen! Beim Deutschen Wetterdienst finden Sie für Ihren Wohnort den Klimafaktor für die Verbrauchsperiode. Werte größer als eins bedeuten, dass es verhältnismäßig warm war.
Vergleich mit anderen Haushalten
In vielen größeren Städten und Gemeinden liegt ein Heizspiegel auf. Er gibt Aufschluss, welcher Heiz-Energieverbrauch an Ihrem Wohnort, abhängig von der Gebäudegröße als niedrig, durchschnittlich oder erhöht eingestuft werden kann. Sie erhalten den Heizspiegel in der Regel bei Ihrem Umweltamt.
Bewertung des Gebäudezustands
Teilen Sie die Werte für den Gasverbrauch durch Ihre (beheizte) Wohnfläche (diese finden Sie in den Baugenehmigungsunterlagen bzw. in Ihrem Miet- oder Kaufvertrag). Die Kennzahl, die sich ergibt, zeigt sehr klar den energetischen Zustand Ihres Hauses. Werte über 250 kWh/m² bedeuten, dass Dämmmaßnahmen rentabel durchgeführt werden können. In Neubauten können Sie ohne weiteres Werte um 50 kWh realisieren, energiesparende Neubauten liegen unter 30 Kilowattstunden je Quadratmeter jährlich.
Auswertung der Strom-Rechnung
Vergleich zum Vorjahr
Vergleichen Sie den aktuellen Verbrauch mit dem der letzten Abrechnung. Unterscheidet sich der Verbrauch bei gleichbleibenden Verbrauchsgewohnheiten eklatant, so ist hier möglicherweise etwas faul. Vielleicht hat sich ein Zahlenfehler beim Versorgungsunternehmen eingeschlichen. Ein Hinterfragen macht auf alle Fälle Sinn.
Vergleich mit anderen Haushalten
Der Stromverbrauch in Haushalten hängt von deren Größe, also von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, von der Ausstattung mit elektrisch betriebenen Geräten und Maschinen und von den persönlichen Verbrauchsgewohnheiten ab. Nachstehende Tabelle gibt einen groben Überblick der gängigen Vergleichsdaten:
Anzahl Personen im Haushalt |
"sparsam" | "durchschnittlich" | "verschwenderisch" |
---|---|---|---|
1 | bis 800 | 800 bis 1.640 | über 1.640 |
2 | bis 1.500 | 1.500 bis 2.920 | über 2.920 |
3 | bis 1.900 | 1.900 bis 3.840 | über 3.840 |
4 | bis 2.200 | 2.200 bis 4.470 | über 4.470 |
Korrekturen
Wenn Ihr Warmwasser elektrisch erwärmt wird, rechnen Sie je Person 350 Kilowattstunden dazu. Wenn Sie mit Gas kochen, ziehen Sie 200 Kilowattstunden je Person (bei drei und mehr Personen 150 kWh je Person) ab.
Eine detaillierte Aufstellung dazu bietet der Stromspiegel Deutschland.
Bildquelle: beermedia - Fotolia.com
Einige Versorgungsunternehmen wie z.B. die Stadtwerke München oder Nürnberg halten auf ihren Websites Musterrechnungen mit entsprechenden Erläuterungen bereit.
VIS-Artikel:
- Strompreise ... warum kostet was wieviel?
- Strom- und Gaspreiserhöhungen
- Wechsel des Strom- oder Gasanbieters
- Die Heizkostenabrechnung
Externe Links:
Der Freistaat Bayern stellt Ihnen auf dieser Website unabhängige, wissenschaftsbasierte Informationen zum Verbraucherschutz zur Verfügung.
Einzelfallbezogene Rechtsauskünfte und persönliche Beratung können wir leider nicht anbieten. Auch dürfen wir Firmen, die sich wettbewerbswidrig verhalten, nicht selbst abmahnen.
Sollten noch Fragen zu Ihrem konkreten Sachverhalt verbleiben, wenden Sie sich bitte an die unter Service genannten Anlaufstellen.
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