Der Wechsel des Strom- oder Gasanbieters
Die Liberalisierung des Strom- und Gasmarkts bietet Verbrauchern die Möglichkeit, ihren Anbieter frei zu wählen. Gleichwohl sind die meisten Verbraucher immer noch Kunde ihres lokalen Anbieters und bezahlen damit mehr für Energie, als sie eigentlich zahlen müssten.
Nach Auskunft der Bundesnetzagentur kann der Wechsel zu einem anderen Anbieter für einen Durchschnittshaushalt eine jährliche Ersparnis von bis zu 300 Euro bei Strom und 400 Euro bei Gas bringen. Ein Anbieterwechsel bietet also die Chance, den Geldbeutel deutlich und nachhaltig zu entlasten.
Zudem: Je mehr Verbraucher zu einem Wechsel bereit sind und die bereits heute bestehende Angebotsvielfalt nutzen, desto besser ist dies für den Wettbewerb auf dem Energiemarkt. Denn nur so wird den Anbietern ein Anreiz gegeben, sich mit attraktiven Angeboten auf dem Markt zu positionieren.
In diesem Beitrag finden Sie
Wer kann wechseln?
Grundsätzlich kann jeder Kunde eines Strom- bzw. Gasversorgers seinen Anbieter wechseln. Im Bereich der Stromversorgung gibt es bereits eine Vielzahl von Anbietern. Nur wenn die Stromversorgung über spezielle Verbrauchseinrichtungen wie beispielsweise Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen erfolgt, kann die Auswahl auf wenige Anbieter beschränkt sein. Die Zahl der Anbieter im Gasbereich ist zwar nicht ganz so hoch wie in der Stromversorgung. Aber auch hier gibt es mittlerweile eine Reihe von Anbietern, die Kunden bundesweit mit Gas beliefern.
Erster Schritt: Vergleich verschiedener Angebote
Zunächst sollten die am Markt verfügbaren Angebote sorgfältig miteinander verglichen werden.
Eigene Rechnung als Ausgangspunkt
Um das für die indivduellen Bedürfnisse beste Angebot zu finden, ist der eigene Strom- bzw. Gasverbrauch eine wichtige Bezugsgröße. Der Verbrauch lässt sich der letzten Jahresrechnung entnehmen.
Günstigere Tarife des bisherigen Anbieters
Bevor ein Wechsel des Strom- und/oder Gasanbieter in Betracht gezogen wird, sollten Verbraucher bei ihrem derzeitigen Anbieter nach einem günstigeren Tarif fragen. Hier gilt es aber zu beachten, dass sich bei einem Wechsel von der Grundversorgung in einen günstigeren Sondervertrag desselben Anbieters regelmäßig nicht nur der Preis, sondern auch weitere Vertragsbedingungen ändern (z.B. die Vertragslaufzeit).
Darüber hinaus sollten
Angebote weiterer Anbieter
Angebote weiterer Anbieter eingeholt werden. Online-Tarifrechner ermöglichen einen schnellen Preisvergleich. Hier muss aber genau auf die Sucheinstellungen bei der Tarifabfrage geachtet werden. So ist bei einigen Tarifrechnern voreingestellt, dass auch Tarife mit Vorkasse oder Kautionszahlung angezeigt werden, nicht aber Tarife mit Preisgarantie oder Preisfixierung:
- Bei Tarifen mit Vorkasse werden Strom bzw. Gas bis zu einem Jahr im Voraus bezahlt.
- Bei Tarifen mit Kautionszahlung ist eine zusätzliche Zahlung vor Lieferbeginn fällig. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses kommt es zur Verrechnung mit offenen Zahlungen oder zur Rückerstattung. Die Kaution wird nicht verzinst.
- Tarife mit Preisgarantie schreiben den Preis für eine bestimmte Laufzeit oder bis zu einem bestimmten Datum fest. Die Preisgarantie erfasst in der Regel alle Preiskomponenten.
- Tarife mit Preisfixierung ähneln Tarifen mit Preisgarantie. Bei Tarifen mit Preisfixierung sind aber von vornherein die Steuern und Abgaben ausgenommen. Erhöhen sich also die Steuern und Abgaben, kann dies an die Kunden weitergegeben werden.
Außerdem ist bei Vergleichsrechnern, die die möglichen Einsparungen bei einem Anbieterwechsel angeben, zu beachten, dass sie nicht immer von den tatsächlichen Preisen, d.h. den Bestandskundenpreisen, beim bisherigen Anbieter ausgehen, sondern oftmals nur den Neukundenpreis zugrunde legen.
Verbraucher sollten beim Vergleich verschiedener Angebote aber nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die sonstigen Vertragsbedingungen achten:
- Je kürzer die vertragliche Bindung, umso flexibler ist der Verbraucher. Empfehlenswert sind Vertragslaufzeiten von höchstens einem Jahr. So kann der Verbraucher relativ schnell auf aktuelle Preisentwicklungen reagieren und gegebenenfalls zu einem neuen Anbieter wechseln.
- Die Kündigungsfrist sollte nicht mehr als einen Monat betragen. Für den Fall, dass der Preis steigt, muss der neue Anbieter ein Sonderkündigungsrecht einräumen.
- Besonders kritisch sollten die oben schon erwähnten Vorkasse- oder Kautionsangebote geprüft werden. Denn: Wird der Anbieter insolvent, sieht man die im Voraus geleisteten Zahlungen meistens nicht wieder.
Wer auf grünen Strom aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung umsteigen will, kann sich u.a. auf der Seite "Atomausstieg selber machen" über die entsprechenden Anbieter informieren.
Zweiter Schritt: Abschluss des neuen Vertrags
Ist ein neuer Anbieter gefunden, so muss mit diesem ein Vertrag über die künftige Belieferung mit Strom bzw. Gas abgeschlossen werden. Die Vertragsunterlagen können beim neuen Anbieter angefordert werden - in der Regel unkompliziert über das Internet oder telefonisch. In das Vertragsformular müssen üblicherweise neben den persönlichen Daten zum Kunden auch die Nummer des Strom- bzw. Gaszählers, der Name des bisherigen Anbieters und die Kundennummer eingetragen werden. Diese Angaben finden sich auf der letzten Abrechnung. Der neue Anbieter schickt dann eine schriftliche Bestätigung über den Vertragsschluss. Zwischen Vertragsschluss und Lieferbeginn können sechs bis acht Wochen liegen.
Dritter Schritt: Kündigung des alten Vertrags
Haushaltskunden in der Grundversorgung (früher so genannte Tarifkunden) können gem. § 20 StromGVV ihren Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Der Grundversorger soll eine Kündigung des Kunden unverzüglich nach Eingang in Textform bestätigen. Haushaltskunden, die einen Vertrag außerhalb der Grundversorgung (früher so genannte Sondervertragskunden) haben, müssen für die Kündigung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihres Energieliefervertrags beachten.
Üblicherweise muss der Verbraucher sich nicht selbst um die Kündigung kümmern. Vielmehr übernimmt der neue Anbieter die Kündigung des Vertrags mit dem bisherigen Anbieter unter Berücksichtigung der jeweiligen Kündigungsfristen. Dafür benötigt er eine entsprechende Vollmacht des Kunden, die zusammen mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Vertragsformular an den neuen Anbieter zu schicken ist. Der Kunde erhält dann vom bisherigen Anbieter eine Bestätigung der Kündigung und eine Schlussrechnung.
Nach dem Anbieterwechsel
Der neue Anbieter übernimmt in aller Regel nicht nur die Kündigung des Vertrags mit dem bisherigen Anbieter, sondern erledigt auch alle weiteren Formalitäten. So organisiert er insbesondere den notwendigen Datenaustausch mit dem bisherigen Anbieter und gegebenenfalls die Zählerablesung.
Im Falle eines Anbieterwechsels ist kein Austausch von Zählern oder Leitungen erforderlich. Der örtliche Netzbetreiber kümmert sich weiterhin um die Wartung des Strom- bzw. Gasversorgungsnetzes. Er bleibt damit auch Ansprechpartner, wenn es zu Störungen im Versorgungsnetz kommen sollte.
Niemand muss befürchten, im Dunkeln zu sitzen oder zu frieren. Dies gilt selbst dann, wenn es zu zeitlichen Verzögerungen bei der Belieferung durch den neuen Anbieter kommt oder der neue Anbieter sogar ganz ausfällt. Die ununterbrochene Versorgung mit Strom und/oder Gas ist über die Ersatzversorgung sichergestellt. Für die Ersatzversorgung von Haushaltskunden mit Strom und Gas ist der Grundversorger verantwortlich. Der Grundversorger ist jeweils der Anbieter, der die meisten Kunden vor Ort mit Strom bzw. Gas beliefert.
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