Richtig heizen mit Holz
Holz ist einer der ältesten vom Menschen genutzten Energieträger. Wenn Sie Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft bzw. aus der Region verwenden und beim Heizen die Bedienungsanleitung beachten, können Sie dafür sorgen, dass Ihr Holzofen oder Holzkessel die Umwelt nicht übermäßig belastet.
Hinweis:
Neben diesem Einführungsartikel gibt es die Artikel
Wie finde ich den passenden neuen Ofen und was muss ich bei der Anschaffung beachten?
Brennholz: Gewinnung und Aufbereitung
Checkliste für Verbraucher zum richtigen Heizen mit Holz
In diesem Beitrag finden Sie
Grundsätzliche Gesichtspunkte zum Einsatz von Holz in Feuerungsanlagen
Die Vorräte fossiler Energieträger, wie Kohle, Erdöl und Erdgas, werden immer geringer. Zur Ressourcen-Schonung, aber auch aus Klimaschutzgründen, ist der Einsatz erneuerbarer Energien sinnvoll. Im Bereich der Wärmeerzeugung bietet sich die Nutzung von Holz als nachwachsender Brennstoff an. Allerdings sollte die Verbrennung von Holz die Belange der Luftreinhaltung zum Schutz der Umwelt und der Nachbarschaft berücksichtigten und nicht mit zu hohen Schadstoffemissionen verbunden sein.
Das bedeutet:
- Holz sollte bevorzugt in Zentralheizungsanlagen mit automatisch geregelter Verbrennungsluftzufuhr und einem ausreichend dimensionierten Wärmespeicher oder in Biomasseheizwerken zur Grundlastversorgung eingesetzt werden.
- Automatisch gesteuerte Feuerungsanlagen (Heizkessel) gewährleisten gleichmäßige Verbrennungsbedingungen und damit ein günstiges Emissionsverhalten.
- Kleine, handbeschickte Einzelraumfeuerungsanlagen (z.B. Kaminöfen), sollten möglichst nicht in Gebieten mit hoher Feinstaubbelastung zum Einsatz kommen.

Infografik des BMU:
Gesetzliche Grundlagen: Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
Die 1. BImSchV (Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) enthält Regelungen für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Feuerungsanlagen, deren Feuerungswärmeleistung bei Holzfeuerungen 1 Megawatt nicht überschreitet. Darunter fallen die allermeisten Zentralheizungen, aber auch z. B. sogenannte „Einzelraumfeuerungsanlagen“, die vorrangig zur Beheizung des Aufstellraumes dienen, wie beispielsweise Kaminöfen.
Mehr Informationen beim Bayerischen Umweltministerium.
Die 1. BImSchV sieht seit 01.01.2015 Änderungen beim Betrieb von Kaminöfen vor. Sie fordert zum Beispiel, dass Kaminöfen, die ab 01.01.2015 errichtet werden, einen Kohlenstoffmonoxid-Emissionswert von 1,25 g/m³ und einen Staubwert von 0,04 g/m³ einhalten.
Mehr Informationen beim Bayerischen Umweltministerium.
Seit 01. Januar 2015 gelten für bestehende Öfen verschärfte Emissionsgrenzwerte. Auch der klassische Kaminofen im Wohnzimmer ist hiervon betroffen. Hält Ihre Feuerstätte die gesetzlichen Anforderungen ein?
Mehr Informationen beim Bayerischen Umweltministerium.
VIS-Artikel:
- Heizen mit Holz - Der passende neue Ofen
- Heizen mit Holz - Checkliste für Verbraucher
- Brennholzgewinnung und -aufbereitung
Externe Links:
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Bildnachweis:
(Holzfeuer) © ophie - Fotolia.com
(Infotafel) © Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
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